Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Neuerlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Leichenhallen der Gemeinde Bindlach
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 07.11.2022 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
In die bestehende Gebührensatzung über die Benutzung der Leichenhallen wird unter § 2 „Benutzungsgebühren“ der Absatz 4 – „Für den Sargwagen ist eine Benutzungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro zu entrichten, wenn die Leichenhalle nicht genutzt wird.“ ergänzt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, eine neue Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Leichenhallen der Gemeinde Bindlach zu erlassen. Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 10.09.2020 außer Kraft. Der Satzungstext entspricht dem Text der Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.12.2022 13:28 Uhr