Datum: 09.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Bauleitplanung "Östlich Depser Rain"; Antrag zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens
3 Klärwerk Bindlach; Nachträgliche Genehmigung der Auftragsvergabe zum Gebläsetausch
4 Klärwerk Bindlach; Installation einer PV-Anlage
5 Toilettenanlage an der Bärenhalle; Abstimmung des weiteren Vorgehens
6 Rahmenvertrag LuKKOMGas; Preisangebot für Lieferungen ab 01.01.2024 bis 31.12.2025
7 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.10.2023.pdf

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

a) Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach
Christian Brunner informierte über die vergebenen Nachträge zu den Dachdeckerarbeiten. Die Gesamtsumme der Nachtragsangebote liegt bei 5.555,90 €. Der Preisvereinbarung wurde zugestimmt, die Auftragssumme wird dadurch nicht überschritten. 

b) FF Crottendorf - Einladung zur Leistungsprüfung
Christian Brunner benachrichtigt das Gremium über die Einladung zur Leistungsprüfung der FF Crottendorf am 21.10.2023 um 15:30 Uhr.

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2. Bauleitplanung "Östlich Depser Rain"; Antrag zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Brunner berichtet über einen schriftlich eingegangenen Antrag über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB auf der Fl.Nr. 963/10, Gemarkung Benk, mit entsprechender ergänzender Flächennutzungsplanänderung. 

Der Erste Bürgermeister stellt die Antragsunterlagen, welche dem Gremium mit der Einladung über RIS zur Verfügung gestellt worden sind, samt Planentwurf und Visualisierungsvarianten vor. Er erklärt, dass es sich bei dem zu überplanenden Gebiet um eine Reservefläche für ein „Reines Wohngebiet“ (WR) handelt. Der Antragsteller versichert, die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan durchzuführen. Nach Einleitung des Verfahrens würde umgehend ein Entwurf des Durchführungsvertrages vorgelegt werden. 

Das Gremium äußert einstimmig folgendes Meinungsbild, dass in den vorbereitenden Abstimmungen zum Flächennutzungsplan die Fläche als Grünzug erhalten werden soll. 

Beschluss

Dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag wird abgelehnt. Alfred Lautner war bei der Beratung und Beschlussfassung abwesend.

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3. Klärwerk Bindlach; Nachträgliche Genehmigung der Auftragsvergabe zum Gebläsetausch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Aufgrund eines unerwartet eingetretenen Defektes der Belüftersteuerung der Gebläse des Klärwerks war gegen Ende des Jahres 2022 ein unverzügliches Handeln erforderlich. Die umgehend angefragten Angebote (=Anhänge 1 und 2) mussten schnellstmöglich vergeben werden. Zum einen war die Preisbindung in einem engen zeitlichen Fenster gegeben. Außerdem befanden sich leider keine entsprechenden oder ähnlichen Gebläse auf Lager, so dass eine Lieferzeit von 175 Tagen (!!!) nach Eingang des vollständig geklärten Auftrages (s. S. 12 v. Anhang 1) im Angebot erklärt wurde. Um den Betrieb nicht zu gefährden und eine schnellstmögliche Verbesserung herbeizuführen, hat der 1. Bürgermeister Brunner eine dringliche Anordnung getroffen und die Aufträge in eigener Zuständigkeit vergeben (Zusammenstellung der Kosten entsprechend Anhang 3). 

Die in der nächsten Sitzung des Gemeinderates eigentlich beabsichtigte Nachgenehmigung ist dabei leider versehentlich unterblieben. Im Haushaltsplan 2023 sind die Gelder ordnungsgemäß eingeplant worden (HHStelle 70000.9500 – Austausch Gebläse mit Umbauarbeiten und Angleichung an Leisystem – 92.000 €).  

Die beauftragten Gebläse im Klärwerk werden nun endlich getauscht. Besonders erfreulich ist dabei, dass damit eine verbesserte und effizientere Belüftung im Klärwerk im Einsatz ist. Es wird eine durchschnittliche Stromeinsparung von über 60.000 kWh erwartet. 

Dies bedeutet bei 0,3 €/kWh eine Ersparnis von 19.008 €/Jahr (Amortisationszeit von 4,83 Jahren). 

Bei 0,6015 € / kWh würde die Ersparnis auf ca. 38.000 € ansteigen (Amortisationszeit von 2,41 Jahren).

Beschluss

Der vom Ersten Bürgermeister Brunner als dringliche Anordnung erteilte Auftrag zum Gebläsetausch im Klärwerk der Gemeinde Bindlach (Kostenübersicht nachfolgend) wird nachträglich genehmigt.

Kostenübersicht:

2 Gebläse                                      63.824,80 € 
Fracht/Verp.                                       1.174,00 €
Inbetriebnahme                                        615,00 €
MWST                                            12.466,62 €
Gesamt Fa. X                             78.080,42 €
+ Anbindung Fa. Y                                10.147,23 €
Gesamtkosten Gebläseaustausch    88.227,65 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Klärwerk Bindlach; Installation einer PV-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Christian Brunner informierte über seine Bemühungen, den größten Kostentreiber der Gemeinde Bindlach im Bereich Strom (Abnahmestelle Klärwerk mit jährlich ca. 220.000 kWh) effizienter zu gestalten und eine diesbezügliche Verbesserung herbeizuführen. Die Errichtung von einer Photovoltaikanlage erscheint hier als ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Folgende Überlegungen / Möglichkeiten stellt er dabei vor: 

  1. Dachfläche des Klärwerks

Die Ausrichtung der Dachfläche ist für die Errichtung einer Photovoltaikanlage eher ungeeignet. Aufgrund der Beschattung ist kein ordentlicher Wirkungsgrad zu erwarten, so dass die Realisierung nicht sinnvoll erscheint. 

Nach diesem Ergebnis ist eher das Ziel, eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten:


  1. Deponie Heinersgrund

Diese Variante sei vorrangig geprüft worden. Die Fläche wäre größentechnisch geeignet. Nach Expertenmeinung ist allerdings die Realisierung von Photovoltaikanlagen dort wegen der Gründung schlecht baulich umsetzbar. Aufgrund der Notwendigkeit der Betonfüße wäre dies aufwendig, teuer und entsprechend unwirtschaftlich.

  1. Das Grundstück der Kläranlage

Die dort vorhandene Fläche würde ca. 2.400 m² betragen. Die Realisierung würde jedoch die Erweiterungsmöglichkeiten der Kläranlage deutlich einschränken bzw. sogar unmöglich machen. Da eine Ausdehnung aufgrund der Geschehnisse im Bereich Klärschlammtrocknung nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Entwicklung hier nicht ratsam.


  1. Angrenzendes Grundstück nördlich des Klärwerks

Auch diese Fläche erscheint nicht die bestmögliche Alternative zu sein. Diese befindet sich im benachbarten Landkreis Kulmbach und ist nicht im Eigentum der Gemeinde Bindlach. Dies bedeutet keine eigenständige Bauleitplanung sowie Pachtausgaben. 

  1. Gemeindegrundstück – Fl.Nr. 557, Gemarkung Ramsenthal

Die unter 4. genannten „Schwierigkeiten“ wären hier nicht gegeben. Die Kabelverlegung in eine Länge von ca. 300 m wäre notwendig. Nach Fachmeinung ist die dies kein Hindernis und die Realisierung durchaus vorstellbar.

Grundsätzlich, berichtet Bürgermeister Brunner, war bisher kein Interesse von Projektanten an einer Freiflächenphotovoltaikanlage dieser Größenordnung (zu gering) gegeben. Erst kürzlich hat sich hier ein Interessent finden können. Es gehe in der heutigen Sitzung nicht um die Standortfrage, betont der Bürgermeister Brunner, sondern um die Information des Gemeinderates. Ihm sei wichtig, in dieser Thematik weiterzukommen und vom Gemeinderat eine Bestätigung sowie die Beauftragung zum Vorantreiben des Themas zu erhalten. 

Das Gremium stimmt in vielen Wortmeldungen zu. Die Thematik soll unbedingt angegangen werden. Dabei sollen Aspekte wie „Vermeidung vom Entzug landwirtschaftlicher Flächen“ (Werner Fuchs) / optische Gesichtspunkte bei der Standortauswahl (Stefanie Kolanus) Berücksichtigung finden. Die grundsätzliche Bedeutung aufgrund ökologischer und finanzieller Gesichtspunkte wird insgesamt anerkannt. 

Stefanie Kolanus bittet, auch die Fläche südlich der Deponie ins Auge zu fassen und in die Prüfung miteinzubeziehen. Dies sichert Bürgermeister Brunner zu.

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5. Toilettenanlage an der Bärenhalle; Abstimmung des weiteren Vorgehens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö beschließend 10
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.07.2019 ö beschließend 15
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.01.2020 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bürgermeister Brunner erinnert, dass diese Thematik bereits mehrfach im Gremium besprochen wurde. Die letzte Beschlussfassung vom 27.01.2020, welche über RIS zur Verfügung gestellt wurde, lautet wie folgt:

„Die Toilettenanlage an der Bärenhalle bleibt bestehen. Der Dachvorsprung wird zurückgebaut. Die vorhandenen Toiletten werden instandgesetzt (geschätzte Kosten 13.600 €). Über die Öffnung der Anlage wird nach der Sanierung entschieden.“

Er berichtet, dass nach der Beschlussfassung die Anlage gereinigt und im niederschwelligen Kostenbereich instandgesetzt wurde. Aufgrund der zum Zeitpunkt andauernden Coronapandemie waren keine Veranstaltungen zu verzeichnen, so dass die weitere Umsetzung der Beschlussfassung bis dato nicht erfolgte. Zwischenzeitlich hat sich die Sachlage verändert. Bekanntermaßen wurde für die Zelt-Kerwa der Steiger Sportkegler am Festplatz an der Bärenhalle ein neuer Standort gefunden. Aus diesem Anlass soll die erfolgte Beschlussfassung aus 2020 überdacht werden. Zudem, berichtet der Bürgermeister, gibt es seit der Instandsetzung keine Vandalismusproblematik mehr. Die Unterstellmöglichkeit wird weder verschmutzt, noch finden keine übermäßig großen Ansammlungen statt. Die Gebäulichkeit sei im Grunde solide und wäre anlassbezogen für das Abhalten von Festen nur von Vorteil. Der Beschluss aus 2020 soll insoweit abgeändert werden, dass der Rückbau des Dachvorsprungs nicht mehr beabsichtigt ist. Die Instandsetzung wird im Wesentlichen durch eigene Kräfte bewerkstelligt werden können, so dass zu erwarten ist, dass die Kostenschätzung aus 2020 unterschritten wird.

Beschluss

Der Beschluss vom 27.01.2020 zum TOP 5 wird abgeändert. Der Rückbau des Dachvorsprungs soll nicht weiterverfolgt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Rahmenvertrag LuKKOMGas; Preisangebot für Lieferungen ab 01.01.2024 bis 31.12.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH hat ein Preisangebot für die Gaslieferungen ab 01.01.2024 bis 31.12.2025 unterbreitet, welches in der Anlage beigefügt ist. 

Beschluss

Dem Angebot sollte mit Zustimmung auf dem beigefügten Preisblatt entsprochen werden. Die Mengen zu diesem Preis sind für die Gemeinde Bindlach bis zum 20.10.2023 reserviert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Keine Vorgänge

Datenstand vom 16.11.2023 09:17 Uhr