Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Neuerlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 06.07.2020 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Durch die Anschaffung des Mannschaftstransportwagen MTW und der Drehleiter DLA (K) 23/12 ist die o. g. Satzung neu zu erlassen. Der Satzungstext lag allen Gemeinderäten vor. Ohne Diskussion fasste das Gremium folgenden
Beschluss
Die o. g. Satzung tritt am 01.08.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 31.01.2014 außer Kraft. Der Satzungstext entspricht dem Text der Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2020 10:33 Uhr