Antrag auf Neubau eines Milchviehstalles, Fl.Nr. 961 Gemarkung Benk


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt direkt angrenzend zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51 „Photovoltaik am Bindlacher Berg“ mit der Festsetzung „Ausgesuchter Erhalt und Entwicklung zu einer halboffenen, beweideten Hutungsstruktur“. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt.

Für den Bauherrn besteht die Möglichkeit, das Grundstück an die öffentliche Wasserleitung und die Entwässerungsleitung in Fl.Nr. 962, Gemarkung Benk, auf seine Kosten anzuschließen. Das Grundstück liegt am gewidmeten, beschränkt öffentlichen Eigentümerweg Fl.Nr. 962, Gemarkung Benk. 

Ein Anschluss an die Entwässerung ist gemäß Planungsbüro Burger nicht erforderlich. Die eingereichte Entwässerungsplanung beschränkt sich auf die Ableitung des Oberflächenwassers in 4 Sickermulden.

Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 

Gemeindliche Belange stehen nicht entgegen. 

Die Entwässerung des anfallenden Schmutzwassers in der Melkkammer soll über die geplante Güllegrube erfolgen (Baugenehmigung LRA Bayreuth vom 15.07.2021). Laut Auskunft des Planungsbüros wurde die Errichtung der Güllegrube im August 2024 begonnen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Voraussetzung einer sicheren Ver- und Entsorgung erteilt. Die Belange (Ver- und Entsorgung) sind mit der Gemeinde Bindlach bzw. dem ZV "Benker Gruppe" abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2024 10:21 Uhr