Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung Fl.Nr. 292/2, Gemarkung Euben, zum öffentlichen Feld- und Waldweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Landkreis Bayreuth wird eine Teilfläche aus Fl.Nr. 307/0, Gemarkung Euben, erwerben, da diese der Entwässerung der Kreisstraße dient. Im Anschluss könnte die Gemeinde Bindlach einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fläche als Weg oder Straße gewidmet ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Ziff.2 BayStrWG, die bislang nicht gewidmete Zufahrtsfläche zum Feuerlöschteich, Fl.Nr. 292/2, Gemarkung Euben, zum öffentlichen Feld- und Waldweg zu widmen.

Anfangspunkt liegt an der Abzweigung der Kreisstraße BT 14, Fl.Nr. 301/0 Gemarkung Euben. Endpunkt ist die südliche Grundstücksgrenze. Die Trasse ist 155 m lang. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Bindlach. Die Widmung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2021 10:43 Uhr