Breitbandausbau nach dem bayerischen Gigabit-Verfahren; Vorbereitung Auswahlverfahren, Grobkalkulation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Thematik Breitbandausbau befasst die Kommunen schon seit vielen Jahren. Christian Brunner informierte über die bisherigen Verfahrensschritte. So durchlief die Gemeinde Bindlach zwei Förderverfahren und meldete sodann weiteren Bedarf für ein drittes Verfahren. Dieses wurde eingestellt und durch die neue Gigabitrichtlinie des Freistaates Bayern ersetzt.

Nach der bayerischen Gigabitrichtlinie werden „graue Flecken“ (Anschlüsse mit weniger als 100 Megabit/s) mit 6.000 € je Anschluss und „weiße Flecken“ (Anschlüsse mit weniger als 30 Megabit/s) mit 15.000 € gefördert.

Durch die Breitbandberatung Bayern wurden der Gemeinde zwei Grobkalkulationen für den weiteren Breitbandausbau übersandt. Diese Kalkulationen wurden dem Gremium vorgelegt und erläutert. Die in der ebenfalls vorgestellten Übersichtskarte rot umrandeten Bereiche sind noch förderfähig.

Die Kalkulation wurde zunächst für alle förderfähigen Gebiete erstellt. Weiterhin eine Alternative in abgespeckter Form für alle Gebiete, in denen der Eigenanteil der Gemeinde über 75 % lag.

Für Christian Brunner ist der Breitbandausbau keine kommunale Aufgabe, dennoch sollten die Förderprogramme selbstverständlich bestmöglich genutzt werden. Aus seiner Sicht sollte die Grobkalkulation nochmals um einige Erschließungsgebiete reduziert werden.

Die herausfallenden Gebiete könnten im Anschluss im Bundesprogramm "Graue Flecken" vorgesehen werden. Die Anmeldung für dieses Programm ist bereits erfolgt. Die gemeindlichen Liegenschaften werden ebenfalls im Bundesprogramm berücksichtigt. Alle gesonderten Förderrichtlinien, wie z. B. Glasfaseranschluss Schule und Rathaus, wurden genutzt und umgesetzt.

Torben Schlieckau stellt die Frage, ob Privathaushalte tatsächlich eine Bandbreite von 100 Megabit/s und mehr benötigen. Die Verträge werden entsprechend teurer und ggf. in großen Teilen nicht beansprucht.

Ohne Beschlussfassung war sich das Gremium einig, nach einer Überprüfung der aktuellen Bitratenkarte nochmals in Abstimmung mit der Breitbandberatung die Grobkalkulation zu hinterfragen. 

Zudem wurden Stellungnahmen aus den Fraktionen und Gruppierungen erbeten.

Datenstand vom 09.03.2022 13:23 Uhr