Bürgerantrag gemäß Art. 18 b Bayerischer Gemeindeordnung "Einladung zu einer gesonderten Bürgerversammlung zur Sturzflutvorsorge der Gemeinde Bindlach"; Behandlung des Antrags


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.09.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die gesamten Unterlagen zum Bürgerantrag waren dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestanden. Christian Brunner verlas für die anwesenden Bürgerinnen und Bürger nochmals den gesamten Antrag.

Helmut Steininger ist der Meinung, dass dieser Antrag nicht behandelt werden muss. In der Vergangenheit wurden bereits Projekte rund um den Hochwasserschutz umgesetzt sowie die Hausaufgaben gemacht, auch Kanäle wurden und werden regelmäßig ertüchtigt. Die Aufarbeitung der Starkregenereignisse ist im vollen Gange. Weiterhin findet am 16.09.2021 eine Bürgerversammlung statt, in der der Erste Bürgermeister sicher über dieses Thema informieren wird.

Florian Eagan teilt diese Einschätzung und hält eine Behandlung des Themas in der Bürgerversammlung am 16.09. für absolut ausreichend. 

Werner Fuchs würde den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt unbehandelt lassen und abwarten, ob das Thema mit der Bürgerversammlung zufriedenstellend abgehandelt ist.

Neithard Prell findet den Antrag gut, Bürgeranträge sind Ausdrücke gelebter Demokratie. Da allerdings erst im Juni dieses Jahres ein Konzept beauftragt wurde, können die Ergebnisse noch nicht vorliegen und demnach auch nicht vorgestellt werden. Daher sollte erst über die Themen gesprochen werden, wenn konkrete Entwürfe und Planungen vorliegen.

Florian Eagan und Robert Bertoldo ist wichtig, dass Bürger informiert werden, sie richten daher die Frage an den Ersten Bürgermeister, ob es möglich ist, in diesem Thema umfassend und umfangreich zu informieren.

Christian Brunner würde selbstverständlich den aktuellen Kenntnisstand mitteilen, aber das Hochwasserkonzept wird eben erst erstellt bzw. noch ergänzt.

Werner Fuchs sieht keinen Widerspruch zwischen seinen Vorrednern und seinem Vorschlag, den Antrag neu einzureichen, auch mit einer gesonderten Bürgerversammlung, dann mit einer Frist von 3 Monaten, da hier sicher schon mehr Erkenntnisse vorhanden sind.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, binnen eines Monats zu einer gesonderten Bürgerversammlung für die Gemeindeteile Bindlach, Ramsenthal, Euben, Crottendorf, Gemein, Pferch und Zettlitz einzuladen, in der

  • das Hochwasserkonzept der Gemeinde Bindlach für diese Ortsteile und
  • die Vorhaltung von Retentions- und Hochwasserrückhalteflächen anhand des gemeindlichen Flächennutzungsplanes vorgestellt und erläutert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag wurde abgelehnt.

Datenstand vom 07.01.2022 13:27 Uhr