Datum: 03.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 12.06.2023
2 Bekanntgaben
3 Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; Nachtragsangebot Elektro
4 Sanierung Bindlach West III; Straßenaufbau (Am Fichtenhain)
5 Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0); Beschluss für den Einstieg und Umsetzung einer kombinierten Markterkundung
6 RZWas 2021 – Vorhaben nach 2.2.5; Bestandsanalyse / Sanierungskonzept Wasserversorgung Gemeinde Bindlach
7 Vollzug des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSG); Beschaffung von Notstromaggregaten für die Wasserversorgung
8 Bauleitplanung "Gewerbe- und Sonderstandort - Einzelhandel/Möbel, ehemalige Markgrafenkaserne" der Stadt Bayreuth; Gemeindliche Stellungnahme
9 Vollzug des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes; Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Bad Berneck
10 Freiwillige Feuerwehr Benk; Antrag auf Einrichtung einer Kinderfeuerwehr (Name: Benker FireKids)
11 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 03.07.2023.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 12.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwände erhoben. 

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

a) Sanierung Ortsmitte Bindlach
Der Erste Bürgermeister informierte über die teilweise Sperrung der St2460 (Gehweg und Bushaltebucht) im Zeitraum 04.07. bis 28.07.2023. Die Bushaltestelle wurde in nördliche Richtung verlegt.

b) Gehweg- und Straßensanierungen
Die Kosten für den durch Werner Fuchs in der vergangenen Sitzung angesprochenen gewünschten zusätzlichen Teilabschnitt der Gemeindeverbindungsstraße Ramsenthal - Benk belaufen sich auf ca. 22.700,00 €. Die Maßnahme wird aufgrund der zu erwartenden Kosten in den Folgejahren berücksichtigt.

c) Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach
Der Erste Bürgermeister informierte über ein Nachtragsangebot der Systembetreuung Hofmann GmbH bezüglich Position 9 "HPE Aruba 48 Port Switch (PoE)". Die damit verbundenen Mehrkosten belaufen sich auf ca. 220,00 €.

d) FF Ramsenthal und Euben
Die Kommandanten der FF Ramsenthal und Euben laden das Gremium ein zu den geplanten Leistungsprüfungen. Die Leistungsprüfung der FF Ramsenthal findet statt am 08.07.2023 um 14:00 Uhr. In Euben erfolgt die Leistungsprüfung am 14.07.2023 um 18:00 Uhr.

e) Bürgerbus
Christian Brunner informierte, dass nach Rücksprache mit dem Busunternehmen keine zusätzliche Haltestelle im Bereich Am Rain/Im Gehaig eingerichtet wird.

f) LSG Bayreuth
Die Modelfluggruppe der LSG Bayreuth feiert ihr 60-jähriges Jubiläum und lädt das Gremium zur Feier am 22.07.2023 ein.

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3. Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; Nachtragsangebot Elektro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Um die Blitzschutzanlage später prüfen und messen zu können, müssen an den Fußpunkten Trennkästen angeordnet werden. Es handelt sich hierbei um Mehrkosten i. H. von ca. 2.350,00 €.

Beschluss

Der Nachtrag i. H. von ca. 2.350,00 € wird freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Sanierung Bindlach West III; Straßenaufbau (Am Fichtenhain)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das BV „Bindlach West III“ wurde mit halbseitigem Straßenaufbruch geplant und ausgeschrieben. Aufgrund der vorhandenen Belastungen durch den Baubetrieb sowie Umleitungsstrecken ist der bestehende Straßenaufbau (Am Fichtenhain) stark gerissen. Des Weiteren muss das Bayernwerk zur Verlegung des Beleuchtungskabels die Straße kreuzen. Um den bestehenden Straßengraben wieder fachgerecht zu verschließen, müsste der Asphalt entsprechend nachgeschnitten werden, bedeutet, dass an manchen Stellen mehr als die Hälfte der Fahrbahnoberfläche erneuert werden müsste. Die Ausbildung eines Dachprofils bzgl. der Entwässerung der Straßenoberfläche lässt sich dadurch schwieriger ausbilden. Aufgrund der vorliegenden Situation wurde die Erneuerung der Gesamtoberfläche diskutiert. Das ausführende Ing.-Büro hat für die Maßnahme die Mehrkosten für die Herstellung der Oberfläche ermittelt. Insgesamt stehen 3 Varianten zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um geschätzte Kosten. 

Variante 1: 

Vollausbau ohne Bodenverbesserung: 37.176,75 €  (Netto)        44.240,33 € (Brutto)

Variante 2: 

Vollausbau mit Bodenverbesserung:            44.235,00 € (Netto)        52.639,65 € (Brutto)

Variante 3: 

Deckenerneuerung                            20.600,20 € (Netto)        24.514,24 € (Brutto)
(Ausgleichsschicht, Trag- und Deckschicht)

Beschluss

Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag der Verwaltung, die Variante 3 zu wählen. Es wurde darauf hingewiesen, dass Rissbildungen, Setzungen, etc. nicht ausgeschlossen werden können. Grundsätzlich wird durch die neue Asphaltfläche eine Verbesserung der Straßenoberfläche geschaffen. Eventuell besteht die Möglichkeit, die Tragschicht etwas stärker auszubilden. Die Mehrkosten würden dann bei ca. 28.700,00 € (Brutto) liegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0); Beschluss für den Einstieg und Umsetzung einer kombinierten Markterkundung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind. Die Förderfähigkeit muss über ein neu zu erstellendes Markterkundungsverfahren ermittelt werden, da bereits durchgeführte Markterkundungsverfahren nicht verwendet werden können.

Folgende Leistungen sind durchzuführen:

  • Sichtung, Aufbereitung und erste Vorbereitung der Datengrundlagen
  • Durchführung Branchendialog - optional (freiwillig in 2023)
  • Vorbereitung eines kombinierten Markterkundungsverfahren
  • Start einer Markterkundung auf dem Bundesportal sowie auf dem Portal vom Bayerischen Breitbandzentrum 
  • Auswertung Ergebnis Markterkundung

Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung/Planung erstattungsfähig, max. 50.000,00 € brutto, Fördersatz 100%. 

Für die Leistungen für den Verfahrenseinstieg bis Auswertung Ergebnis Markterkundung liegt zur Sitzung ein Angebot der Breitbandberatung Bayern GmbH in Höhe von 8.443,05 € brutto vor.

Beschluss

Für den sofortigen Verfahrenseinstieg bis Auswertung Ergebnis Markterkundung auf Basis der gültigen Richtlinie erteilt die Gemeinde Bindlach der Breitbandberatung Bayern GmbH auf Basis des Angebotes vom 22.06.2023 in Höhe von 8.443,05 € brutto den Auftrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. RZWas 2021 – Vorhaben nach 2.2.5; Bestandsanalyse / Sanierungskonzept Wasserversorgung Gemeinde Bindlach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Neben den bereits laufenden / verbeschiedenen Leitungssanierungsmaßnahmen kann unter den Voraussetzungen der RZWas 2021 auch die bauliche Sanierung bestehender Trinkwassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen, Trinkwasserspeicher, Kläranlagen, Pumpwerke und Regenbecken gefördert werden. Die Beantragung der Förderung zur baulichen Sanierung hat getrennt zur Beantragung der Leitungssanierungsförderung zu erfolgen. Bei diesen Vorhaben kann allerdings erst dann mit dem Bau förderunschädlich begonnen werden, wenn die Planung vom Wasserwirtschaftsamt auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft und freigegeben wurde. Die Zuwendung beträgt einmalig im 4-Jahres-Zeitraum jeweils für Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 250 € je angeschlossenen Einwohner, max. 70 % d. Kosten. 

Die RZWas 2021 hat eine Geltungsdauer bis 31.12.2024. Dies bedeutet, dass die Beantragung bis zu diesem Stichtag mit einem anschließenden 4-jährigem Umsetzungszeitraum zu erfolgen hat. 

Die Überlegungen zur Zusammenstellung der Maßnahmen im Bereich der baulichen Sanierung laufen und sollen nach Vollständigkeit zur Förderung eingereicht werden. 

Im Bereich der Wasserversorgung soll nach einer internen Abstimmung sowie unter Einbezug des Wasserwirtschaftsamtes in Hof ein Sanierungskonzept erstellt werden. Nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt soll dieses neben einer Bestandsanalyse auch ein Strukturkonzept beinhalten. Dieser wird die Struktur des Einrichtungsträgers sowie mögliche Alternativlösungen (Varianten) mit Vor- und Nachteilen inkl. einer Kostenvergleichsrechnung darstellen. Des Weiteren bildet dieser die Grundlage für die zu treffende Entscheidung über die zu fördernden Maßnahmen. Auch die Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten ist nach Nr. 2.2.5 der RZWas 2021 förderfähig.  Die Höhe der Zuwendung beträgt 20,00 € netto je angeschlossenem Einwohner, einmalig im 4-Jahres-Zeitraum, max. 70 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 50.000,00 €. 

Die Fa. PfK hat das Ing.-Angebot zur entsprechenden Erarbeitung eines Sanierungs- und Strukturkonzeptes über alle Anlagen der Wasserversorgung der Gemeinde Bindlach abgegeben. In Anbetracht der Dringlichkeit der Umsetzung in Bezug auf die Förderung, besonderen Erfahrungsschatzes/Fachkundigkeit, Synergieeffekte durch vorhandene örtliche Kenntnis, Schwierigkeit der Materie und der freien Kapazitäten bei anderen Unternehmen kann (auch nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt) auf ein weiteres Angebot verzichtet werden.

Werner Fuchs bittet zu prüfen, ob das DVGW Arbeitsblatt 405 bei beim Sanierungskonzept Anwendung findet.

Christian Brunner erklärte, dass dieses bei einer Rohrnetzberechnung Bestandteil wäre, nicht aber grundlegend für dieses Strukturkonzept ist.

Beschluss

Die PfK Ansbach GmbH erhält den Auftrag zur Erarbeitung einer Bestandsaufnahme (Sanierungs- und Strukturkonzept) über alle Anlagen der Wasserversorgung der Gemeinde Bindlach (Angebot Nr. 2023_230_2 Angebot BS/BS vom 23.06.2023). Der Gesamtbetrag des Auftrages beträgt 53.680,90 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSG); Beschaffung von Notstromaggregaten für die Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2023 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die Beschaffung von Notstromaggregaten wurden 4 vergleichbare Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot hat die Fa. BIV aus Bindlach mit einem Gesamtbetrag von 38.913,00 € abgegeben.

Die Anteilsfinanzierung i. H. von 50 % würde folgenden Finanzierungsplan ergeben:

Anschaffungskosten                        38.913,00 €
Anteilsfinanzierung                        19.456,50 €
Eigenanteil                                19.456,50 €

Die jährlichen Wartungskosten liegen bei ca. 2.000,00 €.

Die Beteiligung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der "Benker Gruppe" wurde in der vergangenen Sitzung der Verbandsversammlung beschlossen. Die Anschaffungs- und Wartungskosten werden je zu einem hälftigen Anteil getragen.

Beschluss

Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme i. H. von 38.913,00 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung "Gewerbe- und Sonderstandort - Einzelhandel/Möbel, ehemalige Markgrafenkaserne" der Stadt Bayreuth; Gemeindliche Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.07.2019 ö beschließend 9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Bauleitplanverfahren der Stadt Bayreuth sind abgeschlossen. Die Behandlung und Abwägung liegt nun vor, aber nur für die Stellungnahmen der Gemeinde Bindlach.

Sämtliche aufgrund der verkehrlichen Erschließung vorgebrachten Einwände wurde mit Verweis auf das Verkehrsgutachten zurückgewiesen. 

Christian Brunner fühlt sich als Nachbarkommune nicht gehört. Explizit der Umgang mit der Verkehrsthematik lässt einiges an Fragen offen.

Sieht man sich die Stellungnahmen des Staatlichen Bauamtes und des Straßenverkehrsamtes der Stadt Bayreuth an, so wird hier ein "Verkehrskollaps" zu erwarten sein sowie der Anschluss in Bezug auf die Leistungsfähigkeit als kritisch angesehen. Zudem wird verkannt, dass der große Kreisverkehr bereits jetzt seine Leistungsgrenze erreicht hat.

Ergänzend hat Christian Brunner den Inhalt der Besprechung mit dem Staatlichen Bauamt, der Autobahndirektion, der Polizei sowie den beteiligten Referaten der Stadt Bayreuth wiedergegeben sowie das Verkehrsgutachten ausgewertet/aufgearbeitet.

Die kürzlich erfolgte Besprechung im Rathaus Bayreuth bezüglich des dringlichen Baubeginns der Erschließungsstraße ab August 2023 lässt für ihn die Frage aufkommen, welches Ziel die Stadt Bayreuth wirklich verfolgt.

Nach kurzer Diskussion schloss sich das Gremium den Bedenken vollumfänglich an und beauftragte den Ersten Bürgermeister ohne Beschlussfassung, Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt Bayreuth und dem Bauwerber zu führen.

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9. Vollzug des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes; Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Bad Berneck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Bad Berneck gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 AGPStG (große Übertragung) ab 01.01.2024 auf Grundlage der zwischen der Gemeinde Bindlach und der Stadt Goldkronach getroffenen Vereinbarung vom 15.10.2012.

Der Gemeinderat stimmt einer vorläufigen Kostenumlage i. H. von 8,00 € je Einwohner zu. Nach Erstellung einer Spitzrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres 2024 wird die sodann errechnete Umlage endgültig gemäß § 2 der Übernahmevereinbarung festgesetzt.

Die Vereinbarung mit der Stadt Goldkronach ist hinsichtlich der errechneten Umlage anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Freiwillige Feuerwehr Benk; Antrag auf Einrichtung einer Kinderfeuerwehr (Name: Benker FireKids)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Seitens der Führung der Freiwilligen Feuerwehr Benk wurde die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr gemäß Art. 7 Abs. 1 BayFwG beantragt. Die „Benker FireKids“ ist eine Kindergruppe für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.

Beschluss

Die Zustimmung zur Einrichtung einer Kinderfeuerwehr mit dem Namen "Benker FireKids" wird erteilt. Dies hat zur Folge, dass auch die Kinderfeuerwehr Teil der gemeindlichen Einrichtung der Feuerwehr wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Keine Vorgänge 

Datenstand vom 22.08.2023 12:37 Uhr