Vollzug des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSG);
Anteilsfinanzierung zur Beschaffung von Notstromaggregaten für die Wasserversorgung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Folgende Rückmeldung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt – Referat 95 - Wasserversorgungsanlagen – ist am 15.02.2023 eingegangen:
„Der geprüfte Antrag wurde per E-Mail vom 02.02.2023 an das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit der Bitte um Anteilsfinanzierung im Rahmen des WasSG übersendet.
Hiermit erteilen wir für die Maßnahme die Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Dies beinhaltet – wie bereits mitgeteilt – nicht die Aussage, ob und wann mit einer Anteilsfinanzierung zu rechnen ist. Wir bitten Sie , die weiter erforderlichen Arbeiten sowie die Ausschreibung der Maßnahme gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinde Bindlach durchzuführen.“
Die Anteilsfinanzierung i. H. v. 50 % würde folgenden Finanzierungsplan ergeben:
Anschaffungskosten ca. 60.000,00 €
Anteilsfinanzierung ca. 30.000,00 €
Eigenanteil ca. 30.000,00 €
Eine Beteiligung des ZV „Benker Gruppe“ wäre zu prüfen, laut Wassermeister sollte diese bei 50 % des Eigenanteils liegen.
Die jährlichen Wartungskosten liegen bei ca. 2. 000,00 € und wären bei einer Beteiligung des ZV „Benker Gruppe“ ebenfalls aufzuteilen.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden notwendigen Notstromaggregate zu beschaffen. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, eine Kostenbeteiligung des Zweckverbandes "Benker Gruppe" zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Anja Müller war während der Beratung und Beschlussfassung abwesend.
Datenstand vom 27.03.2023 11:35 Uhr