Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung;
Lieferjahre 2023 bis 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Anbieter macht in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag den Kommunen und Zweckverbänden das Angebot, die Strombeschaffung für die Jahre 2020 bis 2022 zu abzuwickeln. Die Beschaffung wird durch Bündelausschreibungen erfolgen. Die Gemeinde hat mit dem Anbieter einen bestehenden Dienstleistungsvertrag. Im Vorgriff auf die Ausschreibung ist festzulegen, welche Stromart die Gemeinde Bindlach bestellt:
1. Normalstrom
2. 100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote
3. 100% Ökostrom mit Neuanlagenquote
Die Mehrkosten für Ökostrom mit Neuanlagenquote betragen 0,5 - 1,2 Cent/kWh, für Ökostrom ohne Neuanlagenquote 0,0 - 0,5 Cent/kWh.
Christian Brunner schlägt vor, als Kommune mit gutem Beispiel voranzugehen und 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote zu beschaffen.
Torben Schlieckau ist gleicher Meinung. Weiterhin können durch das Kommunale Energiemanagement Investitionen für Eigenanlagen in die Wege geleitet werden. Aktuell ist die Stromvergabe mit Neuanlagenquote die einzige Möglichkeit für die Gemeinde, einen Beitrag zum Klimawandel zu leisten, diese sollte man nutzen.
Werner Fuchs erklärte, dass sich der Gemeinderat bereits in der vergangenen Wahlperiode für Ökostrom entschieden hat.
Beschluss
In der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung (Lieferjahre 2023 bis 2025) sind 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote anzubieten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.04.2021 12:01 Uhr