Datum: 09.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Saal im Landgasthof „Die Post“
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
2 Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine
3 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zur Erneuerung der Dachkonstruktion zur Dämmung nach ENEV, Erneuerung der südlichen Loggia auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1289/1, 1292/4 und 1293/3 der Gemarkung Berg, Dürrbergstraße 36, OT Assenhausen
4 Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung der Garage für ein Homeoffice auf dem Grunstück Fl. Nr. 1569/67 der Gemarkung Bachhausen, Schwedenstraße 6, OT Aufhausen
5 Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 101 "Rathaus" a) Aufstellungsbeschluss unter Anwendung des Regelverfahrens b) Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 55 "Ortsmitte Farchach" 11. Änderung a) Beschluss über das Ergebnis der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
7 Vergabe "Nachtbus" der Gemeinde Berg (Sammeltaxi)
8 Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlagen a) Etztalstraße II b) Etztalbreite
9 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
10 Verschiedenes und Bekanntgaben

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1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 1
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2. Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 2
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3. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zur Erneuerung der Dachkonstruktion zur Dämmung nach ENEV, Erneuerung der südlichen Loggia auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1289/1, 1292/4 und 1293/3 der Gemarkung Berg, Dürrbergstraße 36, OT Assenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung der Garage für ein Homeoffice auf dem Grunstück Fl. Nr. 1569/67 der Gemarkung Bachhausen, Schwedenstraße 6, OT Aufhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 4

Beschluss 1

Zu Frage 1:

Eine Befreiung von der Festsetzung A 3 b) des Bebauungsplanes Nr. 10 „Aufhausen - Nord“ für die Überschreitung der höchstzulässigen Geschoßflächenzahl von 0,30 um 0,15 wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu Frage 2:

Eine Befreiung von der Festsetzung A 4 c) des Bebauungsplanes Nr. 10 „Aufhausen - Nord“ für die Überschreitung der Baugrenze um 2,50 m in Richtung Norden und 3,50 m in Richtung Westen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 3

Zu Frage 3:

Eine Befreiung von der Festsetzung A 3 a) des Bebauungsplanes Nr. 10 „Aufhausen - Nord“ für die Überschreitung der höchstzulässigen Vollgeschosse wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zu Frage 4:

Das Vorhaben ist mit einer Wandhöhe von 5,50 m, einer Firsthöhe von 6,95 m sowie einer Grundfläche von 39,00 m² planungsrechtlich unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu Frage 5:

Eine Befreiung von der Festsetzung A 3 b) des Bebauungsplanes Nr. 10 „Aufhausen - Nord“ für die Überschreitung der höchstzulässigen Geschoßflächenzahl von 0,30 um 0,11 wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zu Frage 6:

Eine Befreiung von der Festsetzung A 4 c) des Bebauungsplanes Nr. 10 „Aufhausen - Nord“ für die Überschreitung der Baugrenze um 0,35 m in Richtung Südwesten wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 7

Zu Frage 7:

Das Vorhaben ist mit einer Wandhöhe von 2,60 m, einer Firsthöhe von 3,60 m sowie einer Grundfläche von 18,96 m² planungsrechtlich unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 101 "Rathaus" a) Aufstellungsbeschluss unter Anwendung des Regelverfahrens b) Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 5

Beschluss 1

a) Aufstellungsbeschluss unter Anwendung des Regelverfahrens

Der Gemeinderat von Berg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 101 "Rathaus". Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Flurnummern 392/13, 392/88, 392/97 und Teilflächen der Grundstücke 392/108, 314/19, 314/20, 425, 423 der Gemarkung Berg.

Die Verwaltung wird beauftragt die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes durch Aushang an den amtlichen Mitteilungstafeln ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der Entwurf der 33. Flächennutzungsplanänderung und die Begründung in der Fassung vom 09.02.2021 sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 101 “Rathaus“ in der Fassung vom 19.01.2021 werden in der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 gebilligt.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt für die Öffentlichkeit durch den Aushang des Planentwurfes und für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Anschreiben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 55 "Ortsmitte Farchach" 11. Änderung a) Beschluss über das Ergebnis der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 6

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Die während der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 55 „Ortsmitte Farchach“ 11. Änderung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.02.2021 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Ortsmitte Farchach“ 11. Änderung und die Begründung werden in der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 in der Fassung vom 09.02.2021 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Ortsmitte Farchach“ 11. Änderung und die Begründung sind gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen werden angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die zweite erneute öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Vergabe "Nachtbus" der Gemeinde Berg (Sammeltaxi)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der Vergabe und ermächtigt die Verwaltung den Vergabeentscheid umzusetzen und dem aktuellen Dienstleister zu kündigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlagen a) Etztalstraße II b) Etztalbreite

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 8

Beschluss 1

a) Erschließungsanlage „Etztalstraße II“

Es wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Etztalstraße II“ (Flurnummern 480/5, 486/7, 486/3) mit den Straßenbaumaßnahmen im Jahr 2020 erstmalig technisch hergestellt wurde. Die Beitragspflicht für die Erschließungsanlage „Etztalstraße II“ (Flurnummern 480/5, 486/7, 486/3) ist am 15.12.2020 mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung entstanden. Die Beitragserhebung erfolgt nach Maßgabe der am 15.12.2020 geltenden Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Berg vom 25.11.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Manninger aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

Beschluss 2

b) Erschließungsanlage „Etztalbreite“

Es wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Etztalbreite“ (Flurnummer 486/22) mit den Straßenbaumaßnahmen im Jahr 2020 erstmalig technisch hergestellt wurde. Die Beitragspflicht für die Erschließungsanlage „Etztalbreite“ (Flurnummer 486/22) ist am 15.12.2020 mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung entstanden. Die Beitragserhebung erfolgt nach Maßgabe der am 15.12.2020 geltenden Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Berg vom 25.11.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

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9. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 9

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 10
Datenstand vom 08.03.2021 12:16 Uhr