Datum: 03.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
2 Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine
3 Vorstellung Planungskonzept Bebauung Grafstraße 21 durch die Bauherrschaft
4 Kanalausbau und -sanierung Mörlbach - Vorstellung der Varianten
5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 97 "Wohnzentrum Osterfeld" a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 55 "Ortsmitte Farchach" 11. Änderung; Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
7 Antrag der SPD und BürgerGemeinschaft zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den noch nicht überplanten Bereich am Kapellenweg und am Sonnenweg
8 Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid -Baukörperkonzept "Dorfanger"- auf den Grundstücken Fl. Nrn. 314/6 und 314/9 der Gemarkung Bachhausen, Stephaniweg 5, OT Mörlbach
9 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1408 der Gemarkung Höhenrain, Am Schroppenberg 4, OT Leoni
10 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
11 Verschiedenes und Bekanntgaben

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1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 1
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2. Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 2
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3. Vorstellung Planungskonzept Bebauung Grafstraße 21 durch die Bauherrschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 3
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4. Kanalausbau und -sanierung Mörlbach - Vorstellung der Varianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Variante 1 voranzutreiben und alles weitere in Zusammenarbeit mit dem Abwasserverband Starnberger See zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 97 "Wohnzentrum Osterfeld" a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 5

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.03.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“ und die Begründung, sowie der Umweltbericht werden in der Sitzung des Gemeinderates am 03.03.2020 in der Fassung vom 03.03.2020 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“, die Begründung, der Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ebenfalls ist in die Bekanntmachung ein Hinweis auf § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aufzunehmen.

Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 55 "Ortsmitte Farchach" 11. Änderung; Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Ortsmitte Farchach“ 11. Änderung und die Begründung werden mit dem geänderten Geltungsbereich in der Sitzung des Gemeinderates am 03.03.2020 in der Fassung vom 03.03.2020 gebilligt.

Das Bauleitplanverfahren wird im „Beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung“ nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ebenfalls ist in die Bekanntmachung ein Hinweis auf § 47 Verwaltungsgerichtsordnung aufzunehmen.

Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Antrag der SPD und BürgerGemeinschaft zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den noch nicht überplanten Bereich am Kapellenweg und am Sonnenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt für den festgelegten Geltungsbereich die Voraussetzungen zum Erlass eines Aufstellungsbeschlusses genauer zu prüfen und dem Gemeinderat erneut vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid -Baukörperkonzept "Dorfanger"- auf den Grundstücken Fl. Nrn. 314/6 und 314/9 der Gemarkung Bachhausen, Stephaniweg 5, OT Mörlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 8

Beschluss 1

Zu Frage 1:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu Frage 2 a:
Die Errichtung des Einfamilienhauses „A“ ist hinsichtlich seiner Lage nicht zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu Frage 2 b:
Die Errichtung des Einfamilienhauses „B“ ist hinsichtlich seiner Lage zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zu Frage 2 c:
Die Errichtung des Einfamilienhauses „C“ ist hinsichtlich seiner Lage unter Voraussetzung der gesicherten Schmutzwasserbeseitigung zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1408 der Gemarkung Höhenrain, Am Schroppenberg 4, OT Leoni

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 9

Beschluss 1

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Beschluss 2

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

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10. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 10

Beschluss

Das Gremium genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 11.02.2020 einstimmig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 11
Datenstand vom 04.03.2021 14:47 Uhr