Datum: 04.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 20.11.2023
2 Bekanntgaben
3 Wahl des Dritten Bürgermeisters
4 Bebauungsplan Nr. 30 "Furtbach", 1. Änderung; a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Billigung und Freigabe des Entwurfs mit Fortschreibung der Begründung und des Umweltberichts zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
5 Erweiterung Feuerwehrhaus Benk; Vorstellung des Vorentwurfes
6 Gemeindeverbindungsstraße zwischen Euben und Hochtheta; Vorstellung der Vorplanung
7 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Genehmigungsverfahren für den Betrieb einer Gasfüllanlage für LNG und CNG auf dem Grundstück Fl.Nr. 536/2 der Gemarkung Bindlach
8 Rechtsverordnung der Gemeinde Bindlach über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen; Aufhebung
9 Antrag auf Erlangung eines Feuerwehrführerscheines gemäß Vollzugshinweise des Innenministeriums
10 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2022 a) Feststellung der Jahresrechnung 2022 b) Entlastung
11 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage 1 zur Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 04.12.2023.pdf
Download Anlage 2 zur Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 04.12.2023.pdf
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 04.12.2023.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 20.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwände erhoben. 

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung
Der Erste Bürgermeister informierte über das Ergebnis der Ausschreibung durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH. Der Arbeitspreis für die Lieferjahre 2024 und 2025 liegt bei 19 Cent/kWh. Lieferant ist die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH.

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3. Wahl des Dritten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.10.2023 erklärte Gemeinderat Werner Hereth die Niederlegung seines Amtes als Gemeinderat mit sofortiger Wirkung aus gesundheitlichen Gründen. Aus diesem Grund ist auch die Stelle des Dritten Bürgermeisters vakant. 

Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung gemäß Art. 51 Abs. 3 GO.

Zur Wahl des Dritten Bürgermeisters schlug Rüdiger Kohler namens der SPD-Fraktion Thomas Masel vor. Weiterhin wurde Andreas Heußinger durch Alfred Lautner (WG-Fraktion) vorgeschlagen.

Der Bürgermeister forderte die anwesenden Gremiumsmitglieder auf, die vorbereiteten Stimmzettel einzeln in der Wahlkabine auszufüllen und gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgaben wurden von Florian Dörfler in einem Wählerverzeichnis vermerkt. Von den anwesenden 18 Mitgliedern des Gemeinderates haben alle gewählt. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein. 

Die Stimmzettel wurden von Natalja Lesle und Florian Dörfler geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wurde festgestellt, dass auf Andreas Heußinger 10 Stimmen, auf Thomas Masel 7 Stimmen und auf Werner Fuchs 1 Stimme entfielen.

Der Erste Bürgermeister verkündete das Wahlergebnis und stellte fest, dass Andreas Heußinger die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Dritten Bürgermeister gewählt ist. Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nahm die Wahl an und leistete den Diensteid nach Art. 27 Abs. 1 KWBG.

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4. Bebauungsplan Nr. 30 "Furtbach", 1. Änderung; a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Billigung und Freigabe des Entwurfs mit Fortschreibung der Begründung und des Umweltberichts zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2023 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

a) Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Zeitraum vom 16.10.2023 bis 16.11.2023 sind 28 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange erbeten worden. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger sind nicht eingegangen.

Der von der Gemeinde für die Abwicklung des Bauleitplanverfahrens beauftragte Architekt, Berthold Just, stellt dem Gremium den gemeinsam mit der Verwaltung ausgearbeiteten Abwägungsvorschlag vor.

b) Weiterhin wird der überarbeitete Entwurf mit Fortschreibung der Begründung und des Umweltberichts vorgestellt.

Beschluss 1

a) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend des als Anlage 1 beigefügten Abwägungsvorschlages abgewogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der Entwurf mit Fortschreibung der Begründung und des Umweltberichts in der Fassung vom 04.12.2023 wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Erweiterung Feuerwehrhaus Benk; Vorstellung des Vorentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.09.2019 beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zunächst gab der Erste Bürgermeister einen kurzen Rückblick und erläuterte hierbei die Gründe für den notwendigen Erweiterungsbau, welcher bereits 2018 beschlossen wurde. Nach mehreren Abstimmungen u. a. mit der Regierung von Oberfranken zeigte sich, dass der ursprünglich geplante Anbau im Süden nicht umsetzbar ist. Grund hierfür ist, dass sich die Alarmwege der Fahrzeuge kreuzen würden und auch der fußläufige Zugang zum Gebäude über die Zu-/Ausfahrten geführt hätte.

Nach dieser Erkenntnis erfolgen erneut Abstimmungen mit der Feuerwehrführung und dem beauftragten Architekturbüro. Letztendlich konnte nach einem Grunderwerb ein neuer Entwurf ausgearbeitet werden, der einen Anbau mit drei neuen Fahrzeughallen vorsieht. Der Sozialtrankt (Umkleiden, Dusche usw.) wird im Bereich der alten Fahrzeughallen angeordnet. 

Die Kosten für die Erweiterung samt Umbau des bestehenden Gebäudes wurden mit 1,25 Mio. € ermittelt. Das Gremium stimme der vorgestellten Planung grundsätzlich zu.

Zum Vorentwurf des Architekturbüro Just gab es den Hinweis der Feuerwehr, hinter den geplanten Fahrzeughallen einen zusätzlichen Bereich zu schaffen für Lager/Werkstatt/Büro.

Das Gremium war sich einig, dass hier weitere Untersuchungen mit Kostenermittlung notwendig sind, um eine Entscheidung fällen zu können.

Christian Brunner kann sich vorstellen, die Investition auf zwei Haushaltsjahre zu strecken. Die Förderkonstellation wurde mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt. Es steht eine Förderung für alle drei Hallen in Aussicht.  Weiterhin könnten Einsparungen erfolgen durch  Eigenleistung der FF Benk in den Gewerken Elektro und Außenanlagen.

Beschluss

Der vorgestellten Planung wird grundsätzlich zugestimmt. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, vor Bauantragstellung mit den Verantwortlichen der FF Benk abzustimmen, wie die zusätzlichen Bereiche (Lager/Werkstatt/Büro) geschaffen werden können. Zudem sind den Mehrkosten die Kosten der Eigenleistung gegenüberzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Gemeindeverbindungsstraße zwischen Euben und Hochtheta; Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 8
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) zwischen Euben und Theta soll erneuert und evtl. verbreitert werden. Für die Erstellung einer Vorplanung wurde in der Sitzung am 28.08.2023 ein Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro für Tiefbautechnik Bindlach geschlossen. Nun erfolgte die Vorstellung der Ergebnisse mittels Präsentation. Diese ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Werner Fuchs ist der Ansicht, man solle keine Zeit verlieren und die Maßnahme schnellstmöglich mit den in Aussicht stehenden Fördermitteln umsetzen.

Annemarie Schirmer interessiert der Zeitplan. Christian Brunner würde die Maßnahme gerne im Kalenderjahr 2025 oder 2026 beginnen. Der zuvor notwendige Kanalbau mit Rückhaltung soll möglichst im Kalenderjahr 2024 erfolgen. Für die Zwischenzeit würde ein Provisorium eingebaut. Dies hat den Vorteil, dass die Straße sodann in einem Zug hergestellt werden kann.

Beschluss

Die Vorplanung wird zur Kenntnis genommen, die Verwaltung wird beauftragt, einen Ingenieurvertrag anzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Genehmigungsverfahren für den Betrieb einer Gasfüllanlage für LNG und CNG auf dem Grundstück Fl.Nr. 536/2 der Gemarkung Bindlach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2023 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Stellungnahme des Landratsamtes Bayreuth FB 41 und der Hinweis des FB 45 wurden den Gemeinderatsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Die Antragsunterlagen liegen in Papierform vor.

Die Gemeinde Bindlach hat hinsichtlich einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung der maximalen Firsthöhe zu befinden. Die maximal zulässige Firsthöhe von 15 m wird um ca. 2 m überschritten.

Weiterhin wird der im Bebauungsplan festgelegte flächenbezogene immissionswirksame Schallleistungspegel für die Nachtzeit – und infolgedessen auch der daraus errechenbare zulässige Immissionsanteil an beiden betrachteten Immissionsorten deutlich (um bis zu 10 db(A)) überschritten. Die Gemeinde Bindlach wird um Stellungnahme gebeten, wie mit dem Verstoß gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes umzugehen ist.

Beschluss

Dem Antrag wird grundsätzlich zugestimmt. Die Befreiung bezüglich der Überschreitung der maximalen Firsthöhe wird erteilt. Dem Antragsteller wird hinsichtlich des flächenbezogenen immissionswirksamen Schallleistungspegels für die Nachtzeit empfohlen, mit anderen Grundstückseigentümern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinsichtlich eines möglichen „Erwerbs“ von Lärmkontingenten in Verhandlung zu treten. Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes kann nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Rechtsverordnung der Gemeinde Bindlach über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen; Aufhebung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.06.2023 wurde seitens der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) beim Landratsamt Bayreuth gegen die Rechtsverordnung der Gemeinde Bindlach über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Ziel dieser Aufsichtsbeschwerde ist es, die Rechtsverordnung außer Kraft zu setzen. Das Landratsamt Bayreuth hat diesbezüglich um Stellungnahme gebeten.

Laut ver.di verstoße die Rechtsverordnung gegen den Sonntagsschutz, der im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung verankert ist.

Die Aktenlage zeigt, dass die Gemeinde Bindlach bereits in den Jahren 2017 bis 2020 über die aktuelle Rechtslage aufgeklärt wurde. Vermutlich hat aufgrund der pandemiebedingten Absagen der Verkaufsoffenen Sonntage keine abschließende rechtliche Beurteilung stattgefunden, sodass die Rechtsverordnung bis dato fortbesteht und auch vollzogen wurde.

Zur aktuellen Rechtslage hat der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in seinem Schreiben vom 11.03.2019 an die Regierungen ausgeführt, dass die Gemeinden bei der Festsetzung von „Verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen“ im Rahmen ihrer Ermessensausübung insbesondere zu beachten haben, dass die Ladenöffnung nur einen Annex zu anlassgebenden Veranstaltungen darstellen darf.

Die Gerichte haben bereits deutlich gemacht, dass eine werktägliche Prägung des betreffenden Sonn- und Feiertages nur dann nicht vorliegt, wenn der Besucherstrom, den die anlassgebende Veranstaltung auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kommen. Das Offenhalten der Verkaufsstellen darf somit nicht im Vordergrund stehen.

Weiterhin lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes der Annexcharakter der Ladenöffnung in der Regel nur bejahen, wenn die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen auf das Umfeld der anlassgebenden Veranstaltung begrenzt wird, da nur insoweit ihr Bezug zum Marktgeschehen erkennbar bleibt.

Die in der Rechtsverordnung der Gemeinde Bindlach festgesetzten verkaufsoffenen Sonntage

       am vorletzten Sonntag vor dem Ostersonntag anlässlich eines Frühlingsmarktes 
       am Sonntag nach dem Pfingstsonntag aus Anlass eines Bindlacher Kinder- und Jugendtages 
       am vorletzten Sonntag im August anlässlich des Kirchweihfestes und 
       am Sonntag vor dem Volkstrauertag aus Anlass des Herbstmarktes 

verstoßen demnach allesamt gegen geltendes Recht, weshalb die Rechtsverordnung aufzuheben ist. Gleiche Empfehlung ergab auch die Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde.

Dem Gemeinderat lag nun die von der Verwaltung ausgearbeitete Rechtsverordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung der Gemeinde Bindlach über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die von der Verwaltung ausgearbeitete Rechtsverordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung der Gemeinde Bindlach über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Erlangung eines Feuerwehrführerscheines gemäß Vollzugshinweise des Innenministeriums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 09.11.2023 beantragt die FF Ramsenthal die Ermächtigung zur Durchführung der Prüfung entsprechend der Vollzugshinweise.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst einen Grundsatzbeschluss, der die Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindegebiet zur Durchführung der Prüfung entsprechend der Vollzugshinweise ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2022 a) Feststellung der Jahresrechnung 2022 b) Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2022 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 05.09 und 21.11.2023 örtlich geprüft.

Beschluss 1

a) Nach Kenntnisnahme des Ergebnisses der örtl. Rechnungsprüfung stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs 3 GO fest. Sie schließt mit dem Rechnungsergebnis wie folgt ab.

Verwaltungshaushalt: 18.561.333,60 € in Einnahmen und Ausgaben
Vermögenshaushalt: 12.086.919,82 € in Einnahmen und Ausgaben
Gesamthaushalt: 30.648.253,42 € in Einnahmen und Ausgaben

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Andrea Hellauer war während der Beschlussfassung abwesend.

Beschluss 2

b) Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und nach Feststellung er Jahresrechnung 2022 erteilt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Andrea Hellauer war während der Beschlussfassung abwesend. Der Erste Bürgermeister ist gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Keine Vorgänge

Datenstand vom 08.01.2024 10:28 Uhr