Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Neuerlass einer Satzung über die Benutzung der Leichenhallen der Gemeinde Bindlach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.09.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach den Berichten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2018 ist die Satzung der aktuellen Rechtsprechung anzupassen. Die bisherige Satzung bezieht sich nur auf die Leichenhalle Bindlach. Die neue Fassung beinhaltet auch die Leichenhalle Benk.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine neue Satzung über die Benutzung der Leichenhallen der Gemeinde Bindlach zu erlassen. Der Satzungstext entspricht der aktuellen Rechtsprechung und der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages. Die Satzung tritt am 01.10.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24.06.1988 außer Kraft. Der Satzungstext entspricht dem Text der Beschlussvorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2020 11:31 Uhr