Umgestaltung der St 2460 in der Ortsmitte Bindlach; Städtebauliche Gestaltung der Grün- und Nebenanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.09.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bürgermeister erläuterte den Vorschlag des Planungsbüros Quaas zur Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Bindlach. Vom Gemeinderat sind noch verschiedene Entscheidungen zu treffen. Der Eingang zum Keller der abgesprochenen Scheune Rinne 2 sollte aus Kostengründen nach Süden verlegt werden. Dadurch könnte ein Teil der Stützmauer eingespart werden. Der Verlauf der Einfriedung des Anwesens Rinne 2 folgt nicht der Flurstücksgrenze, sondern liegt bei einer durchgehenden Gehwegbreite von 2 m, teilweise auf privater Fläche. Der Eigentümer hat der Errichtung der Einfriedung auf seinem Grundstück bereits zugestimmt. Die Mauern der Terrassen an der Ostseite der Straße könnten entweder in Beton (mit Sandstein verblendet) oder komplett in Sandstein ausgeführt werden. Das Buswartehäuschen westlich der Staatsstraße sollte zurückversetzt und mit einer Sandsteinmauer errichtet bzw. mit Sandsteinen verkleidet werden.

Nach ausführlicher Diskussion fasste das Gremium folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

a) Der Eingang zum Keller der abgebrochenen Scheune Rinne 2 wird auf die Südseite verlegt, die Außengestaltung (weniger Stützmauern) wird dadurch kostengünstiger.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

b) Die Stützmauer entlang der Pflanzfläche östlich der Straße wird  nicht in Beton- und  Corteenstahl , sondern in Sandstein ausgeführt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Die Mauern des westlichen Buswartehäuschens werden aus Sandsteinen hergestellt bzw. verblendet. Die Mauer wird soweit wie nötig zurückversetzt, ohne dass der Innenraum verkleinert wird.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

d) Der Verlauf der Einfriedung entlang des Anwesens Rinne 2 folgt nicht der Flurstücksgrenze, sondern liegt bei einer durchgehenden Gehwegbreite von 2 m teilweise auf dem Privatgrundstück.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

e) Torben Schlieckau schlug vor, die östliche Stützmauer entlang der Grünfläche in der Höhe zu teilen und 2 Mauern hintereinander terrassenförmig anzulegen. Das Gremium beschloss entgegen dieses neuen Vorschlages, die Stützmauer nach dem Gestaltungsvorschlag des Ingenieurbüros in einem Stück zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.10.2020 11:31 Uhr