Der Erste Bürgermeister blickte zunächst auf die bisher erfolgten Verfahrensschritte zu den beiden Bauleitplanverfahren zurück. Durch Beschluss des Gemeinderates wurde der Erste Bürgermeister im Jahr 2020 ermächtigt, Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern zum Erwerb der im Umgriff liegenden Flächen zu treten. Grundlage für die Verhandlungen war ein zudem gefasster Grundsatzbeschluss über das zukünftig beabsichtigte Vorgehen bei der Baulandausweisung durch den Gemeinderat im Jahr 2021. Um den nach wie vor hohen Bedarf an Bauland gerecht zu werden, beabsichtigt die Gemeinde künftig zunächst Eigentümer der Grundstücksflächen zu werden, um diese sodann zu erschließen und steuerungsfähig veräußern zu können. So lässt sich beispielsweise auch ein „Bauzwang“ durchsetzen, denn dieser kann im Grundstückskaufvertrag aufgenommen werden. Dies hat zur Folge, dass die Entstehung weiterer Baulücken demnach künftig ausgeschlossen ist. Die Gemeinde beabsichtigt, die entstehenden Bauplätze kontinuierlich nach Bedarf anzubieten und demnach den Bauwerbern gegenüber eine Perspektive zu schaffen. Bezüglich des Baugebietes „Östlich Allersdorfer Straße“ fasste der Gemeinderat diesbezüglich einen Grundsatzbeschluss. Parallel wurden weitere umfangreiche Grundstücksverhandlungen geführt, mit dem Ergebnis, dass zusätzlich zum bisherigen Umgriff nun auch zwei südlich gelegene Grundstücke zur Verfügung stehen. Diese Grundstücke könnten nicht nur das mögliche Baugebiet erweitern, sondern auch eine andere verkehrliche Erschließung zulassen. Eine weitere grundlegende Veränderung ergibt sich im Verfahren. Ursprünglich war die Erschließung des späteren Baugebietes im sog. Umlegungsverfahren vorgesehen. Hier hätte die Gemeinde keine Steuerungsfähigkeit bezüglich der Vergabe der Baugrundstücke, was wiederum zu den o. g. „Baulücken“ hätte führen können. Mit dem nun geänderten Vorgehen kann die Gemeinde zu jeder Zeit entscheiden, wann und wie viele Grundstücke veräußert werden und im Notarvertrag eine Bauverpflichtung
durchsetzen. Die Veräußerung der Bauflächen soll sodann behutsam bzw. bedarfsgerecht erfolgen. Durch diese „langfristige“ Betrachtungsweise wird selbstverständlich auch längere Zeit Kapital gebunden, weshalb die Gemeinde erwägt, einen Finanzierungs- bzw. Erschließungsträger einzusetzen. Als nächste Schritte plant der Erste Bürgermeister die Vergabe der Leistungen des Finanzierungs- und Erschließungsträgers sowie die Einstellung der bisherigen Verfahren, verbunden mit der Einleitung neuer Bauleitplanverfahren.
Werner Fuchs erinnerte an den Beschluss aus dem Jahr 2019, die Christlich Soziale Wählervereinigung findet das Baugebiet nach wie vor zu groß. Um den ländlichen Charakter Bindlachs zu erhalten, vertritt Werner Fuchs die Auffassung, man müsse den Mut haben, zu sagen, es können nicht alle Bauwerber auch tatsächlich in Bindlach bauen.
Torben Schlieckau stellt fest, dass die Gemeinde die Möglichkeit hat, auf den zur Verfügung stehenden Flächen ein Baugebiet auszuweisen, jedoch nicht die Pflicht dazu besteht. Das Baugebiet kann natürlich auch kleiner ausfallen.
Stefanie Kolanus ist bewusst, dass sicherlich nicht jeder dafür ist, dass Baugebiete ausgewiesen werden. Die CSU-Fraktion jedoch hat den Mut dazu, sich zu entwickeln und demnach "Ja" zu sagen.
Christian Brunner verdeutlichte nochmals, dass aufgrund des geplanten Vorgehens langfristige Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Leerstände gibt es in Bindlach faktisch nicht, sollte ein Gebäude frei werden, wird dieses in der Regel sofort wieder genutzt. Weiterhin verweist er auf das ISEK, nach dem die Fläche mit Priorität 2 festgesetzt ist. Bei einer Baulandausweisung im Zuge eines Umlegungsverfahrens hätte auch er Bedenken bezüglich der Größe des Baugebietes, jedoch ist er nun aufgrund der geänderten Vorgehensweise und der so vorhandenen Steuerungsfähigkeit der Gemeinde anderer Meinung.
Neithard Prell sieht die Möglichkeit, zeitliche Bauabschnitte zu bilden und verwies auf die Baugebiete NO I und II.
Dominic Leicht gab den Hinweis auf die vielen Nachfragen der Bindlacher Bürgerinnen und Bürger nach Bauland.
Christian Brunner verwies abschließend darauf, dass der Baulandpreis "sozialverträglich" sein soll. Was heißt, dass die Gemeinde an einem Verkauf nichts verdient.