Datum: 18.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 04.12.2023
2 Bekanntgaben
3 Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; a) Nachtragsangebot Malerarbeiten b) Ergänzungsmöblierung
4 Kanalisation Benk-Nord (Rittersteinstraße); Vergabe der Ingenieurleistungen
5 Kanalsanierung für Abschnitt 2022 Obergräfenthal, Bindlach Ost, Bindlach West, Ruh u. Stöckig sowie Gewerbegebiet Süd-West
6 FF Bindlach; Antrag eines weiteren Stellvertretenden Kommandanten
7 Entsendung von Verbandsräten in die Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Wasserversorgung "Benker Gruppe"
8 Städtebauförderung 2024 a) Bedarfsmitteilung b) Stellungnahme zur innerortsverträglichen Einzelhandelsentwicklung
9 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2023.pdf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift vom 04.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwände erhoben. 
 

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach
Christian Brunner informierte über eine Auftragserweiterung für die zusätzliche Lieferung von Ausstattungsgegenständen zu den WC-Trennwandanlagen. Die Kosten belaufen sich auf 1.832,01 €.

Ersatzneubau Hochbrücke Bayreuth
Die Autobahn GmbH hat die Signalanforderung für den Kraftverkehr vom Bahnhof Bindlach kommend optimiert. Es sollte demnach keine längeren Wartezeiten mehr geben.

Sanierung der Ruhstraße
Mit Schreiben vom 07.12.2023 und 12.12.2023 teilt der Bayerische Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr sowie die Regierung von Oberfranken mit, dass das Bauvorhaben als förderfähig anerkannt wird. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten liegen bei 740.000,00 €, der Fördersatz bei 65 %.

zum Seitenanfang

3. Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; a) Nachtragsangebot Malerarbeiten b) Ergänzungsmöblierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

a) Es fallen zusätzliche Malerarbeiten wie Abkleben von Türen, Fenster, Lampen, Fußbodenflächen, etc. sowie die Erstellung einer dauerelastischen Verfugung an, die bei der eigentlichen Ausschreibung nicht berücksichtigt wurden. Es handelt sich hierbei um Mehrkosten i. H. v. ca. 11.700,00 €.

b) Über die Feuerwehrführung wurde beigefügtes Angebot über eine Ergänzungsmöblierung i. H. v. 11.192,60 € eingereicht. Der Feuerwehrverein bietet an, sich an den Kosten im Verhältnis 50:50 zu beteiligen.

Beschluss 1

a) Der Auftrag bzgl. der zusätzlich anfallenden Arbeiten wird vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Das Angebot über die Ergänzungsmöblierung wird vergeben. Es erfolgt eine Kostenteilung zwischen dem Feuerwehrverein und der Gemeinde Bindlach im Verhältnis 50:50.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Kanalisation Benk-Nord (Rittersteinstraße); Vergabe der Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

In Benk-Nord (Rittersteinstraße) muss der bestehende Kanal saniert werden. Der Kanal weist hydraulische Defizite auf. Insbesondere bei Starkregenereignisse wurde bereits mehrmals ein Rückstau aus dem Kanal festgestellt. 

Für die Erstellung einer Planung zur Behebung der hydraulischen Defizite ist ein Ingenieurvertag zu schließen.  

Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) entfällt.

Beschluss

Grundlage des Auftrages ist der vorliegende Vertragsentwurf mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9 und einem voraussichtlichen Gesamthonorar in Höhe von 133.103,60 €. Der Auftrag wird an das Ing.-Büro IBT Bindlach vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Kanalsanierung für Abschnitt 2022 Obergräfenthal, Bindlach Ost, Bindlach West, Ruh u. Stöckig sowie Gewerbegebiet Süd-West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Bindlach ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Abwasseranlage auf ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen, zu überwachen sowie zu unterhalten. 

Das Ingenieurbüro IBT Bindlach hat hierfür bereits einen entsprechenden Übersichtsplan erstellt, welche Bereiche in den nächsten 10 Jahren untersucht werden sollen. Das Kanalnetz wird dadurch alle 10 Jahre vollständig untersucht – inklusive Schächte und Anschlussleitungen. 

Nach jeder Befahrung wird der jeweilige Abschnitt entsprechend ausgewertet. Für den bereits untersuchten Abschnitt 2022 „Obergräfenthal, Bindlach Ost, Bindlach West – Ruh u. Stöckig sowie Gewerbegebiet Süd-West“ wurde bereits eine Kanalsanierungsbedarfsplanung erstellt. Es steht nun fest, welche Bereiche entsprechend saniert bzw. renoviert werden müssen. Gemäß Kostenschätzung würden für die Sanierung des obengenannten Abschnittes Kosten in Höhe von ca. 430.000,00 inkl. Baunebenkosten anfallen. 

In der Kostenschätzung sind ebenfalls Erneuerungen und Renovierungen der Anschlussleitungen sowie Schachtsanierungen berücksichtigt. Saniert werden hauptsächlich die Bereiche/Abschnitte, die in den Zustandsklassen 4 „kurzfristiger Handlungsbedarf“ und 5 „sofortiger Handlungsbedarf“ eingestuft wurden. Um die zu sanierende Bereiche in sinnvollen Abschnitten zu gliedern, werden fünf Renovierungen, die nicht der ZK 4 und 5 entsprechen, aufgenommen (ZK 0 „kein Sanierungsbedarf“, ZK 1 „sehr langfristiger Sanierungsbedarf“, ZK 2 „langfristiger Sanierungsbedarf“, ZK 3 „mittelfristiger Sanierungsbedarf“). 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, für die obengenannte Maßnahme eine entsprechende Ausführungsplanung und Ausschreibung zu erstellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. FF Bindlach; Antrag eines weiteren Stellvertretenden Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Durch Erklärung des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bindlach, Marco Neugebauer, gegenüber dem Ersten Bürgermeister wurde der Antrag vorerst zurückgezogen und bedarf demnach keiner Behandlung.

zum Seitenanfang

7. Entsendung von Verbandsräten in die Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Wasserversorgung "Benker Gruppe"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.12.2023 erklärte Werner Hereth die Niederlegung seines Amtes als Stellv. Verbandsrat mit sofortiger Wirkung aus gesundheitlichen Gründen.

Erster Bürgermeister Christian Brunner schlägt vor, Thomas Masel zum Stellvertreter von Jürgen Masel zu benennen.

Beschluss

Der Gemeinderat benennt Thomas Masel als neuen Stellv. Verbandsrat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Städtebauförderung 2024 a) Bedarfsmitteilung b) Stellungnahme zur innerortsverträglichen Einzelhandelsentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 8

Beschluss 1

a) Die Gemeinde Bindlach meldet bei der Regierung von Oberfranken für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bindlach“ für das Programmjahr 2024 voraussichtlich anfallende förderfähige Kosten in Höhe von 665.000,00 €. In Vorausschau auf die 3 Fortschreibungsjahre werden für das Jahr 2025 477.000,00 €, für das Jahr 2026 302.000,00 € und für 2027 819.000,00 € förderfähige Kosten angemeldet. Eine detaillierte Kostenaufstellung der einzelnen geplanten Maßnahmen wurde den Gremiumsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Die Städtebaufördermittel dienen insbesondere dem Sanierungsziel, die Standortbedingungen für Handel und Dienstleistungen im Ortszentrum im Interesse der Funktionsvielfalt zu verbessern. Die bewilligten Fördermittel werden deshalb hierfür eingesetzt. Die Gemeinde Bindlach wird die Ansiedlung eines Einkaufszentrums, eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes oder eines ihnen gleichstehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebes im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung nicht ermöglichen oder fördern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Keine Vorgänge

Datenstand vom 19.01.2024 10:19 Uhr