Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß  Art. 35 Abs. 1 der GO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister.  Wie die vergangenen Wahlzeiten zeigten, sind bei der Größe der Gemeinde Bindlach zwei weitere Bürgermeister erforderlich. Die weiteren Bürgermeister sind ehrenamtlich tätig. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 1, für die Dauer seiner Wahlzeit zwei weitere Bürgermeister  zu wählen. Die weiteren Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2023 10:17 Uhr