Bebauungsplan Nr. 41 "Südlich der Goldkronacher Straße"; 6. Änderung a) Aufstellungsbeschluss b) Billigung und Freigabe des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 22.02.2021 | ö | beschließend | 7 |
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 12.04.2021 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Zur Zeit häufen sich Anfragen der Bauherren im Bereich des Goldbergrings bezüglich der Zulässigkeit von Zäunen. Durch diese bürgerfreundliche Änderung sollen Zäune bestimmter Gestalt ohne separate Genehmigung zulässig werden. Im gleichen Zuge wird die Gestaltung der Dachformen auf Carports geregelt.
Der durch das Architekturbüro in Abstimmung mit der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf wurde den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss 1
a) Das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Südlich der Goldkronacher Straße“ wird eingeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Der Entwurf in der Fassung vom 22.02.2021 wird zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung freigegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2021 12:48 Uhr