Die Elektromobilität leistet einen zentralen Beitrag für den Wandel zu klimaneutraler Mobilität. Für den Markthochlauf und damit für den Erfolg der Elektromobilität und die Erreichung der Klimaschutzziele seitens der Bundesregierung sowie seitens der EU-Kommission ist eine systematisch angelegte, flächendeckende und nachfrageorientierte Ladeinfrastruktur zwingende Voraussetzung. Im Rahmen des Förderprogramms „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ liegt die Projektträgerschaft bei der Bayern Innovativ GmbH.
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlichen, stationären Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Bayern. Hierfür stellt der Freistaat eine Fördersumme von rund 3 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Antragsstellung ist seit dem 13.06.2022 möglich.
Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge werden mit maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert. Die maximale Fördersummer liegt bei bis zu 90% der förderfähigen Kosten.
Die Ladestation verfügt über eine Authentifizierungsmöglichkeit bzw. Ladefreigabe per RFID-Karte. Damit wird gewährleistet, dass nur Berechtigte ihr E-Auto aufladen können. Das Prinzip ist einfach und sehr sicher: Auf einem Chip werden entsprechende Informationen gespeichert, die von einem Lesegerät in der Ladestation ausgelesen werden können.
Die Kosten für eine 11kw-Wallbox inkl. Installation belaufen sich auf ca. 3.300 Euro brutto.
Wenn mehrere Wallboxen an einer Liegenschaft installiert werden, muss vorab die verfügbare Netzleistung bzw. Ausstattung der Zählerschränke und Vorsicherungen überprüft werden. Die Kosten hierfür müssten im Einzelfall kalkuliert werden.
Im nicht wirtschaftlich tätigen Bereich können Kommunen insgesamt bis zu max. 9 Ladepunkte beantragen, unabhängig vom Ladeort (z. B. 9 Ladeorte mit jeweils einem Ladepunkt oder ein Ladeort mit 9 Ladepunkten).
Kosten für je 1 Wallbox je o. g. Liegenschaft 13.200,00 €
Fördersumme insgesamt 6.000,00 €
Eigenanteil 7.200,00 €
Christian Brunner könnte sich langfristig vorstellen, die Liegenschaften Bauhof, Klärwerk und Bärenhalle auszustatten, sieht aber derzeit keinen Bedarf, da die Gemeinde kein Elektrofahrzeug betreibt.
Nach kurzer Diskussion formulierte er folgenden Beschlussvorschlag.