Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Genehmigungsverfahren für den Betrieb einer Gasfüllanlage für LNG und CNG auf dem Grundstück Fl.Nr. 536/2 der Gemarkung Bindlach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2023 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Stellungnahme des Landratsamtes Bayreuth FB 41 und der Hinweis des FB 45 wurden den Gemeinderatsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Die Antragsunterlagen liegen in Papierform vor.

Die Gemeinde Bindlach hat hinsichtlich einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung der maximalen Firsthöhe zu befinden. Die maximal zulässige Firsthöhe von 15 m wird um ca. 2 m überschritten.

Weiterhin wird der im Bebauungsplan festgelegte flächenbezogene immissionswirksame Schallleistungspegel für die Nachtzeit – und infolgedessen auch der daraus errechenbare zulässige Immissionsanteil an beiden betrachteten Immissionsorten deutlich (um bis zu 10 db(A)) überschritten. Die Gemeinde Bindlach wird um Stellungnahme gebeten, wie mit dem Verstoß gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes umzugehen ist.

Beschluss

Dem Antrag wird grundsätzlich zugestimmt. Die Befreiung bezüglich der Überschreitung der maximalen Firsthöhe wird erteilt. Dem Antragsteller wird hinsichtlich des flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegels für die Nachtzeit empfohlen, mit anderen Grundstückseigentümern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinsichtlich eines möglichen „Erwerbs“ von Lärmkontingenten in Verhandlung zu treten. Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes kann nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2024 10:28 Uhr