Bebauungsplan Nr. 17 "Küfnersgewend", 4. Änderung; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.08.2024 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.10.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsunterlagen auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 17. „Küfnersgewend“ samt Erläuterungsbericht sind dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden. 

Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Abstimmungen mit Eigentümern/Antragstellern. Er visualisiert anhand der eingereichten Unterlagen die Bestandsgebäude sowie die beantragte Neukonzeption und Nachverdichtung dieser Gewerbeflächen im Lehengraben 7 und 9. Große Flächen der betreffenden Grundstücke liegen im Bestand als weitestgehend ungenutzte versiegelte Park-/Hoffläche brach. Die Eigentümer beantragen die Änderung des Bebauungsplans (u. A. durch Änderung der Baugrenzen), um eine weitere Bebauung zu ermöglichen. Grundsätzlich sei aus Sicht des Bürgermeisters Brunners diese Entwicklung begrüßenswert.

Torben Schlieckau bittet, dass im rechten Grundstück zwischen den beiden Antragsparzellen eine ausreichende Feuerwehrzufahrt sowie Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Bürgermeister Brunner sichert eine Prüfung im Rahmen des Verfahrens zu.

Neithard Prell spricht die Größenordnung der Abstandsflächen zum Gehsteig unter Berücksichtigung der Gebäudehöhen sowie die Zufahrtsrealisierung an. Die Umsetzung durch mehrere Ein- und Ausfahrten wäre nicht zielführend. Bürgermeister Brunner antwortet, dass das Vorhaben sich für die nähere Umgebung als passend erweisen muss. Die einzelnen Details sind durch Festsetzungen im Bebauungsplan aufzunehmen. Auch ausreichende Parkmöglichkeiten (Nachfrage von Andrea Hellauer) wären dort durch Verweis auf die Regelungen in der Stellplatzsatzung zu regeln. Auf Hinweis von Torben Schlieckau unter Berücksichtigung des benachbarten Trafohäuschens sichert Bürgermeister Brunner eine Nachfrage zur Realisierung einer Schnellladesäule zu.

Beschluss

Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Küfnersgewend“ wird eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Sämtliche mit dem Bauleitplanverfahren verbundenen Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2024 11:28 Uhr