Datum: 27.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 30.01.2023
2 Bekanntgaben
3 Flächennutzungsplan Bindlach, 29. Änderung; Bereich "Östlich Allersdorfer Straße und Bebauungsplan Nr. 56 "Östlich Allersdorfer Straße"; Sachstandsbericht
4 Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; Vergabe Außenanlagen
5 FF Bindlach - Reparatur Drehleiterschaden; Auftragsvergaben
6 FF Bindlach - Kauf eines Verkehrssicherungsanhängers; Auftragsvergabe
7 Vollzug des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSG); Anteilsfinanzierung zur Beschaffung von Notstromaggregaten für die Wasserversorgung
8 Neuwahl von Feldgeschworenen
9 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.02.2023.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 30.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwände erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

a) Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach
Der Erste Bürgermeister informierte über einen Nachtrag in Höhe von 1.620,19 € bezüglich der System-Sanitärtrennwände. Aufgrund einer Erhöhung der Trennwände erhöhte sich auch der Preis hierfür.

b) Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Mit Bescheid vom 18.01.2023 wurde der Trompetter Guss GmbH & Co. KG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die Änderung der bestehenden Eisenmetallgießerei auf dem Grundstück Fl.Nr. 658, Gemarkung Bindlach, durch die Erweiterung der Betriebszeiten und die damit verbundene Kapazitätserweiterung auf max. 88 t Flüssigeisen pro Tag und 23.000 t pro Jahr erteilt.

c) Sanierung Bindlach West II
Für den anstehenden Ausbau der Ruhstraße wurde der Auftrag für die Kampfmittelräumung erteilt. Die Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand errechnet. 

d) Sanierung Oberflächenwasserkanal Alte Bergstraße
Die erforderliche Baugrunduntersuchung für die Kanalverlegung wurde beauftragt, das entsprechende Angebot belief sich auf 2.565,64 €.

e) Windkraft und Freiflächenphotovoltaik
Im Rahmen der ILE-FMB wurde der Auftrag für eine Grundlagenanalyse zum Thema Energieversorgung über Windkraft- und Freiflächenphotovoltaikanlagen an die Energieagentur Nordbayern vergeben. Für die 14 ILE-Kommunen errechnet sich ein Eigenanteil von 7.140,00 €, bei einer Förderung von 75 % durch das Amt für ländliche Entwicklung. Die Beteilung der Gemeinde Bindlach beträgt 919,13 €.

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3. Flächennutzungsplan Bindlach, 29. Änderung; Bereich "Östlich Allersdorfer Straße und Bebauungsplan Nr. 56 "Östlich Allersdorfer Straße"; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister blickte zunächst auf die bisher erfolgten Verfahrensschritte zu den beiden Bauleitplanverfahren zurück. Durch Beschluss des Gemeinderates wurde der Erste Bürgermeister im Jahr 2020 ermächtigt, Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern zum Erwerb der im Umgriff liegenden Flächen zu treten. Grundlage für die Verhandlungen war ein zudem gefasster Grundsatzbeschluss über das zukünftig beabsichtigte Vorgehen bei der Baulandausweisung durch den Gemeinderat im Jahr 2021. Um den nach wie vor hohen Bedarf an Bauland gerecht zu werden, beabsichtigt die Gemeinde künftig zunächst Eigentümer der Grundstücksflächen zu werden, um diese sodann zu erschließen und steuerungsfähig veräußern zu können. So lässt sich beispielsweise auch ein „Bauzwang“ durchsetzen, denn dieser kann im Grundstückskaufvertrag aufgenommen werden. Dies hat zur Folge, dass die Entstehung weiterer Baulücken demnach künftig ausgeschlossen ist. Die Gemeinde beabsichtigt, die entstehenden Bauplätze kontinuierlich nach Bedarf anzubieten und demnach den Bauwerbern gegenüber eine Perspektive zu schaffen. Bezüglich des Baugebietes „Östlich Allersdorfer Straße“ fasste der Gemeinderat diesbezüglich einen Grundsatzbeschluss. Parallel wurden weitere umfangreiche Grundstücksverhandlungen geführt, mit dem Ergebnis, dass zusätzlich zum bisherigen Umgriff nun auch zwei südlich gelegene Grundstücke zur Verfügung stehen. Diese Grundstücke könnten nicht nur das mögliche Baugebiet erweitern, sondern auch eine andere verkehrliche Erschließung zulassen. Eine weitere grundlegende Veränderung ergibt sich im Verfahren. Ursprünglich war die Erschließung des späteren Baugebietes im sog. Umlegungsverfahren vorgesehen. Hier hätte die Gemeinde keine Steuerungsfähigkeit bezüglich der Vergabe der Baugrundstücke, was wiederum zu den o. g. „Baulücken“ hätte führen können. Mit dem nun geänderten Vorgehen kann die Gemeinde zu jeder Zeit entscheiden, wann und wie viele Grundstücke veräußert werden und im Notarvertrag eine Bauverpflichtung
durchsetzen. Die Veräußerung der Bauflächen soll sodann behutsam bzw. bedarfsgerecht erfolgen. Durch diese „langfristige“ Betrachtungsweise wird selbstverständlich auch längere Zeit Kapital gebunden, weshalb die Gemeinde erwägt, einen Finanzierungs- bzw. Erschließungsträger einzusetzen. Als nächste Schritte plant der Erste Bürgermeister die Vergabe der Leistungen des Finanzierungs- und Erschließungsträgers sowie die Einstellung der bisherigen Verfahren, verbunden mit der Einleitung neuer Bauleitplanverfahren. 

Werner Fuchs erinnerte an den Beschluss aus dem Jahr 2019, die Christlich Soziale Wählervereinigung findet das Baugebiet nach wie vor zu groß. Um den ländlichen Charakter Bindlachs zu erhalten, vertritt Werner Fuchs die Auffassung, man müsse den Mut haben, zu sagen, es können nicht alle Bauwerber auch tatsächlich in Bindlach bauen.

Torben Schlieckau stellt fest, dass die Gemeinde die Möglichkeit hat, auf den zur Verfügung stehenden Flächen ein Baugebiet auszuweisen, jedoch nicht die Pflicht dazu besteht. Das Baugebiet kann natürlich auch kleiner ausfallen.

Stefanie Kolanus ist bewusst, dass sicherlich nicht jeder dafür ist, dass Baugebiete ausgewiesen werden. Die CSU-Fraktion jedoch hat den Mut dazu, sich zu entwickeln und demnach "Ja" zu sagen.

Christian Brunner verdeutlichte nochmals, dass aufgrund des geplanten Vorgehens langfristige Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Leerstände gibt es in Bindlach faktisch nicht, sollte ein Gebäude frei werden, wird dieses in der Regel sofort wieder genutzt. Weiterhin verweist er auf das ISEK, nach dem die Fläche mit Priorität 2 festgesetzt ist. Bei einer Baulandausweisung im Zuge eines Umlegungsverfahrens hätte auch er Bedenken bezüglich der Größe des Baugebietes, jedoch ist er nun aufgrund der geänderten Vorgehensweise und der so vorhandenen Steuerungsfähigkeit der Gemeinde anderer Meinung.

Neithard Prell sieht die Möglichkeit, zeitliche Bauabschnitte zu bilden und verwies auf die Baugebiete NO I und II.

Dominic Leicht gab den Hinweis auf die vielen Nachfragen der Bindlacher Bürgerinnen und Bürger nach Bauland.

Christian Brunner verwies abschließend darauf, dass der Baulandpreis "sozialverträglich" sein soll. Was heißt, dass die Gemeinde an einem Verkauf nichts verdient.

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4. Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; Vergabe Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Vergabe „Straßen, Wege, Plätze - Außenanlagen" wurde als europaweite Ausschreibung durchgeführt. Es sind elf Angebote eingegangen, wobei das wirtschaftlichste Angebot bei 1.129.840,97 € liegt.

Beschluss

Der Auftrag „Straßen, Wege, Plätze - Außenanlagen" wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 1.129.840,97 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. FF Bindlach - Reparatur Drehleiterschaden; Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die gemeindliche Drehleiter ist defekt und befindet sich derzeit in der Werkstatt. Es stellte sich bei einer Begutachtung heraus, dass mehrere elektronische Verteilerkästen am Fahrzeug aufgrund einer Wasserfahrt bei Hochwasser im Jahr 2021 durch Korrosion beschädigt wurden. Das Angebot für die Reparatur des eigentlichen (technischen) Schadens beläuft sich auf 40.354,15 € und ist durch die gemeindliche Maschinenversicherung gedeckt. Im Zuge dieser Reparatur sollte zudem eine „Entrostung“ des Fahrzeuges, welche mit weiteren 12.713,96 € veranschlagt ist, erfolgen.

Christian Brunner erinnert, dass die Drehleiter Anfang 2020 in den Dienst gestellt wurde. Die Drehleiter wurde generalüberholt erworben und ist zunächst längere Zeit problemlos gelaufen. Bei einer Übung und einigen Einsätzen im Herbst 2022 wurde festgestellt, dass die Drehleiter nicht mehr ausfährt und demnach nicht einsatzfähig ist.

Seit diesem Zeitpunkt befindet sich die Drehleiter "außer Dienst". Christian Brunner wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Drehleiter bei ca. 75 % ihrer Einsätze außerhalb des Gemeindegebietes im Einsatz ist.

Nach Durchsicht durch den damaligen Verkäufer ist davon auszugehen, dass der eigentliche Schaden (ca. 40.000,00 €) auf eine Wasserfahrt zurückzuführen ist, was zu einem Versicherungsfall führt.

Nicht durch die Versicherung gedeckt wäre die Entrostung mit einer Auftragssumme i. H. v. ca. 12.000,00 €. Diese Kosten wären vollumfänglich von der Gemeinde zu tragen.

Weiterhin liegt ein Angebot für eine Leihdrehleiter während der Reparaturzeit vor.

Nach kontroverser Diskussion fasste das Gremium die nachfolgenden Beschlüsse.

Beschluss 1

a) Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge zur Reparatur der Drehleiter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Während des Reparaturzeitraums wird ein Leihfahrzeug beschafft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 14

Beschluss 3

c) Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der Feuerwehrführung des Landkreises und dem Kommandanten der FF Bindlach in Abstimmung zu gehen, um eine organisatorische Lösung für die Ausfallzeit zu suchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. FF Bindlach - Kauf eines Verkehrssicherungsanhängers; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Feuerwehr Bindlach beantragt den Kauf eines Verkehrssicherungsanhängers zur Absicherung von Unfallstellen und zur Sicherheit der Einsatzkräfte. Die Gesamtkosten für den Anhänger belaufen sich auf ca. 18.000,00 €. Die Regierung von Oberfranken fördert den Kauf mit 9.200,00 € und der Landkreis Bayreuth mit ca. 7.000,00 €.

Dominic Leicht findet die Förderkonstellation super und bittet, an die Autobahn GmbH heranzutreten und nachzufragen, ob auch durch diese eine Zuwendung möglich wäre.

Alfred Lauter hat in diesem Zusammenhang Bedenken, dass die Kameradinnen und Kameraden für Verkehrssicherungszwecke eingesetzt werden.

Torben Schlieckau könnte sich als zusätzlichen Schutz die Anschaffung von mobilen Baustellenmatten vorstellen, sollte der Anhänger von Verkehrsteilnehmern übersehen werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Kauf zu vollziehen und die Fördermittel zu beantragen. Die Restkosten von ca. 1.800,00 € werden im Haushalt 2023 veranschlagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSG); Anteilsfinanzierung zur Beschaffung von Notstromaggregaten für die Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2023 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Folgende Rückmeldung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt – Referat 95 - Wasserversorgungsanlagen – ist am 15.02.2023 eingegangen:

„Der geprüfte Antrag wurde per E-Mail vom 02.02.2023 an das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit der Bitte um Anteilsfinanzierung im Rahmen des WasSG übersendet.

Hiermit erteilen wir für die Maßnahme die Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Dies beinhaltet – wie bereits mitgeteilt – nicht die Aussage, ob und wann mit einer Anteilsfinanzierung zu rechnen ist. Wir bitten Sie , die weiter erforderlichen Arbeiten sowie die Ausschreibung der Maßnahme gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinde Bindlach durchzuführen.“

Die Anteilsfinanzierung i. H. v. 50 % würde folgenden Finanzierungsplan ergeben:

Anschaffungskosten                        ca. 60.000,00 €
Anteilsfinanzierung                        ca. 30.000,00 €
Eigenanteil                                ca. 30.000,00 €

Eine Beteiligung des ZV „Benker Gruppe“ wäre zu prüfen, laut Wassermeister sollte diese bei 50 % des Eigenanteils liegen.

Die jährlichen Wartungskosten liegen bei ca. 2. 000,00 € und wären bei einer Beteiligung des ZV „Benker Gruppe“ ebenfalls aufzuteilen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden notwendigen Notstromaggregate zu beschaffen. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, eine Kostenbeteiligung des Zweckverbandes "Benker Gruppe" zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anja Müller war während der Beratung und Beschlussfassung abwesend.

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8. Neuwahl von Feldgeschworenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Rahmen der Feldgeschworenenversammlung am 18.01.2023 wurde aufgrund der Altersstruktur und der Vielzahl von Einsätzen bei Vermessungstätigkeiten beantragt, für die Gemarkung Bindlach einen weiteren Feldgeschworenen zu wählen. Bei der durchgeführten Wahl wurde Herr Manfred Lauterbach, Georg-Masel-Straße 10, Bindlach, als neuer Feldgeschworener der Gemarkung Bindlach gewählt.

Herr Erwin Vogl, Feldgeschworenen-Obmann für die Gemarkung Benk, hat mit Schreiben vom 21.12.2022 aus Altersgründen die Beendigung des Amtes als Feldgeschworener gegenüber der Gemeinde Bindlach mitgeteilt.

Beschluss

Als neuer Obmann wurde Herr Manfred Moschall, Katzeneichen 7, Deps, gewählt. Für den ausgeschiedenen Herrn Vogl wurde als neuer Feldgeschworener für die Gemarkung Benk, Herr Manfred Hörath, Bindlacher Straße 2, Deps, vereidigt.

Die Wahl eines Obmann-Stellvertreters wurde nachgeholt, da der hierfür vorgeschlagene Herbert Späth bei der Versammlung entschuldigt war. Mit Schreiben vom 03.02.2023 teilen die Feldgeschworenen der Gemarkung Benk mit, dass als Obmann-Stellvertreter Herr Herbert Späth, Rittersteinstraße 12, Benk, bestimmt wurde.

Aufgrund der Altersstruktur und der Vielzahl von Einsätzen bei Vermessungstätigkeiten wird für die Gemarkung Bindlach als zusätzlicher Feldgeschworener Herr Manfred Lauterbach, Georg-Masel-Straße 10, Bindlach, ernannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Keine Vorgänge

Datenstand vom 27.03.2023 11:35 Uhr