Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0; a) Beratungsleistungen b) Erschließungsgebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

a) Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung/Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %.

b) Der Bescheid über eine Zuwendung für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. vom 25.11.2024 für eine maximale Gesamtfinanzierung von 1.000.000,00 € liegt vor.

Beschluss 1

a) Für die weiterführende fachliche Begleitung und Umsetzung des Verfahrens durch die Breitbandberatung Bayern GmbH wird dem Auftrag für die folgenden Leistungen auf Basis des vom Unternehmen vorliegenden Angebotes in Höhe von 16.368,45 € (brutto) zugestimmt.

  • Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
  • Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes 
  • Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
  • Nachreichung Ergebnis Auswahlverfahren über die tatsächlichen Kosten etc. an den Projektträger
  • Nachreichung Ergebnis Auswahlverfahren über die tatsächlichen Kosten etc. an das   Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 
  • Erhalt endgültiger Förderbescheid Land 
  • Abschluss Kooperationsvertrag mit dem ausgewählten Netzbetreiber

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der Gemeinderat beschließt, folgende Adressen für das Auswahlverfahren auf Basis „Bescheid über eine Zuwendung“ für eine Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. einzubringen.

Erschließungsgebiet: Obergräfenthal, Forsthaus, Theta, Forkenhof, Haselhof, Heisenstein
Anzahl Adressen: 71

Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke – für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens – wird auf 0,422 Mio. € festgelegt.

Die Auswahlkriterien zur Auswertung der eingehenden Angebote sind:

  • 90 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
  • 5 % Realisierungszeit
  • 5 % Qualität technische Umsetzung

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte durchzuführen.

Folgende Leistungen sind für das Auswahlverfahren und den Abschluss eines Kooperationsvertrages durchzuführen:

  • Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
  • Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes 
  • Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
  • Nachreichung Ergebnis Auswahlverfahren über die tatsächlichen Kosten etc. an den Projektträger
  • Nachreichung Ergebnis Auswahlverfahren über die tatsächlichen Kosten etc. an das   Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 
  • Erhalt endgültiger Förderbescheid Land 
  • Abschluss Kooperationsvertrag mit dem ausgewählten Netzbetreiber

Der daraus resultierende Finanzplan wird im Haushaltsplan berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2025 10:59 Uhr