Bauleitplanung "Gewerbe- und Sonderstandort - Einzelhandel/Möbel, ehemalige Markgrafenkaserne" der Stadt Bayreuth; Gemeindliche Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.07.2019 ö beschließend 9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Stadt Bayreuth hat im Sommer 2022 zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 29 „Gewerbe- und Sonderstandort ‚Einzelhandel/Möbel‘, ehemalige Markgrafenkaserne“ und zum Bebauungsplanverfahren Nr. 5/17 „Gewerbe- und Sonderstandort ‚Einzelhandel/Möbel‘ und ‚Logistik‘, ehemalige Markgrafenkaserne“ (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 6/88 und Nr. 3/08) die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Bayreuther Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.02.2023, gem. des § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel durchgeführten Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens Nr. 29, den Feststellungsbeschluss gefasst. Der vorliegenden Planung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 5/17 wurde zugestimmt und die Verwaltung wurde mit der Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB beauftragt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu folgenden geänderten Teilen abgegeben werden:

1.         Baumreihen zur Abgrenzung des Sondergebietes „Einzelhandel/Möbel“ (SO3a-3b) gegenüber dem Sondergebiet „Logistik“ (SO1a und SO1c) und dem Gewerbegebiet (GE1 2)
2.         Fassadenbegrünungen bei zusammenhängenden ungegliederten Fassadenflächen
3.        Niederschlagswassersammlung zur Bewässerung der Grünflächen auf dem Baugrundstück
4.         Festsetzung aller Grünflächen auf Privatgrund (Vermeidungsmaßnahmen (V) entlang der Bindlacher Allee, Grünstreifen entlang der Stadtgrenze zu Bindlach) als private Grünflächen (bisher tlw. als öffentliche Grünflächen festgesetzt)
5.         Pflanzung standortgerechter Laubbäume (bisher: großkronige heimische Laubbäume)
6.         Erhöhung des Kompensationsfaktors für den Eingriff E1 (GE1-2) auf 0,8 (zusätzlicher Ausgleich im Umfang von 3 704 m2 über Ökokonto der Stadt Bayreuth)
7.         Mit Leitungsrecht zu belastende Fläche für eine unterirdische Gasleitung im Bereich nördlich des SO2
8.         Nutzung solarer Strahlungsenergie im Bereich aller Dachflächen sowie eines Teils der Stellplatzfläche im SO3a

Nach kurzer Diskussion stellte der Erste Bürgermeister nachfolgend aufgeführten Beschluss zur Abstimmung.

Beschluss

Gegen die geänderten Teilbereiche bestehen seitens der Gemeinde Bindlach keine Einwände. Es wird jedoch nochmals ausdrücklich auf die im Zusammenhang mit den Änderungsverfahren entstehende Verkehrsproblematik hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Gabriele Wilfert war bei der Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.

Datenstand vom 19.05.2023 12:33 Uhr