Städtebauförderung 2023 a) Bedarfsmitteilung b) Stellungnahme zur innerortsverträglichen Einzelhandelsentwicklung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.12.2022 ö beschließend 6

Beschluss 1

a) Die Gemeinde Bindlach meldet bei der Regierung von Oberfranken für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bindlach“ für das Programmjahr 2023 voraussichtlich anfallende förderfähige Kosten in Höhe von 1.067.948,00 € an. In Vorausschau auf die 3 Fortschreibungsjahre werden für das Jahr 2024 670.750,00 €, für das Jahr 2025 805.350,00 € und für 2026 1.358.070,00 € förderfähige Kosten angemeldet. Eine detaillierte Kostenaufstellung der einzelnen geplanten Maßnahmen wurde den Gremiumsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Die Städtebaufördermittel dienen insbesondere dem Sanierungsziel, die Standortbedingungen für Handel und Dienstleistungen im Ortszentrum im Interesse der Funktionsvielfalt zu verbessern. Die bewilligten Fördermittel werden deshalb hierfür eingesetzt. Die Gemeinde Bindlach wird die Ansiedlung eines Einkaufszentrums, eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes oder eines ihnen gleichstehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebes im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung nicht ermöglichen oder fördern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2023 11:18 Uhr