Erlass einer Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 03.06.2024 wurde der Antrag zum Betrieb einer SB-Waschanlage an Sonn- und Feiertagen auf dem Grundstück St.-Georgen-Straße 23 a aufgrund fehlender Ermächtigung (Verordnung) abgelehnt. Weiterhin wurde beschlossen, dass der Erlass einer entsprechenden Ermächtigung nicht vorgesehen ist.

Im Nachgang stellte sich heraus, dass auch auf dem Grundstück Leuschnitzstraße 3 eine Autowaschanlage an Sonn- und Feiertagen betrieben wird. Die Nutzung erfolgt abweichend von den Vorschriften des Art. 2 Abs. 1 und 2 FTG an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen i. S. d. Art. 1 FTG rund um die Uhr (24/7).

Durch eine entsprechende Verordnung könnte der Betrieb an Sonn- und Feiertagen (ausgenommen Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag) zu bestimmten Zeiten gestattet werden.

Das Gremium fasste folgenden Beschluss.

Beschluss

Der Gemeinderat Bindlach beschließt den Erlass einer Verordnung wie im Ratsinformationssystem übermittelt. Die Uhrzeit für den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen wird auf „ab 12 Uhr“ festgelegt. Die Verordnung wird entsprechend bekannt gemacht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2024 12:52 Uhr