Datum: 21.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula in der OMG-Grundschule
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
2 Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine
3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 102 "Villa de Osa" a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Auslegung und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 64 "Seeuferbereich Kempfenhausen - Unterberg" Teil 7 2. Änderung, Verlängerung Veränderungssperre
5 Bauleitplanung; 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 97 "Wohnzentrum Osterfeld", Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
6 Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 "Herz Jesu Höhenrain", Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 100 "Herz Jesu Höhenrain" a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
8 Bauleitplanung, Bebauungsplan Nr. 103 "Nikolausstraße - Ecke Bachstraße" a) Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
9 Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 55 "Ortsmitte Farchach" 12. Änderung
10 Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 94 "Marianne-Strauß-Klinik", Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
11 Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses (2 Wohneinheiten) mit Carage und Carports auf den Grundstücken Fl. Nrn. 549/4 und 549 (Teilfläche) der Gemarkung Berg, Sonnleitenweg 27, OT Kempfenhausen
12 Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung eines Forsthauses in einen außerschulischen Lernort auf dem Grundstück Fl. Nr. 1186 der Gemarkung Höhenrain, Ebrachweg 14, OT Allmannshausen
13 Haushaltswirtschaft; Jahresabschluss BgA Wasserwerk zum 31.12.2018 - Zuführung zur Rücklagenbildung
14 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
15 Verschiedenes und Bekanntgaben

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1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 1
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2. Bericht des Bürgermeisters / Berichte zu den Anfragen aus der letzten Sitzung / Anfragen aus dem Gemeinderat / Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 2
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3. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 102 "Villa de Osa" a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Auslegung und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 3

Beschluss 1

Beschluss über die Festsetzung der Vollgeschosse als Maß der baulichen Nutzung

Der Gemeinderat beschließt, auf die Festsetzung der Vollgeschosse zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Beschluss 2

Beschluss über den Abschluss des Durchführungsvertrages zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den vorgestellten Durchführungsvertrag mit der Schön Klinik SE; Seestraße 5a in 83209 Prien am Chiemsee entsprechend zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 3

a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 102 „Villa de Osa“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.04.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Beschluss 4

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 „Villa de Osa“ und die Begründung sowie der Umweltbericht werden in der Sitzung des Gemeinderates am 21.04.2020 in der Fassung vom 21.04.2020 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 „Villa de Osa“, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

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4. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 64 "Seeuferbereich Kempfenhausen - Unterberg" Teil 7 2. Änderung, Verlängerung Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Die Änderungssatzung der Gemeinde Berg über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Seeuferbereich Kempfenhausen - Unterberg“ Teil 7 2. Änderung wird in der, der Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Gemeinderates am 21.04.2020 beigefügten Fassung (Anlage 1) gemäß § 16 BauGB beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Änderungssatzung durch Aushang an den amtlichen Mitteilungstafeln ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung; 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 97 "Wohnzentrum Osterfeld", Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Der Entwurf der 30. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“ werden in der Sitzung des Gemeinderates am 21.04.2020 in der Fassung vom 21.04.2020 gebilligt.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt für die Öffentlichkeit durch den Aushang des Planentwurfes und für die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durch Anschreiben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 "Herz Jesu Höhenrain", Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Der Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“ werden in der Sitzung des Gemeinderates am 21.04.2020 in der Fassung vom 21.04.2020 gebilligt.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt für die Öffentlichkeit durch den Aushang des Planentwurfes und für die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durch Anschreiben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 100 "Herz Jesu Höhenrain" a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 7

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.04.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte tabellarische Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der abschließende Abwägungsbeschluss wird dem Gemeinderat vor Feststellungsbeschluss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung


Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“, die Begründung und der Umweltbericht werden in der Sitzung des Gemeinderates am 21.04.2020 in der Fassung vom 21.04.2020 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Herz Jesu Höhenrain“, die Begründung, der Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich ausgelegt.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ebenfalls ist in die Bekanntmachung ein Hinweis auf § 47 Verwaltungsgerichtsordnung aufzunehmen.

Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung, Bebauungsplan Nr. 103 "Nikolausstraße - Ecke Bachstraße" a) Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 8

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 103 „Nikolausstraße – Ecke Bachstraße“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.04.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 „Nikolausstraße – Ecke Bachstraße“ und die Begründung werden in der Sitzung des Gemeinderates am 21.04.2020 in der Fassung vom 21.04.2020 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 „Nikolausstraße – Ecke Bachstraße“, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ebenfalls ist in die Bekanntmachung ein Hinweis auf § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aufzunehmen.

Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 55 "Ortsmitte Farchach" 12. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Ortsmitte Farchach“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn.: 664; 633; 651/1; 651/2 und 597 und eine Teilfläche aus den Fl.Nrn.: 1438; 889; 904/9 und 904 der Gemarkung Bachhausen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem Lageplan gekennzeichnet, der in dieser Beschlussvorlage abgedruckt ist und Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Die Verwaltung wird beauftragt die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes durch Aushang an den amtlichen Mitteilungstafeln ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Galloth auf Grund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO. Ohne Herrn Galloth auf Grund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

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10. Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 94 "Marianne-Strauß-Klinik", Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 10

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 „Marianne-Strauß-Klinik“, die Begründung sowie der Umweltbericht werden in der Sitzung des Gemeinderates am 21.04.2020 in der Fassung vom 21.04.20 gebilligt.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt für die Öffentlichkeit durch den Aushang des Planentwurfes und für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Anschreiben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses (2 Wohneinheiten) mit Carage und Carports auf den Grundstücken Fl. Nrn. 549/4 und 549 (Teilfläche) der Gemarkung Berg, Sonnleitenweg 27, OT Kempfenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 11

Beschluss 1

Zu Frage 1:

Die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 549/4 der Gemarkung Berg ist unter Voraussetzung der gesicherten Löschwasserversorgung sowie der gesicherten Niederschlagswasserbeseitigung grundsätzlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu Frage 2:

Eine Befreiung von der Festsetzung A. 3.b) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Kempfenhausen-Südost“ zur Überschreitung der maximal zulässigen GRZ von 0,11 auf max. 0,33 wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu Frage 3:

Eine Befreiung von der Festsetzung A. 5.a) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Kempfenhausen-Südost“ zur Ausführung des Baukörpers mit einem Flachdach statt eines Walmdaches wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss 4

Zu Frage 4:

Eine Befreiung von der Festsetzung A. 3.a) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Kempfenhausen-Südost“ zur Ausführung des Baukörpers zwei Vollgeschossen statt einem Vollgeschoss als zulässige Höchstgrenze wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu Frage 5:

Eine Befreiung von der Festsetzung A. 5.d) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Kempfenhausen-Südost“ zur Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe von 3,40 m um 3,30 m auf 6,70 m wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zu Frage 6:

Eine Befreiung von der Festsetzung A. 4.c) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Kempfenhausen-Südost“ zur Überschreitung der festgesetzten Baugrenze zur Errichtung einer Garage wird unter Voraussetzung der gesicherten Löschwasserversorgung sowie der gesicherten Niederschlagswasserbeseitigung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 7

Zu Frage 7:

Eine Befreiung von der Festsetzung A. 7.b) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Kempfenhausen-Südost“ zur Überschreitung der festgesetzten Zufahrtsbreite von 4,00 m auf 6,30 m wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Bauantragsverfahren; Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung eines Forsthauses in einen außerschulischen Lernort auf dem Grundstück Fl. Nr. 1186 der Gemarkung Höhenrain, Ebrachweg 14, OT Allmannshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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13. Haushaltswirtschaft; Jahresabschluss BgA Wasserwerk zum 31.12.2018 - Zuführung zur Rücklagenbildung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 13

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss des BgA Wasserwerk zum 31.12.2018 und beschließt, den Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2018 in Höhe von 150.519,47 € in die Gewinnrücklage einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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14. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 14

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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15. Verschiedenes und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 15
Datenstand vom 04.03.2021 14:53 Uhr