Datum: 12.08.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften vom 29.07.2024
2 Bekanntgaben
3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 Beratung und Beschlussfassung
4 Neubau Löschwasserzisterne in Ramsenthal
5 Erneuerung der Wasserleitung in der "Birkenstraße"
6 Bebauungsplan Nr. 17 "Küfnersgewend", 4. Änderung; Aufstellungsbeschluss
7 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer mobilen Betonmischanlage, Nähe Königsheidestraße; Entwässerungsantrag
8 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Fl.Nr. 238/4, Gemarkung Benk
9 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.08.2024.pdf
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.08.2024.pdf

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1. Genehmigung der Niederschriften vom 29.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.08.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschriften wurden dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwände erhoben. 

Beschluss

Die Niederschriften werden genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.08.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

  1. Der Inspektionsbericht der Feuerwehr Benk vom 06.07.2024 ist eingegangen. Es besteht keine akute Problematik. Im Zuge des beabsichtigten Anbaus entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates wird das Gebäude auf Stand der Technik gebracht sowie eine normgerechte Behebung realisiert. 
 
  1. Die Regierung von Oberfranken teilt mit, dass das Projekt „Auf zu lebenswerten Bächen“ in Bindlach nicht weiterverfolgt wird. Die Umsetzung scheiterte, da keine Einigkeit mit Eigentümern erzielt werden konnte. Diese Entwicklung ist aus ökologischen sowie fördertechnischen Gesichtspunkten (100 %ige Förderung) zu bedauern.

  1. Die Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben im Bereich Abwasser gemäß der RZWas 2018 wurde mit Verwendungsbestätigung vom 27.12.2021 beantragt und ist am Sitzungstag i. H. v. 821.025,50 € eingegangen. Die entsprechende Zuwendung für den Bereich der Wasserversorgung soll 2025 eingehen – erwartet werden 1.297.977,50 €. 

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3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.08.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Haushaltsentwurf 2024 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern übersandt und anschließend mit den Bürgermeister-Stellvertretern, den Fraktionsvorsitzenden sowie den Gruppensprechern vorberaten. 

Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den  Einnahmen und Ausgaben mit 18.488.600,00 € und im Vermögenshaushalt mit je 7.686.000,00 € ab. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt beläuft sich auf 1.843.500,00 €. 

Die Zuführung, die Rücklagenentnahme (3,262 Mio €) sowie Zuweisungen und Zuschüsse (2,366 Mio €) reichen aus, um die Ausgaben der anstehenden Investitionen (u. a. Feuerwehrgerätehaus Bindlach und Haselhof, Restkosten/Feuerwehrhaus Benk, Planungs- und Baukosten/Sanierung Bindlach-West II, Ruhstraße - Straße, Wasser, Kanal - /Wasserleitung Bindlach-Allersdorf/Alte Bergstraße, Leitungsbau und Einlaufbauwerk u.v.m.) vollständig zu decken. Es wurde zudem eine Zuführung zur Rücklage i. H. v. 1.033.800 € kalkuliert. Eine Kreditaufnahme ist nicht beinhaltet. Die Pro-Kopf-Verschuldung (ohne Haushaltseinnahmereste) zum Ende des Haushaltsjahres wird mit 716,06 € (auf Basis Einwohnerzahl zum 31.12.2022), der Gesamtschuldenstand  entsprechend mit 5.248.707,36 € prognostiziert.

Bürgermeister Christian Brunner sowie die Fraktions- und Gruppensprecher gaben ihre Stellungnahme zum Haushalt 2024 ab. Die Fraktionen und Gruppierungen signalisieren die Zustimmung zum Zahlenwerk.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan (einschließlich Anlagen) sowie den Finanzplan, das Investitionsprogramm und den Stellenplan festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Neubau Löschwasserzisterne in Ramsenthal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.08.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Um die Löschwasserversorgung in Ramsenthal sicherzustellen, soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 315, Gemarkung Ramsenthal, eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen von 200 m³ errichtet werden. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.04.2024 beschlossen. Insgesamt wurden hierfür drei Angebote eingeholt (ohne 2te Anschlussmöglichkeit). 

Das Ergebnis der Angebotseinholung wurde über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. In der Auflistung handelt es sich um die Kosten der Zisterne + zusätzliche 2te Anschlussmöglichkeit; Einbaukosten sind in der Aufstellung noch nicht berücksichtigt. Die Zisterne soll durch eine Fachfirma in Zusammenarbeit mit dem gemeindlichen Bauhof eingebaut werden. Die Kosten für den Einbau liegen geschätzt bei etwa 26.000 € (brutto).

Werner Fuchs betont die Wichtigkeit dieser Investition für die Brandschutzthematik der Ortschaft Ramsenthal. Die übermittelte Musterzeichnung beinhaltet jedoch nicht alle besprochenen Inhalte. Diese sei beispielhaft, stimmt Bürgermeister Brunner zu. Nach besprochenen Anpassungen wird die endgültige Variante im Rahmen der Auftragserteilung berücksichtigt. 

Beschluss

Der Bürgermeister wird zur Auftragsvergabe an das wirtschaftlichste Angebot ermächtigt. Der Gesamtbetrag des Auftrages beträgt 67.169,63 €. Die geschätzten Gesamtkosten inkl. Einbau liegen bei ca. 93.200,00 € und werden freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Erneuerung der Wasserleitung in der "Birkenstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.08.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

In Bindlach West „Birkenstraße“ wurde bereits im Frühjahr der Kanal saniert (Schlauchliner). Im Zuge der Maßnahme soll auch die Wasserleitung („Pilotprojekt“) – die sich ebenfalls in einem schlechten Zustand befindet – erneuert werden. Nach Erneuerung der Wasserleitung soll die Birkenstraße ebenfalls eine neue Deckschicht erhalten. Somit würde der gesamte Straßenzug sich wieder in einem ordnungsmäßigen Zustand befinden.

Das Ergebnis der Angebotseinholung für die Erneuerung der Wasserleitung sowie Deckschicht wurde über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 

Beschluss

Der Bürgermeister wird zur Auftragsvergabe an das wirtschaftlichste Angebot ermächtigt. Der Gesamtbetrag des Auftrages beträgt 143.239,10 €. Der Bieter ist für diese Tätigkeiten qualifiziert. Es bestehen keine Einwände gegen die Eignung der Firma.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 17 "Küfnersgewend", 4. Änderung; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.08.2024 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.10.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsunterlagen auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 17. „Küfnersgewend“ samt Erläuterungsbericht sind dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden. 

Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Abstimmungen mit Eigentümern/Antragstellern. Er visualisiert anhand der eingereichten Unterlagen die Bestandsgebäude sowie die beantragte Neukonzeption und Nachverdichtung dieser Gewerbeflächen im Lehengraben 7 und 9. Große Flächen der betreffenden Grundstücke liegen im Bestand als weitestgehend ungenutzte versiegelte Park-/Hoffläche brach. Die Eigentümer beantragen die Änderung des Bebauungsplans (u. A. durch Änderung der Baugrenzen), um eine weitere Bebauung zu ermöglichen. Grundsätzlich sei aus Sicht des Bürgermeisters Brunners diese Entwicklung begrüßenswert.

Torben Schlieckau bittet, dass im rechten Grundstück zwischen den beiden Antragsparzellen eine ausreichende Feuerwehrzufahrt sowie Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Bürgermeister Brunner sichert eine Prüfung im Rahmen des Verfahrens zu.

Neithard Prell spricht die Größenordnung der Abstandsflächen zum Gehsteig unter Berücksichtigung der Gebäudehöhen sowie die Zufahrtsrealisierung an. Die Umsetzung durch mehrere Ein- und Ausfahrten wäre nicht zielführend. Bürgermeister Brunner antwortet, dass das Vorhaben sich für die nähere Umgebung als passend erweisen muss. Die einzelnen Details sind durch Festsetzungen im Bebauungsplan aufzunehmen. Auch ausreichende Parkmöglichkeiten (Nachfrage von Andrea Hellauer) wären dort durch Verweis auf die Regelungen in der Stellplatzsatzung zu regeln. Auf Hinweis von Torben Schlieckau unter Berücksichtigung des benachbarten Trafohäuschens sichert Bürgermeister Brunner eine Nachfrage zur Realisierung einer Schnellladesäule zu.

Beschluss

Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Küfnersgewend“ wird eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Sämtliche mit dem Bauleitplanverfahren verbundenen Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer mobilen Betonmischanlage, Nähe Königsheidestraße; Entwässerungsantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.08.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Auf dem Bindlacher Berg Grundstück Fl.-Nr. 963/419, Ochsenkopfstraße 1 soll eine Betonmischanlage errichtet werden. Der entsprechende Bauantrag ist bereits im Gremium (GR v. 15.01.2024) behandelt worden. Die Umsetzung der Entwässerung war noch nachzuweisen. 

Die Entwässerung der Anlage erfolgt zum einen über die Königsheidestraße (Schmutz- u. Regenwasser) und zum anderen über die Ochsenkopfstraße (Regenwasser). Das anfallende Regenwasser wird zurückgehalten und gedrosselt dem öffentlichen Regenwasserkanal (insgesamt 15 l/s) zugeführt.

Anschluss Königsheidestraße:
Das anfallende Regenwasser (überdachter Schotterparkplätze sowie Besuchercontainer) wird gedrosselt (3l/s) dem öffentlichen Regenwasserkanal zugeführt. Das anfallende Regenwasser wird zunächst über ein Regenrückhaltebecken (Erdbauweise) gesammelt und gedrosselt über einen Teichmönch dem öffentlichen Kanal zugeführt. Das anfallende Niederschlagswasser der Schotterfläche (ca. 967m²) soll vor Ort in einer Rasenmulde versickern. Beim Schmutzwasser handelt es sich um häusliches Abwasser vom Besuchercontainer. 

Anschluss Ochsenkopfstraße:
Gemäß DWA A 102-2 werden alle Betriebsflächen/Betonflächen, die aufgrund häufigen Fahrzeugwechsels der Betonmischfahrzeuge, sonstige Fahrzeuge zum Betrieb einer Betonmischanlage der Kategorie SV (Kategorie III) zugeordnet. Das anfallende Niederschlagswasser wird über Sinkkästen und Linienentwässerung gesammelt, gelangt nach einem vorgeschalteten Absetzbecken in die Reinigungsanlage, danach wird das gereinigte Regenwasser über einen Stauraumkanal zurückgehalten und gedrosselt mittels Spindelschieber (12 l/s) dem öffentlichen Regenwasserkanal zugeführt. Auch die Dachflächen der Schüttplätze wird entsprechend so entwässert. Ein Teil des anfallenden Regenwassers wird für die Produktion des Betons verwendet. Hierfür wird ein eigenes Kreislaufsystem vorgesehen, dass weder über den Schmutzwasser- noch Regenwasserkanal entwässert.

Beschluss

Dem Entwässerungsantrag wird unter Berücksichtigung der o. g. Festsetzungen/Auflagen zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Fl.Nr. 238/4, Gemarkung Benk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.08.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Antragsunterlagen einschl. Lageplan/Eingabeplanung/Auszug Flächennutzungsplan sind dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden. Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Im Flächennutzungsplan ist dieses als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) BauGB im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient. Diese Regelung bezieht sich auf Flächen längs der Autobahnen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn. Laut Eingabeplanung befindet sich das Vorhaben im 200 m Abstand zum Fahrbahnrand der Autobahn A 9.

Stefanie Kolanus kann dem Vorhaben nicht zustimmen, da der Landwirtschaft dadurch Flächen entzogen werden. Dieser Meinung schließt sich Denny Schönheiter an.

Neithard Prell findet die Namensauswahl als „Solarpark Bindlach“ nicht sinnvoll. Es könnte dadurch der Eindruck entstehen, dass die Gemeinde Bindlach bei der Durchführung des Vorhabens beteiligt ist.

Aufgrund der eingeschränkten Einblickmöglichkeit sowie Beschaffenheit und Autobahnnähe empfinden Werner Fuchs, Torben Schlieckau und Thomas Masel diese Fläche als nicht zu wertvoll. 

Bürgermeister Brunner verweist auf die gesetzlichen Grundlagen. Er informiert zudem, dass die „Brachfläche“ gegenüber aus seiner Sicht für solche Vorhaben prädestiniert wäre. Die entsprechenden Informationen sind dem Eigentümer zugeschickt worden, blieben jedoch bis dato unbeantwortet. 

Auf Hinweise von Werner Fuchs und Denny Schönheiter bzgl. der Errichtung von Schnelladesäulen antwortet Bürgermeister Brunner, dass die Gemeinde hier nur als Vermittler auftreten kann. Darüber hinaus sei der kommunale Aufgabenbereich nicht gegeben.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Fl.Nr. 238/4, Gemarkung Benk, wird erteilt, da es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.08.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bürgermeister Brunner informiert über eine noch ausstehende, für den morgigen Tag geplante, Auftragsvergabe i. H. v. 5.150,00 € für die Verbesserung des Sandsteinsockels am Feuerwehrhaus Haselhof.

Datenstand vom 27.09.2024 11:28 Uhr