Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Chiemgau GmbH und Gründung von Tochtergesellschaften für Energieprojekte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Bergen, 17.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Bergen (Gemeinde Bergen) Gemeinderatssitzung Bergen 17.10.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Die Gemeinde Bergen stimmt mit folgenden Maßgaben der Satzungsänderung und Gründung von Tochtergesellschaften der Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen (im Folgenden: Chiemgau GmbH) zu:

       Die Gemeinde Bergen stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Chiemgau GmbH in der Entwurfsfassung vom 02.08.2024 zu.

       Die Gemeinde Bergen stimmt der Neugründung der Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Chiemgau GmbH und dem Gesellschaftsvertrag der Energieregion Chiemgau Verwaltungs GmbH in der Entwurfsfassung vom 02.08.2024 zu.

       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwicklung der Energieprojekte- Kommanditgesellschaften (KGs) auf Gesellschafterebene entsprechend dem Mustergesellschaftsvertrag als Beispiel für eine zukünftige KG in der Entwurfsfassung vom 02.08.2024 voranzutreiben.

       Die Gemeinde Bergen stimmt der Neugründung der Projektgesellschaft PV-Übersee GmbH & Co. KG als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Chiemgau GmbH zu. Komplementärin wird die Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH i.G. Die Gemeinde Bergen stimmt zugleich dem Gesellschaftsvertrag der Projektgesellschaft PV-Übersee GmbH & Co. KG in der Entwurfsfassung vom 17.09.2024 zu.

       Sollten bis zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH noch Anpassungen der oben benannten Satzungen und (Muster-)Verträge erforderlich werden, umfasst die Zustimmung auch diese Korrekturen (u.a. nach Prüfung durch die Rechtsaufsicht oder einen Notar), soweit sie nicht die grundsätzlichen Ziele und Zwecke der Gesellschaft sowie die wesentliche Grundstruktur der Gesellschaft und der ausgearbeiteten Verträge betreffen.

       Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH der Satzungsänderung, der Neugründung der Energieregion Chiemgau Verwaltungs GmbH, der Mustersatzung für Projektgesellschaften und der Neugründung der Projektgesellschaft PV-Übersee-GmbH zuzustimmen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterschriften zu leisten.

Datenstand vom 08.11.2024 10:32 Uhr