Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, Fl.Nr. 854, 856/7, 863, Gemarkung Bindlach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt.
Gemäß § 35 Abs. 1 BauGB ist eine Photovoltaikanlage im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es gemäß Ziffer 8 b) auf einer Fläche längs von Autobahnen und einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, betrieben wird.
Grundsätzlich erfolgte die Antragstellung im Genehmigungsfreistellungsverfahren, worauf die Verwaltung erklärte, dass das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen werden soll.
Der Erste Bürgermeister zeigte sich nicht glücklich über die Beschneidung der Planungshoheit in diesen privilegierten Bereichen. Dennoch konnten aufgrund einer Rücksprache mit dem Betreiber positive Aspekte vernommen werden. So ist beispielsweise eine Bürgerbeteiligung oder z. B. auch eine Direkteinspeisung bei Großabnehmern möglich. Auch eine Genossenschaftsbeteiligung wurde nicht ausgeschlossen.
Werner Fuchs erkundigt sich nach dem Netzeinspeisepunkt. Christian Brunner geht davon aus, dass entweder das Umspannwerk Bayreuth-Nord oder Himmelkron genutzt wird.
Neithard Prell sieht den Vorteil, dass die Grundstücksflächen vom Grundstückseigentümer als Landwirt zur Verfügung gestellt und demnach der Landwirtschaft aus freien Stücken entzogen werden.
Torben Schlieckau bittet das Thema "Einsehbarkeit" mit dem Antragsteller abzustimmen. Ggf. könnten heimische Hecken o. Ä. als Einfriedung verwendet werden.
Jürgen Masel sieht als Wortführer der SPD-Fraktion einen guten Standort und hofft, dass die erwähnte Bürgerbeteiligung umgesetzt wird.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, Fl.Nr. 854, 856/7, 863, Gemarkung Bindlach, wird erteilt. An die Baugenehmigungsbehörde ergehen Hinweise auf die im nahen Umfeld liegenden Bodendenkmäler und Hochwasserflächen (HQ100). Weiterhin soll der Umgang mit den vorhandenen Entwässerungsgräben sowie die Erschließung geprüft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.02.2024 11:06 Uhr