Datum: 15.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 18.12.2023
2 Bekanntgaben
3 Erweiterung Feuerwehrhaus Benk; Beschlussfassung zum Vorentwurf
4 Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; a) Nachtrag Zusatzbeleuchtung Außenbereich b) Nachtrag Edelstahlbleche Innentüren
5 Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, Fl.Nr. 854, 856/7, 863, Gemarkung Bindlach
6 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer mobilen Betonmischanlage, Nähe Königsheidestraße
7 Antrag auf Neuerrichtung einer bestehenden Tankstelle, Goldkronacher Straße
8 ILE Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland; Klimaschutz/Regionale Wertschöpfung/Strompreis
9 Einsätze der Feuerwehr Bindlach als techn. Hilfeleistung bei Hochwasserereignissen
10 Aktion "Bindlach blüht auf!"; Kostenloser Blumensamen für Bürgerinnen und Bürger
11 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15.01.2024.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 18.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderatsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwände erhoben. 

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Jahreshauptversammlung FF Bindlach
Der Stellv. Vorsitzende Manuel Friedmann lädt das Gremium ein zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 03.02.2024 um 19:00 Uhr in die TSV Sportheim-Gaststätte.

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3. Erweiterung Feuerwehrhaus Benk; Beschlussfassung zum Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung vom 04.12.2023 dem vorgestellten Vorentwurf seine grundsätzliche Zustimmung erteilte, wurde dieser mit der Feuerwehrführung nochmals abgestimmt und überarbeitet.

Der Erweiterungsbau wurde um die Bereiche „Heizung, Büro, Werkstatt und Lager“ ergänzt. Dadurch ist mit Gesamtkosten i. H. v. 1,372 Mio. € zu rechnen. Die Höhe möglicher Eigenleistungen durch die FF Benk beläuft sich auf ca. 80.000 €. 

Die Eigenleistung bezieht sich auf die Gewerke "Elektroprojektierung und -umsetzung, Trockenbau, Malerarbeiten und Außenanlagen".

Torben Schlieckau interessiert, in welchem Umfang der "Bestandsbau" auch saniert wird. Berthold Just erklärte, dass in den alten Fahrzeughallen die Umkleiden einschließlich Nasszelle untergebracht werden. Der Giebel im Bereich des Treppenhauses und der WC´s bleibt ungedämmt, da es sich hier um keine beheizten Bereich handelt.

Florian Eagan und Denny Schönheiter befürworten diese langfristig sinnvolle Erweiterung. Durch die Eigenleistung der FF Benk halten sich die Mehrkosten aus ihrer Sicht auch in Grenzen.

Beschluss

Die überarbeite Planung mit Gesamtkosten i. H. v. 1,372 Mio. € soll weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zu stellen sowie den durch den Architekten ausgearbeiteten Bauantrag einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach; a) Nachtrag Zusatzbeleuchtung Außenbereich b) Nachtrag Edelstahlbleche Innentüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

a) Die Fa. SEL Schmidt bietet 3 Zusatz-Außenleuchten an, die auf Wunsch der Feuerwehr unter dem Dachvorsprung Achse 13 E-G angebracht werden sollen, um die Parkplätze heller zu beleuchten. 

b) Die Schreinerei Dudnik bietet Edelstahlbleche zum Aufkleben (beidseitig) auf die vorhandenen Stahltüren an.

Beschluss 1

a) Der Nachtrag i. H. v. 4.449,76 € wird freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der Nachtrag i. H. v. 2.218,16 € wird freigegeben. Die genaue Anzahl an Blechen ist durch den Architekten abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, Fl.Nr. 854, 856/7, 863, Gemarkung Bindlach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt.

Gemäß § 35 Abs. 1 BauGB ist eine Photovoltaikanlage im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es gemäß Ziffer 8 b) auf einer Fläche längs von Autobahnen und einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, betrieben wird.

Grundsätzlich erfolgte die Antragstellung im Genehmigungsfreistellungsverfahren, worauf die Verwaltung erklärte, dass das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen werden soll.

Der Erste Bürgermeister zeigte sich nicht glücklich über die Beschneidung der Planungshoheit in diesen privilegierten Bereichen. Dennoch konnten aufgrund einer Rücksprache mit dem Betreiber positive Aspekte vernommen werden. So ist beispielsweise eine Bürgerbeteiligung oder z. B. auch eine Direkteinspeisung bei Großabnehmern möglich. Auch eine Genossenschaftsbeteiligung wurde nicht ausgeschlossen.

Werner Fuchs erkundigt sich nach dem Netzeinspeisepunkt. Christian Brunner geht davon aus, dass entweder das Umspannwerk Bayreuth-Nord oder Himmelkron genutzt wird.

Neithard Prell sieht den Vorteil, dass die Grundstücksflächen vom Grundstückseigentümer als Landwirt zur Verfügung gestellt und demnach der Landwirtschaft aus freien Stücken entzogen werden.

Torben Schlieckau bittet das Thema "Einsehbarkeit" mit dem Antragsteller abzustimmen. Ggf. könnten heimische Hecken o. Ä. als Einfriedung verwendet werden.

Jürgen Masel sieht als Wortführer der SPD-Fraktion einen guten Standort und hofft, dass die erwähnte Bürgerbeteiligung umgesetzt wird.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, Fl.Nr. 854, 856/7, 863, Gemarkung Bindlach, wird erteilt. An die Baugenehmigungsbehörde ergehen Hinweise auf die im nahen Umfeld liegenden Bodendenkmäler und Hochwasserflächen (HQ100). Weiterhin soll der Umgang mit den vorhandenen Entwässerungsgräben sowie die Erschließung geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer mobilen Betonmischanlage, Nähe Königsheidestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 31.07.2023 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.11.2023 ö beschließend 9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer mobilen Betonmischanlage, Nähe Königsheidestraße, wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 31.07.2023 und 20.11.2023 erteilt.

Der Antrag auf Baugenehmigung für das Vorhaben wurde nun eingereicht. Die Parkplätze wurden 3 m von der westlichen Grundstücksgrenze geplant.
 
Diese notwendigen Befreiungen wären:

       Die Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe von 6,5 m.

       Die vorgesehene, westliche Grundstückszufahrt führt über eine festgesetzte private Grünfläche.

       Durch die geplante Betonmischanlage wird die Baugrenze im Süden um ca. 5 m überschritten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer mobilen Betonmischanlage, Nähe Königsheidestraße, wird, einschließlich der o. g. Befreiungen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Neuerrichtung einer bestehenden Tankstelle, Goldkronacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Bindlacher Berg“.

Für das Vorhaben ist eine Befreiung erforderlich, da es außerhalb der festgesetzten Baugrenzen liegt. An der südlichen Grundstücksgrenze können die Abstandsflächen nicht eingehalten werden, weshalb eine Abweichung von den Abstandsflächen beim Landratsamt beantragt wird.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neuerrichtung einer bestehenden Tankstelle, Goldkronacher Straße, wird einschließlich der o. g. Befreiungen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. ILE Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland; Klimaschutz/Regionale Wertschöpfung/Strompreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2024 ö beschließend 8
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.03.2024 beschließend 6

Sachverhalt

Die ILE Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland möchte die Energiewende aktiv mitgestalten. Hierzu besteht in den 14 Mitgliedskommunen ein attraktives und großes Potential an Flächen für Photovoltaik und Windkraft. Aktuell sehen sich die Kommunen allerdings mit externen großen Investoren konfrontiert, die sich bereits jetzt die entsprechenden Flächen sichern und somit eine Wertschöpfung generieren, die letztlich für unsere Region und unsere Märkte, Städte und Gemeinden keinen Profit bzw. Mehrwert bringt. 

Die ILE-Kommunen möchten einen eigenen wichtigen Teil zum Klimaschutz beitragen, Wertschöpfung in der Region generieren und vor allem auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie den heimischen Wirtschaftsbetrieben einen günstigen regionalen Strom anbieten. 

Hierfür ist die Gründung eines gemeinsamen Regionalwerkes geplant. Dieses Vorhaben ist förderfähig und wird über das Amt für ländliche Entwicklung unterstützt bzw. begleitet. Die Umsetzung wird jedoch noch einige Planungszeit in Anspruch nehmen.

In ein gemeinsames Regionalwerk können nach Gründung verschiedene Energieprojekte (PV/Windkraft) integriert werden. Voraussichtlich mittels einer sog. GmbH und Co. KG., die für einzelne Projekte gegründet wird.

Dazu wird allerdings bereits jetzt vorab eine Verwaltungs-GmbH benötigt. Diese kann bereits jetzt in die sehr wichtige Sicherung der Projektflächen einsteigen und dem Projekt sozusagen zuarbeiten. Ohne diesen wichtigen kurzfristigen Schritt entgehen uns wichtige Teile des gesamten Projektes – wertvolle Flächen!

Daher wollen interessierte Kommunen aus unserer ILE diese Verwaltungs-GmbH schon jetzt gründen. 

Der Beschlussvorschlag wird in dieser Form voraussichtlich in allen ILE-Kommunen zur Abstimmung stehen. Es sollten mindestens fünf Gründungsmitglieder den ersten Schritt gemeinsam durchführen.

Von Seiten der Energieagentur Nordbayern könnten wir bei Bedarf unterstützt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bindlach begrüßt das Vorgehen zur Gründung eines gemeinsamen Regionalwerkes. Hierbei werde dem Klimaschutz und regionaler Wertschöpfung Rechnung getragen. Der erste Schritt zur Gründung einer Verwaltungs-GmbH, u. a. für die notwendige Flächensicherung, wird ebenfalls befürwortet. Die Gemeinde Bindlach wird sich hierbei an der Gründung beteiligen und auch das nötige Gründungskapital (insgesamt 50.000 €) anteilig einbringen. Die Verwaltung und der Bürgermeister werden beauftragt, zeitnah die weiteren Schritte hierbei im Verbund der ILE vorzunehmen.

Vor endgültiger Beteiligung durch die Gemeinde Bindlach ist ein Businessplan samt Aussage zum Kostenverteilungsschlüssel (Fläche/Einwohner/…) vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Einsätze der Feuerwehr Bindlach als techn. Hilfeleistung bei Hochwasserereignissen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Feuerwehreinsätze bei Hochwasser: mit Einsatz-Schlagwort Wasser im Keller und Sicherung des Gebäudes.


Bindlach
Benk
Crottendorf
Deps
Euben
Ramsenthal
2023
7
15
0
0
0
2
2022
0
0
0
0
0
0
2021
165
47
21
6
19
31
2020
16
11
11
0
4
3

Zeiträume der Hochwasserereignisse:
05.06. – 09.06.2021
24.09. – 29.09.2021

FF Benk 2021: 30 Einsätze am 07.06. 2021; Unwetter in Leisau, Goldkronach (Entfernung 3,95 km Luftlinie)
FF Benk 2023: 10 Einsätze am 22. und 23.06.2023; Unwetter in Bad Berneck Blumenau  (Entfernung 3,59 km Luftlinie) und Nenntmannsreuth (Entfernung: 1,98 km Luftlinie) 
Art. 17 Abs. 2 BayFwG: Überörtliche Hilfe der gemeindlichen Feuerwehren – auch bei technischer Hilfeleistung - bis zu einer Entfernung von 15 Km Luftlinie von der Grenze des Gemeindegebietes, kostenlos.

Einlassung Bayer. Gemeindetag München:
Die Feuerwehr ist in diesen Fällen im technischen Hilfsdienst tätig; VollzBek BayFwG zu Art. 4 lautet: 

4.2 Technischer Hilfsdienst
1Die Feuerwehren haben technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen zu leisten. 2Unglücksfall ist jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet. 3Ein Notstand liegt vor, wenn die Allgemeinheit bedroht ist. 4Die gemeindlichen Feuerwehren leisten in diesen Fällen aber nur dann technische Hilfe, wenn am Tätigwerden der Feuerwehr ein öffentliches Interesse besteht (Art. 1 Abs. 1 BayFwG). 5Dies ist nur dann anzunehmen, wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen wegen Gefahr im Verzug oder wegen nur bei der Feuerwehr vorhandener technischer Hilfsmittel oder Fachkenntnisse nicht möglich ist. 6Ein Handeln der Gemeinden und damit auch der Feuerwehren als deren unselbstständige Einrichtungen setzt im Übrigen auch bei freiwilligen Leistungen einen öffentlichen Zweck voraus. 7Tätigkeiten, mit denen eine Gemeinde an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teilnimmt, um Gewinn zu erzielen, entsprechen keinem öffentlichen Zweck (Art. 87 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung – GO). 8Gemäß Art. 7 des Mittelstandsförderungsgesetzes und gemäß dem Rechtsgedanken des Art. 87 Abs. 1 Satz 1 GO dürfen die Gemeinden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge grundsätzlich wirtschaftliche Leistungen nur erbringen, wenn ein öffentlicher Zweck dies erfordert und diese Leistungen nicht ebenso gut und wirtschaftlich von privaten Unternehmen erbracht werden können. 9Sie dürfen insoweit nicht in Konkurrenz zu privaten Wirtschaftsunternehmen treten. 10Die Verwaltung eigenen Vermögens bleibt unberührt. 11Deshalb bedarf es einer sorgfältigen Prüfung, insbesondere bevor die gemeindlichen Feuerwehren

  • beim Abschleppen und der Bergung verunfallter Fahrzeuge,
  • bei der Beseitigung von Ölspuren,
  • bei der Insektenbekämpfung,
  • beim Abräumen schneebedeckter Dächer oder
  • beim Auspumpen von Kellern

tätig werden, ob ein sonstiger Unglücksfall gegeben ist und ob ein öffentliches Interesse an der technischen Hilfeleistung der Feuerwehr besteht.

4.3 Katastrophenhilfe
Zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehört auch die Katastrophenhilfe (Art. 7 Abs. 3 Nr. 4 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes – BayKSG).

Nach 4.2 Vollzugsbekanntmachung BayFwG haben die Feuerwehren also technische Hilfe zu leisten, wenn öffentliches Interesse vorliegt. Theoretisch könnten sich die Bürger im Baumarkt eine Pumpe kaufen oder gewerbliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es handelt sich also um keine Pflichtaufgabe, da sich die Betroffenen selbst helfen könnten.

Demzufolge handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Feuerwehr. Die Bürger bedienen sich der Dienstleistung der Feuerwehr.

Bei einem starken Hochwasser oder Starkregenereignis, bei welchem jedoch eine Vielzahl von Bürgern betroffen ist, rät der Bayer. Gemeindetag, dass aus sozialen Gründen vom Grundsatz abgewichen werden sollte. Eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat sollte erfolgen (dieser kann auch für künftige Hochwasserereignisse gelten). 

„.. dass bei Starkregenereignissen mit Gefahr volllaufender Keller keine Berechnung an die Bürger durch die Verwaltung erfolgt“.

Beschluss 1

a) Für die Einsätze anlässlich von Starkregenereignissen/Hochwasser der Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindegebiet in den zurückliegenden Jahren, werden für die technische Hilfeleistung (u. a. Auspumpen von Kellerräumen) keine Einsatzkosten an die Grundstückseigentümer berechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Auch künftig werden der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages zufolge bei großräumigen Schadensereignissen (z. B. Katastrophenfall) im Gemeindegebiet für diese Einsätze im öffentlichen Interesse keine Einsatzkosten berechnet. Einzelfälle jedoch, in denen die Hilfe der Freiwilligen Feuerwehren in Anspruch genommen wird und welche nicht aufgrund einer großräumigen Schadenslage entstanden sind, werden zu Lasten der Grundstückseigentümer berechnet. Die Öffentlichkeit ist durch entsprechende Amtsblattanzeigen zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Aktion "Bindlach blüht auf!"; Kostenloser Blumensamen für Bürgerinnen und Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Christian Brunner schlägt vor, eine Aktion zur Schaffung von privaten Blühwiesen zu starten und den Bindlacher Bürgerinnen und Bürgern kostenlosen Blumensamen zur Verfügung zu stellen. Zudem könnte eine ebenfalls kostenlose Beratung zur Entsiegelung von „Steingärten“ durch die Mitarbeiter des Bauhofes angeboten werden.

Es wird mit Kosten von ca. 1.500 € - 2.000 € gerechnet.

Torben Schlieckau bittet um Prüfung, ob die Blühmischung auch nektarreiche Pflanzen beinhaltet.

Beschluss

Der Vorschlag des Ersten Bürgermeisters zur Schaffung von privaten Blühwiesen findet Zustimmung, ebenso das Angebot zur Beratung für Steingärten. Die entsprechenden Mittel i. H. von 2.000 € werden im Haushalt zur Verfügung gestellt. Details zur Aktion sollen zeitnah über die Bindlacher Nachrichten veröffentlicht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Keine Vorgänge

Datenstand vom 12.02.2024 11:06 Uhr