Datum: 19.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Saal im Landgasthof „Die Post“
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
2 Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine
3 Kinderbetreuung; Information Tätigkeiten Kinderbetreuungseinrichtungen
4 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung eines 2006-2007 bereits umgebauten Kellers eines denkmalgeschützten Wohnhauses durch Ersatz der Umfassungswände und der Bodenplatte sowie Neugestaltung eines neuzeitlichen, 2006-2007 errichteten Anbaus durch Austausch der Fassaden sowie vereinzelter tragender Bauteile auf dem Grundstück Fl. Nr. 669 der Gemarkung Berg, Assenbucher Straße 28, OT Leoni
5 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1261/17 der Gemarkung Höhenrain, Höhenweg 42, OT Sibichhausen
6 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl. Nr. 151/17 und 151/18 der Gemarkung Berg, Maxstraße 1 und 3, OT Berg
7 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses am See auf dem Grundstück Fl. Nr. 667/1 der Gemarkung Berg, Assenbucher Straße 20 - 22, OT Leoni
8 Rathausneubau; Antrag auf erneute Beratung über den Bau einer Tiefgarage für das neu geplante Rathaus
9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 101 "Rathaus" a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des Regelverfahrens b) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung c) Variante
10 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 64 "Seeuferbereich Kempfenhausen - Unterberg" Teil 5 2. Änderung a) Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses b) Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB
11 Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Berg
12 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) - Kommandantenwahlen in den Feuerwehren 2021
13 Erschließungsbeitragsrecht; Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (Abwägung) für die Erschließungsanlage a) Etztalstraße 2 und b) Etztalbreite
14 Erschließungsbeitragsrecht; Kostenspaltung Erschließung "Etztalstraße 2"
15 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
16 Verschiedenes und Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 1
zum Seitenanfang

2. Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 2
zum Seitenanfang

3. Kinderbetreuung; Information Tätigkeiten Kinderbetreuungseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 3
zum Seitenanfang

4. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung eines 2006-2007 bereits umgebauten Kellers eines denkmalgeschützten Wohnhauses durch Ersatz der Umfassungswände und der Bodenplatte sowie Neugestaltung eines neuzeitlichen, 2006-2007 errichteten Anbaus durch Austausch der Fassaden sowie vereinzelter tragender Bauteile auf dem Grundstück Fl. Nr. 669 der Gemarkung Berg, Assenbucher Straße 28, OT Leoni

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 4

Beschluss 1

a) Eine Befreiung von der Festsetzung C 3.4 des Bebauungsplanes Nr. 91 „Leoni – Seeufer König Ludwig“ hinsichtlich der Lage der offenen Stellplätze innerhalb der Vorgartenzone wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Eine Befreiung von der Festsetzung D 3 des Bebauungsplanes Nr. 91 „Leoni – Seeufer König Ludwig“ hinsichtlich der Unterlassung der Eingabe eines Freiflächengestaltungsplanes wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1261/17 der Gemarkung Höhenrain, Höhenweg 42, OT Sibichhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 5

Beschluss 1

a) Eine Ausnahme von der Veränderungssperre wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl. Nr. 151/17 und 151/18 der Gemarkung Berg, Maxstraße 1 und 3, OT Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Ohne Herrn Zeitler aufgrund Abwesenheit.

zum Seitenanfang

7. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses am See auf dem Grundstück Fl. Nr. 667/1 der Gemarkung Berg, Assenbucher Straße 20 - 22, OT Leoni

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 7

Beschluss 1

a) Eine Befreiung von der Festsetzung C. 5.2 des Bebauungsplanes Nr. 91 „Leoni – Seeufer König Ludwig“ hinsichtlich des 3,00 m Radius eines nachzupflanzenden Baumes wird erteilt. Die Ersatzpflanzung muss jedoch in gleicher Qualität wie der zu entfernende Baum innerhalb der auf die Entfernung folgender Pflanzperiode auf gleichem Grundstück erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Sokolowski aufgrund Abwesenheit.

Beschluss 2

b) Aufgrund der Überschreitung der festgesetzten Grundfläche sowie der Nichteinhaltung der zulässigen Geländeveränderungen wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Rathausneubau; Antrag auf erneute Beratung über den Bau einer Tiefgarage für das neu geplante Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 8

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Leistungsphase 2 erneut mit der Variantenplanung mit oder ohne Tiefgarage durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 15

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, ob erneut über die Ausführung der Tiefgarage beraten werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

zum Seitenanfang

9. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 101 "Rathaus" a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des Regelverfahrens b) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung c) Variante

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 9

Beschluss 1

a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des Regelverfahrens

Der Bebauungsplan Nr. 101 „Rathaus“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Aufstellung im Regelverfahren beschlossen.
Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke Gemarkung Berg, Flurnummern 392/13, 392/88, 392/97 sowie Teilflächen der Parzellen 392/108, 314/19, 314/20, 425, 423.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem Lageplan gekennzeichnet, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist und ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).

Die Verwaltung wird beauftragt die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes durch Aushang an den amtlichen Mitteilungstafeln ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 „Rathaus“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der Sitzung des Gemeinderates am 19.01.2021 in der Fassung vom 19.01.2021 gebilligt.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt für die Öffentlichkeit durch den Aushang des Planentwurfes und für die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durch Anschreiben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 4 a Abs. 2 Baugesetzbuch gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 3

c) Variante

Bei der nächsten Vorlage im Gemeinderat ist eine Planungsvariante hinsichtlich WA 3 vorzulegen, die eine Drehung um ca. 90 Grad beinhaltet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 64 "Seeuferbereich Kempfenhausen - Unterberg" Teil 5 2. Änderung a) Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses b) Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 10

Beschluss 1

a) Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat beschließt die Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich der Begrenzung der Geländeveränderungen und der Festsetzung der zu erhaltenden Grünstruktur (Bäume und Sträucher).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Ohne Herrn Kalinke aufgrund Abwesenheit.

Beschluss 2

b) Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB

Die Satzung der Gemeinde Berg über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Seeuferbereich Kempfenhausen - Unterberg“ Teil 5 2. Änderung wird in der der Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Gemeinderates am 19.01.2021 beigefügten Fassung (Anlage 1) gemäß § 16 BauGB beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung durch Aushang an den amtlichen Mitteilungstafeln ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 11

Beschluss

Die der Sitzungsvorlage beigefügte Abstandsflächensatzung (Anlage 1) wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) - Kommandantenwahlen in den Feuerwehren 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die bis Januar 2021 gewählten Kommandanten und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehren Allmannshausen, Bachhausen, Höhenrain und Kempfenhausen bis zum 31.10.2021 als Notkommandanten bzw. Notstellvertreter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Manninger aufgrund Abwesenheit.

zum Seitenanfang

13. Erschließungsbeitragsrecht; Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (Abwägung) für die Erschließungsanlage a) Etztalstraße 2 und b) Etztalbreite

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 13

Beschluss 1

a) Erschließungsanlage „Etztalstraße II“

Es wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Etztalstraße II“ (Flurnummern 480/5, 486/7, 486/3) den Anforderungen nach § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB entspricht. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB wird für die Erschließungsanlage „Etztalstraße II“ (Flurnummern 480/5, 486/7, 486/3) von der Abzweigung Bäckergasse bis zur Einmündung in die Johannisgasse der Gemarkung Berg nach Abwägung gemäß § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB in Verbindung mit § 125 Abs. 2 BauGB durch diesen Beschluss hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Manninger aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO. Wurde in der Sitzung nach einem zustimmenden Antrag zur Geschäftsordnung als TOP 3 behandelt.

Beschluss 2

b) Erschließungsanlage „Etztalbreite“

Es wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Etztalbreite“ (Flurnummer 486/22) den Anforderungen nach § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB entspricht. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung nach § 125 Abs. 2 BauGB wird für die Erschließungsanlage „Etztalbreite“ (Flurnummern 486/22) nach Abwägung gemäß § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB in Verbindung mit § 125 Abs. 2 BauGB durch diesen Beschluss hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

14. Erschließungsbeitragsrecht; Kostenspaltung Erschließung "Etztalstraße 2"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 14

Beschluss 1

Vor dem unter Ziff. I dargestellten Hintergrund werden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage „Etztalstraße“ Teilbeträge erhoben werden und spricht hierfür die Kostenspaltung nach § 8 der Erschließungsbeitragssatzung vom 25.11.2019 aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Manninger aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO. Wurde in der Sitzung nach einem zustimmenden Antrag zur Geschäftsordnung als TOP 4 behandelt.

Beschluss 2

Vor dem unter Ziff. I dargestellten Hintergrund werden folgende Beschlüsse gefasst:


  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass nach Ausspruch der Kostenspaltung für alle Maßnahmen der erstmaligen Herstellung nach § 8 der Erschließungsbeitragssatzung vom 25.11.2019 mit Ausnahme des Grunderwerbes Erschließungsbeiträge erhoben werden, sobald diese abgeschlossen sind.

Im Einzelnen:
    1. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der Freilegung der Grundflächen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teilmaßnahme abgeschlossen ist.
    2. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung der Fahrbahn, auch Richtungsfahrbahn, der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald die Fahrbahn programmmäßig hergestellt ist.
    3. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung der Radwege der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
    4. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung der Gehwege der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
    5. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung von gemeinsamen Geh- und Radwegen auf der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
    6. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung von unselbstständigen Parkplätzen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
    7. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung von Mehrzweckstreifen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
    8. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung der Mischflächen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
    9. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung von Sammelstraßen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
    10. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung von Parkflächen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
    11. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung von Grünanlagen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
    12. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung der Beleuchtungseinrichtungen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.
    13. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beschließt, dass für die Kosten der erstmaligen Herstellung der Entwässerungseinrichtungen der Etztalstraße Erschließungsbeiträge zu erheben sind, sobald diese Teileinrichtung programmmäßig hergestellt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

15. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 15

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. Verschiedenes und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 16
Datenstand vom 08.03.2021 12:07 Uhr