Nachnutzung Feuerwehrgerätehaus Bindlach;
Beschlussfassung zur vorübergehenden Nutzung durch Vereine und Verbände für Veranstaltungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Anschluss an die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.02.2024 wurde das Gebäude besichtigt.
Am 04.05.2024 um 10 Uhr findet der Tag der Städtebauförderung in Bindlach statt. Im Anschluss an die Einweihung der neugestalteten Ortsdurchfahrt werden die Ergebnisse des ISEK und der Planungswerkstatt 2018 mit Fokus „Altes Feuerwehrhaus“ ausgestellt. Die geplante Ideenschmiede soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Ideen zu diesem Projekt einfließen zu lassen.
Im aktuellen baulichen Zustand des Gebäudes kann es nur für einzelne öffentliche Veranstaltungen und nicht für einen wiederkehrenden Betrieb genutzt werden.
Beschluss
Das alte Feuerwehrgerätehaus in der Raiffeisenstraße in Bindlach kann vorübergehend durch örtliche Vereine und Verbände für einzelne, öffentliche Veranstaltungen (Maifest, Weinfest, Sommerfest etc.) genutzt werden. Die Veranstaltungen sind mit dem Bürgermeister und der Verwaltung abzustimmen. Es wird keine Nutzungsgebühr erhoben. Eine wiederkehrende bzw. regelmäßige Nutzung/Belegung wird nicht gestattet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.05.2024 09:48 Uhr