Vollzug des Personenstandsgesetzes;
Bestellung eines weiteren Standesbeamten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aktuell sind zwei Beschäftigte der Gemeinde (Christine Berski und Florian Dörfler) zu Standesbeamten bestellt. Um den laufenden Geschäftsbetrieb des Standesamtes, insbesondere während Urlaubs- und Krankheitszeiten zu gewährleisten, wurde vorgeschlagen, die Verwaltungsfachkraft Leandro Fuchs zum weiteren Standesbeamten zu bestellen.
Für die Bestellung von Leandro Fuchs zum Standesbeamten war eine Ausnahme gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes (AVPStG) vom 07.04.1975, zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.05.2019 (GVBl. S. 306), erforderlich. Die Ausnahme wurde durch das Landratsamt Bayreuth (Aufsichtsbehörde) mit Schreiben vom 03.06.2024 zum 01.07.2024 zugelassen (§ 2 Abs. 2 AVPStG).
Beschluss
Die Verwaltungsfachkraft Leandro Fuchs wird gemäß § 2 Abs.3 Personenstandsgesetz i. V. m. § 2 Abs.2 AVPStG zum weiteren Standesbeamten des Standesamts Bindlach bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.08.2024 12:52 Uhr