Verkehrsberuhigung des Lehengrabens während der Sanierung der St2460 in der Ortsmitte; Abwägung der vorgelegten Unterschriftenlisten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.09.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen Umleitung des Straßenverkehrs über die Ortsstraße Lehengraben beantragten Bindlacher Bürger mit einer Unterschriftenliste, die Fahrgeschwindigkeit im Lehengraben auf „Tempo 30“ zu reduzieren. Die Fachbehörde „Verkehrswesen“ des Landratsamtes Bayreuth weist darauf hin, dass durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen eine Pegelminimierung um 3 dB (A) bewirkt werden sollte, weil das menschliche Ohr in der Regel beim Straßenverkehr erst Lärmveränderungen bei einer Pegeldifferenz von 3 dB (A) wahrnehmen kann. Es ist also fraglich, ob durch eine Geschwindigkeitsreduzierung eine hörbare Verringerung des Lärmpegels erzielt werden kann. Erst die Verdoppelung der Verkehrsstärke führt zu einer Erhöhung des Mittelungspegels um 3 dB (A). Kann eine Reduzierung des Beurteilungspegels in dieser Größenordnung durch die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erreicht werden, wäre die verkehrsbeschränkende Maßnahme von vornherein nicht geeignet. Bei einer Beschränkung ist auch zu bedenken, dass die Leichtigkeit des Verkehrs behindert wird und der Verkehr nicht so schnell abfließen wird. Eine Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei am 03.09.2020 zeigt, dass sich die Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit 50 km/h halten. Eine Beanstandungsquote von unter 1 % zeigt, dass keine weiteren Maßnahmen für eine Verkehrsberuhigung getroffen werden sollten, meint die Polizei. Nach diesen Ausführungen der Fachbehörden schlug der Bürgermeister vor, von einer Geschwindigkeitsbeschränkung im Lehengraben abzusehen. In der Diskussion argumentierten einige Gemeinderäte, dass durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr Sicherheit für die Radfahrer erreicht werden könnte. Das Befahren des Lehengrabens wäre dadurch nicht mehr attraktiv für Autofahrer. Dies wiederrum führt zu weniger Verkehr auf dieser Straße. Mit dem neuen Wohnbaugebiet „Am Kiesweiher“ entsteht im Lehengraben mehr Fußgänger- und Radverkehr. Der südliche Gehweg endet am neuen Baugebiet. Dort müssen Fußgänger die Straße überqueren, um auf den nördlichen Gehweg zu gelangen. Torben Schlieckau schlug vor, die Geschwindigkeitsbeschränkung zeitlich zu begrenzen. Die Begrenzung könnte Montag bis Freitag von 17.00 bis 7.00 Uhr und Samstag sowie Sonntag ganztags angeordnet werden. Er bat, über diesen Vorschlag abzustimmen.

Beschluss 1

a) Aufgrund fehlender rechtlicher Voraussetzungen stimmt der Gemeinderat dem Antrag der Bürger auf Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h im Lehengraben nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Beschluss 2

b) Dem Vorschlag, die Geschwindigkeitsreduzierung im Lehengraben auf 30 km/h auf Montag bis Freitag, 17.00 Uhr bis 7.00 Uhr, und Samstag sowie Sonntag ganztägig zu beschränken, stimmte der Gemeinderat nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Datenstand vom 23.10.2020 11:31 Uhr