Vollzug des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes; Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Bad Berneck
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 03.07.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 22.05.2023 | nö | beschließend | 6 |
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 03.07.2023 | ö | beschließend | 9 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Bad Berneck gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 AGPStG (große Übertragung) ab 01.01.2024 auf Grundlage der zwischen der Gemeinde Bindlach und der Stadt Goldkronach getroffenen Vereinbarung vom 15.10.2012.
Der Gemeinderat stimmt einer vorläufigen Kostenumlage i. H. von 8,00 € je Einwohner zu. Nach Erstellung einer Spitzrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres 2024 wird die sodann errechnete Umlage endgültig gemäß § 2 der Übernahmevereinbarung festgesetzt.
Die Vereinbarung mit der Stadt Goldkronach ist hinsichtlich der errechneten Umlage anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.08.2023 12:37 Uhr