Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Künstleratelier sowie Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Mietwohnungen, Allersdorfer Straße 37 und 39
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 28.08.2024 | ö | beschließend | 4 |
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 09.09.2024 | ö | beschließend | 4 |
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 09.12.2024 | ö | beschließend | 4 |
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 20.01.2025 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Furtbach“, 1. Änderung, vom 26.02.2024.
Folgende Befreiungen sind erforderlich:
Dacheindeckung Aluminium-Profilblech Farbton grau, Festsetzung Bebauungsplan.
Abweichung von der Einhaltung der erforderlichen Abstandsfläche gemäß Satzung der Gemeinde Bindlach. Begründung siehe Schreiben der Bauherrschaft vom 09.12.2024
Befreiung für den Kniestock, welcher gemäß Bebauungsplan nicht zulässig ist.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zu o. g. Antrag wird, einschließlich der erforderlichen Befreiungen zu Dacheindeckung und Kniestock sowie der Abweichung hinsichtlich der Abstandsfläche gem. Abstandsflächensatzung der Gemeinde Bindlach, erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.03.2025 09:46 Uhr