Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses, Allersdorfer Straße 35


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.08.2024 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.09.2024 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2024 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Furtbach“, 1. Änderung, vom 26.02.2024. 

Anfragen zum geplanten Vorhaben wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.08.2024 und in der Sitzung des Gemeinderates am 09.09.2024 behandelt. 

Folgende Befreiungen sind erforderlich:

Dachneigung 12°, Festsetzung Bebauungsplan 20 – 45°

Dachform, versetztes PD mit Dachausschnitt (2/3 als Dachterrasse), Festsetzung Bebauungsplan SD, VPD
(mit Beschluss vom 09.09.2024 wurde eine DN von 12° und eines Dachausschnittes (Dachfläche mind. 1/3) in Aussicht gestellt). 

Dacheindeckung Aluminium-Profilblech Farbton grau, Festsetzung Bebauungsplan.

Abweichung von der Einhaltung der erforderlichen Abstandsfläche gemäß Satzung der Gemeinde Bindlach. Begründung siehe Schreiben der Bauherrschaft vom 28.11.2024

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu o. g. Bauvorhaben wird erteilt. Hinsichtlich der Festsetzungen des Bebauungsplanes zu Dachneigung, Dachform und Dacheindeckung werden die beantragten Befreiungen erteilt. Gleiches gilt für die beantragte Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 31.01.2025 09:42 Uhr