Freiflächenphotovoltaik;
Genehmigung von PV-Anlagen im Nahbereich der Autobahn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Christian Brunner berichtete über die von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesänderung zu § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und die damit geschaffene Möglichkeit zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Nahbereich der Autobahn. Demnach ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient. Diese Regelung bezieht sich auf Flächen längs der Autobahnen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn.
Christian Brunner sieht durch diese „Privilegierung“ die Gemeinde auf den betroffenen Flächen in der Planungshoheit beschnitten. Im Gemeindegebiet sind dies ca. 80 – 100 ha.
Florian Eagan vertritt die Auffassung, die Gemeinde solle das Heft des Handelns in die Hand nehmen und gestaltend tätig werden.
Christian Brunner verwies auf die grundsätzliche Planungshoheit der Gemeinde. Für PV-Anlagen im Nahbereich der Autobahn kann Baurecht jetzt aber auch auf anderen Wegen geschaffen werden. Er möchte nun prüfen, welche Flächen wirklich bebaubar sind, dies könnte über die Bedarfsermittlung der ILE-FMB erfolgen.
Datenstand vom 06.06.2023 09:20 Uhr