Mobile Luftreinigungsgeräte für die Grund- und Mittelschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.08.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.09.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.08.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Aufgrund einer Änderung in den Ausführungshinweisen zu der Förderrichtlinie können einige Lieferanten der Luftreinigungsgeräte die Fördervoraussetzungen nicht mehr einhalten. Die Vorgaben zum Schalldruckpegel (max. 40 db) und zum Luftdurchsatz (fünf- bis sechsfacher Luftdurchsatz pro Stunde) müssen regelmäßig gleichzeitig erfüllt werden. 

Die Geräte „AEROSTREAM“ und „WINIX Zero Pro“ haben voreingestellte Stufen, bei denen die Vorgaben des Schalldruckpegels und des Luftdurchsatzes eingehalten werden können. 

Das Gerät „SQ2500“ kann stufenlos verstellt werden. In den Unterrichtspausen müsste hier die Leistung erhöht werden, um die Fördervoraussetzungen einzuhalten. 

Eine Kostenaufstellung und Unterlagen zu verschiedenen Modellen wurden den Gemeinderatsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 

Am Sitzungstag werden vier verschiedene Geräte zur Ansicht ausgestellt. 

Beschluss 1

a) Der Beschluss vom 02.08.2021 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag für die Beschaffung von UVC-Filtergeräten an die Fa. Hönle zu vergeben. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 50.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.01.2022 13:27 Uhr