Antrag auf Nutzungsänderung einer vollstationären Pflegeeinrichtung in betreutes Wohnen, Goldkronacher Straße 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Südlich der Goldkronacher Straße“, 3. Änderung, 6. Änderung.

Bei einer Umnutzung des bestehenden Seniorenheims in betreutes Wohnen (mit eigenständigen Wohnungen) ist eine Nutzungsänderung erforderlich. 

Die Stellplätze sind gemäß der Garagen- und Stellplatzverordnung, Ziffer 1.3 „Gebäude mit Altenwohnungen“ zu berechnen. Demnach sind 0,2 Stellplätze je Wohnung zuzüglich 20 % für Besucher nachzuweisen: 79 Wohneinheiten x 0,2 = 15,8.   16 Stellplätze x 20 % = 19,20 Stellplätze. 19 Stellplätze werden nachgewiesen.

Für die Erstellung des Brandschutznachweises hat der Antragsteller ein Fachbüro beauftragt. Das Brandschutzkonzept wird nach Vorlage direkt nachgereicht.

Christian Brunner bedauert es, dass die Einrichtung geschlossen wurde, denn der Bedarf an vollstationären Pflegeplätzen ist nach wie vor groß. Die Nutzungsänderung hin zu betreutem Wohnen am Standort Bindlacher Berg, ohne Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxen usw. hält er für äußert fraglich.

Torben Schlieckau und Florian Eagan vertreten die Auffassung, die Gemeinde sollte darauf drängen, die Nutzung in der bisherigen Form beizubehalten. Nach Meinung von Torben Schlieckau müsste der Antragsteller zunächst Nachweise liefern, dass das Pflegeheim nicht zu erhalten ist, erst dann könne er mit ruhigem Gewissen seine Zustimmung zur Nutzungsänderung erteilen.

Christian Brunner sieht keine rechtliche Möglichkeit, dieses Vorhaben zu verhindern. Der Erlass einer Veränderungssperre wäre wohl schwierig begründbar. Zudem machte er deutlich, dass das Landratsamt Bayreuth als Baugenehmigungsbehörde ein zu Unrecht versagtes Einvernehmen ersetzen könnte.

Dominic Leicht fragt nach, ob die Einrichtung nach der Genehmigung wieder als vollstationäre Einrichtung genutzt werden kann oder ob sodann ein neuer Antrag notwendig wäre. Christian Brunner erklärte, dass ein neuer Antrag notwendig wäre.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung einer vollstationären Pflegeeinrichtung in betreutes Wohnen, Goldkronacher Straße 8, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Das Einvernehmen wurde versagt.

Datenstand vom 03.03.2023 10:22 Uhr