Datum: 28.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 31.07.2023
2 Bekanntgaben
3 Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; a) Vergabe Werkstattmöbel b) Vergabe lose Möblierung - Ausstattungen c) Vergabe FW-Spinde d) Nachtragsangebot KNX - Modul für die Wärmepumpe
4 Antrag auf Neubau einer Gewerbehalle mit Büro, Im Letterer 10 und 12
5 Flächennutzungsplan Ramsenthal, 4. Änderung; Bereich "Am Schleimgraben"; Aufstellungsbeschluss
6 Bebauungsplan Nr. 59 "Am Schleimgraben"; Aufstellungsbeschluss
7 Bauleitplanung "Nahversorgungsstandort Laineck" der Stadt Bayreuth; Gemeindenachbarliche Abstimmung und Beteiligung der Behörden-/TöB-Beteiligung
8 Gemeindeverbindungsstraße zwischen Euben und Hochtheta
9 Nahversorger am Bindlacher Berg; Vorstellung der Ergebnisse der Bürger- und Firmenbefragung
10 Anlegung eines Gehweges in Theta; Sachstandsbericht
11 Genehmigung der erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022
12 Jahresrechnung 2022 a) Rechenschaftsbericht b) Auftrag zur örtlichen Rechnungsprüfung
13 Landtags- und Bezirkswahl 2023; Festsetzung des Erfrischungsgeldes für ehrenamtliche Wahlhelfer/-innen
14 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.08.2023.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 31.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwände erhoben. 

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Alfred Lautner war bei der Beratung und Beschlussfassung abwesend.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

a) Verbesserungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
Auf die Anfrage von Anja Müller hat die Verwaltung recherchiert, dass es sich bei den Beiträgen aus dem Jahr 2005 um den Verbesserungsbeitrag für den Bau der Kläranlage Bindlach handelte. Es wurde keine Vorausleistungsbeiträge auf eventuelle Leitungssanierungen in Benk erhoben.

b) Vollsperrung der Bindlacher Allee
Das Straßenverkehrsamt der Stadt Bayreuth teilt mit, dass aufgrund von Straßenbauarbeiten im Zeitraum 05.09.2023 bis 15.11.2023 die Bindlacher Allee ab Einmündung Bühlstraße (Lichtsignalanlage) bis Großer Kreisel für den gesamten Verkehr gesperrt wird. Die Umleitung ist zielgerichtet getrennt ausgeschildert. Der Fußgänger- und Radfahrverkehr wird nicht beeinträchtigt.
 
c) Eröffnungsfeier im Senioren-Servicehaus Bindlach
Das Gremium wird zur o. g. Eröffnungsfeier am Samstag. 30.09.2023 um 10:30 Uhr eingeladen. Eine entsprechende E-Mail wurde bereits versandt. 

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3. Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; a) Vergabe Werkstattmöbel b) Vergabe lose Möblierung - Ausstattungen c) Vergabe FW-Spinde d) Nachtragsangebot KNX - Modul für die Wärmepumpe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

  1. Die Vergabe „Werkstattmöbel“ wurde als beschränkte nationale Ausschreibung durchgeführt. Es ist ein Angebot eingegangen. Das Angebot liegt bei ca.  44.118,79 €.

  1. Die Vergabe „Möblierung – Ausstattung“ wurde als beschränkte nationale Ausschreibung durchgeführt. Es sind vier Angebote eingegangen, wobei das wirtschaftlichste bei 39.433,27 € liegt.  Die Auftragssumme wird aufgrund entfallender Positionen ca. 2.246,84 € geringer ausfallen. 

  1. Die Vergabe „FW-Spinde“ wurde als beschränkte nationale Ausschreibung durchgeführt. Es sind vier Angebot eingegangen, wobei das wirtschaftlichste Angebot bei 47.795,76 € liegt. 

  1. Damit die Wärmepumpe das Umschaltsignal zwischen Heizen und Kühlen an die KNX-Raumtemperaturregler weitergeben kann, wird ein weiteres KNX-Modul für die Wärmepumpe benötigt. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 838,91 €.

Beschluss 1

a) Der Auftrag „Werkstattmöbel“ wird an den Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 44.118,79 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der Auftrag „Möblierung - Ausstattung“ wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 39.433,27 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Der Auftrag „FW-Spinde“ wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 47.795,76 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

d) Der Nachtrag i. H. v. 838,91 € wird freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Neubau einer Gewerbehalle mit Büro, Im Letterer 10 und 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18, 4. Änderung, „Industriegebiet Süd“, Festsetzung Sondergebiet gem. § 11 BauNVO. 

Befreiungen sind erforderlich für die Überschreitung (ca. 2-3 m) der südlichen Baugrenze (die Gewerbehalle ist parallel zum südlichen Grenzverlauf geplant mit einem Abstand von 10 m zur Grundstücksgrenze). 

Die befestigte Fläche im Norden bzw. Nordosten grenzt an den öffentlichen Grünstreifen an und liegt teilweise außerhalb der Baugrenze. Der Grünstreifen bleibt mit einer Breite von 3 m erhalten. Er liegt zum Teil auf Privatgrund. 

Das Grundstück liegt im Sondergebiet gem. § 11 BauNVO (Flächen für großflächige Einzelhandelsbetriebe gem. Abs. 3 Nr. 2 (Bau- und Gartencenter / Baustofffachhandel) mit entsprechend zulässigen Sortimentsbereichen. 

Bereits für das benachbarte Grundstück Fl.Nr. 532/2 Gemarkung Bindlach, wurde mit Beschluss vom 06.03.2017 und Baugenehmigung des Landratsamtes Nr. 253 / 2017 eine Baugenehmigung für den Neubau einer Gewerbehalle für den Pkw- und Nutzfahrzeugservice, erteilt.

Die eingereichte Entwässerungseingabeplanung ist nach Vorgaben der Gemeinde noch zu ändern.

Beschluss

Der Überschreitung (ca. 2-3 m) der südlichen Baugrenze wird zugestimmt. 

Der Errichtung einer Gewerbehalle mit Büro, im Sondergebiet SO 2 „Baumarkt“ gemäß Bebauungsplan Nr. 18 Industriegebiet Süd, wird ebenfalls zugestimmt.

Die eingereichte Entwässerungseingabeplanung ist nach Vorgaben der Gemeinde noch zu ändern. Alle Einzelheiten wurden dem Antragsteller und  dem Planungsbüro durch die Verwaltung mitgeteilt. Das Regenwasser soll gedrosselt in den Regenwasserkanal im Esbachgraben eingeleitet werden, das Schmutzwasser in den Abwasserkanal Im Letterer. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Flächennutzungsplan Ramsenthal, 4. Änderung; Bereich "Am Schleimgraben"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2023 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Lageplan mit Geltungsbereich (braun = bestehendes MD / orange = Erweiterung MD) wurde den Gemeinderatsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Werner Fuchs erachtet die Erweiterung als sinnvoll und gut erschließbar. Das Gebiet fügt sich seiner Ansicht nach sehr gut an die bestehende Bebauung an.

Neithard Prell verweist darauf, dass sich die Flächen im Landschaftsschutzgebiet befinden und bittet um Prüfung, ob diesbezüglich ein gesonderter Antrag seitens der Gemeinde auf Befreiung zu stellen ist.

Beschluss

Das Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Ramsenthal, Bereich „Am Schleimgraben“ wird eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Sämtliche mit dem Bauleitplanverfahren verbundenen Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 59 "Am Schleimgraben"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Lageplan mit Geltungsbereich wurde den Gemeinderatsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Am Schleimgraben“ wird eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Sämtliche mit dem Bauleitplanverfahren verbundenen Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung "Nahversorgungsstandort Laineck" der Stadt Bayreuth; Gemeindenachbarliche Abstimmung und Beteiligung der Behörden-/TöB-Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Christian Brunner stellte die Inhalte der im Rahmen der gemeindenachbarlichen Abstimmung und Beteiligung der Behörden/TöB-Beteiligung übersandten Unterlagen vor. Nach kurzer Diskussion wurde der nachfolgende Beschluss zur Abstimmung gestellt.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Bindlach werden keine grundsätzlichen Einwände erhoben. Bezüglich der verkehrlichen Erschließung ergeht jedoch ein Hinweis hinsichtlich zu erwartender Rückstauungen in den Kreisverkehr und somit die Staatstraßen 2163 und 2183. Begrüßt wurde die geplante Radwegeanbindung in Richtung Allersdorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Gemeindeverbindungsstraße zwischen Euben und Hochtheta

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 8
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) zwischen Euben und Theta soll erneuert und evtl. verbreitert werden. Für die Erstellung einer Vorplanung ist ein Ingenieurvertrag zu schließen. Zunächst sollen nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt werden. Das Gesamthonorar für die obengenannten Leistungen liegt bei ca. 37.521,87 €.

Alfred Lautner bittet zu prüfen, ob im Bereich der Trasse Wasserleitungen verlaufen.

Beschluss

Der Auftrag wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Nahversorger am Bindlacher Berg; Vorstellung der Ergebnisse der Bürger- und Firmenbefragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö beschließend 8
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2023 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.06.2024 beschließend 3

Sachverhalt

Christian Brunner präsentierte die überaus positiven Ergebnisse der Bürger- und Firmenbefragungen. Nach den letzten Abstimmungen und den Erkenntnissen der Befragung möchte der Betreiber das Konzept umsetzen.

Thomas Masel stellt fest, dass die Auswertungen zeigen, dass ein Nahversorger gewünscht ist. Wie bereits mehrfach erwähnt, ist es jedoch wichtig, dass das Angebot auch angenommen wird. Positiv ist, dass zu den Befragten ggf. auch Eltern der Kindergartenkinder am Bindlacher Berg den Laden nutzen werden.

Annemarie Schirmer findet, dass der Nahversorger vor allem für Ältere eine gute Sache ist und auch die umliegenden Orte wie Benk, Deps, Katzeneichen usw. profitieren werden.

Beschluss

Der Gemeinderat unterstützt die Ansiedlung eines Nahversorgers am Bindlacher Berg. Die Verwaltung wird beauftragt die baulichen und vertraglichen Details abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Anlegung eines Gehweges in Theta; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2018 beschließend 10
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2018 ö beschließend 15
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.09.2021 ö beschließend 11
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 10
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.07.2024 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.07.2024 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.10.2024 beschließend 2

Sachverhalt

Nach den letzten Abstimmungen mit der Regierung von Oberfranken und dem Landkreis Bayreuth scheint laut Christian Brunner das Projekt voranzugehen. 

Das geplante Vorgehen bei der Umsetzung wurde durch den Ersten Bürgermeister wie folgt vorgestellt. Zwischen dem Landkreis Bayreuth als Straßenbaulastträger und der Gemeinde Bindlach wird eine Vereinbarung geschlossen. Der Landkreis wird die Baumaßnahme (Gehwegbau und Straßensanierung samt Erneuerung einer Stützmauer) umsetzen. Die Gemeinde Bindlach trägt die nicht durch die Förderung gedeckten Kosten für den Gehweg. Hierdurch könnten Synergien und eine bessere Förderkonstellation genutzt werden. 

Als Zeitschiene wurden die Jahre 2024 und 2025 genannt.

Jürgen Masel ist erfreut über die Nachrichten, fragt sich jedoch, ob den Anliegern und demnach auch den Veräußerern der benötigten Grundstücksflächen bewusst ist, dass Winterdienst auf dem Gehweg zu leisten ist.

Christian Brunner erklärte, dass zwischenzeitlich alle Vereinbarungen vorliegen und die Eigentümer informiert sind.

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11. Genehmigung der erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Dem Gremium lag eine Auflistung der erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 2022 vor. Im Verwaltungshaushalt ergaben sich 8 überplanmäßige und keine außerplanmäßigen Ausgaben. Im Vermögenshaushalt waren 3 überplanmäßige und 1 außerplanmäßige Ausgaben zu verzeichnen. Die Beträge waren alle unabweisbar, unvorhersehbar und durch Mehreinnahmen gedeckt.

Beschluss

Die im Rechnungsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes werden genehmigt, weil sie unabweisbar waren und ihre Deckung gewährleistet war.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Jahresrechnung 2022 a) Rechenschaftsbericht b) Auftrag zur örtlichen Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Finanzverwaltung hat als Beratungsunterlage eine 22-seitige Heftung mit Rechenschaftsbericht, Übersicht über Vermögen, Schulden und Rücklagen, über die Jahresergebnisse nach Einzelplänen samt Erläuterungsberichten zu den Haushaltsverbesserungen und Mehrausgaben gefertigt. 

Das Gesamtergebnis der Jahresrechnung beläuft sich auf rund 30,6 Mio. €. Darin sind die Zuführung zum Vermögenshaushalt mit 5,0 Mio. € und der sich ergebende Sollüberschuss von knapp 5,3 Mio. € enthalten. Die Schulden zum 31.12.2022 betrugen rund 6,42 Mio. €. 

Beschluss 1

a) Die Jahresrechnung 2022 wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen (Art. 102 Abs. 2 GO). Der Verwaltungshaushalt schließt mit 18.561.333,60 €, der Vermögenshaushalt mit 12.086.919,82 € ab. Am Abschlusstag waren Kasseneinnahmereste beim Verwaltungshaushalt in Höhe von 592.000.53 € und im Vermögenshaushalt mit 322.773,90 € vorhanden. Die Übersichten über die Rücklagen und die Schulden werden zur Kenntnis genommen.

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 samt Anlagen ist der Niederschrift über die Sitzung beizuheften und gilt als Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der Rechnungsprüfungsausschuss wird im Vollzug des Art. 103 Abs. 1 GO mit der örtlichen Prüfung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Landtags- und Bezirkswahl 2023; Festsetzung des Erfrischungsgeldes für ehrenamtliche Wahlhelfer/-innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Wahlhelfern kann ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Höhe legt die jeweilige Gemeinde fest.

Folgendes Erfrischungsgeld wurde zuletzt gewährt:

Bundestagswahl 2021:                50,00 € für Wahlvorsteher
                                       40,00 € für restliche Mitglieder

Landtags- und Bezirkswahl 2018:        40,00 € für alle Mitglieder

Die Landeshauptstadt München gewährt für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 Entschädigungen zwischen 90,00 € und 120,00 €. Die Stadt Nürnberg zahlt 80,00 € bis 110,00 €. Weiterhin wird Wahlhelfern, die keinen Freizeitausgleich erhalten, ein Betrag i. H. v. 50,00 € gewährt.

Beschluss

Die Verwaltung schlägt vor für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 in der Gemeinde Bindlach folgende Entschädigungen festzusetzen:

Wahlvorsteher                80,00 €
Stellv. Wahlvorsteher                60,00 €
Schriftführer                        80,00 €
Stellv. Schriftführer                60,00 €
Beisitzer/Hilfskräfte                50,00 €

Zudem wird den Wahlvorstehern in den Stimmbezirken Benk, Ramsenthal, Bindlacher Berg jeweils ein Fahrtgeld i. H. v. 15,00 € gewährt.

Weiterhin wird Wahlhelfern, die keinen Freizeitausgleich erhalten, im Nachgang nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung ein Betrag i. H. v. 50,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

Sperrung des neuen Bahnüberganges in Ramsenthal
Roland Dames bittet bezüglich der Vollsperrung im Bereich der Umleitungsstrecke (Unterführung Ängerleinstraße), den Weg etwas auszuschneiden.

Datenstand vom 07.08.2024 10:15 Uhr