Regionalplan Oberfranken-Ost;
Windkraft
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost hat in seiner Sitzung am 06.05.2024 die Änderung des Regionalplans Oberfranken Ost, vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen beschlossen. Auf Grundlage des Beschlusses vom 06.05.2024 wird gem. § 9 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 BayLplG das Beteiligungsverfahren über den Entwurf zur Änderung des genannten Regionalplanteilkapitels eingeleitet. Andere Festlegungen oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 BayLplG sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme (bis 26.07.2024) zum Entwurf des Regionalplans, seiner Begründung und zum Umweltbericht zu geben.
Der Bürgermeister erläuterte die Ausführungen zum Regionalplan Oberfranken-Ost und schlug vor, sich nicht in dem Verfahren zu äußern, da keine gemeindlichen Belange berührt sind.
Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss.
Beschluss
Die vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen berührt keine gemeindlichen Belange. Daher erfolgt keine Äußerung im Beteiligungsverfahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.08.2024 12:52 Uhr