Datum: 24.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 20.01.2025
2 Bekanntgaben
3 Erweiterung Feuerwehrhaus Benk
4 Anlegung eines Gehweges in Theta; Sanierung von TW Anschlussleitungen im OT Theta
5 Auftragsvergabe Außenspielgeräte für das Kinderzentrum Bergzwerg
6 Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0; a) Beratungsleistungen b) Erschließungsgebiet
7 Rechtsverordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Frühlingsmarkt“ am 23.03.2025
8 Strombündelausschreibung mit Lieferbeginn 01.01.2026; Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strombeschaffung
9 Überörtliche Prüfung 2019 bis 2022 Gemeinde Bindlach; Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
10 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.02.2025.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 20.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwände erhoben. 

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

a) Verbindungsleitung Maschinenhaus Eckershof - Ramsenthal
Der Erste Bürgermeister informierte über die erfolgte Ausschreibung für die Untersuchung des Baugrundes. Der Auftrag wurde mit zu erwartenden Gesamtkosten i. H. v. 7.448,81 € vergeben.

b) Mehrzweckfahrzeug FF Bindlach
Die Kosten für das neue Mehrzweckfahrzeug erhöhen sich im Vergleich zum ursprünglichen Kostenangebot (99.479,86 €) auf nunmehr 106.805,50 €. Die Mehrkosten basieren auf verschiedenen kleineren Ergänzungen in der Ausstattung. Die FF Bindlach beteiligt sich im Verhältnis 50:50 an den Mehrkosten i. H. v. 7.325,64 €.

c) Vergabegrenzen ab 01.01.2025
Christian Brunner stellte die neuen Wertgrenzen für Direktaufträge, Verhandlungsvergaben und Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb anhand einer Tabelle dem Gremium vor.

d) Erweiterung Feuerwehrhaus Benk
Der ursprüngliche Förderantrag wurde zurückgezogen, da nun aufgrund neuer Förderrichtlinien eine höhere Förderung über den Tatbestand der "Generalsanierung" möglich ist. Hierzu fand intensiver Austausch mit der Regierung von Oberfranken und dem zuständigen Ministerium statt. Es wird nun auf die entsprechende Rückmeldung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gewartet.

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3. Erweiterung Feuerwehrhaus Benk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2025 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das bestehende Feuerwehrhaus in Benk soll erweitert und umgebaut werden. Die benötigte Tragwerksplanung ist bereits abgeschlossen. Um die neue Fahrzeughalle sowie die geplanten Veränderungen am Bestandsgebäude durchführen zu können, wurden die Baumeisterarbeiten entsprechend ausgeschrieben. Das Angebotsverfahren wurde nach VOB als beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb anonymisiert durchgeführt. Insgesamt haben 11 Firmen ein Angebot abgegeben. 

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag unter der Voraussetzung einer Förderzusage durch die Regierung von Oberfranken an den wirtschaftlichsten Anbieter (Angebotssumme: 426.642,41 €) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Anlegung eines Gehweges in Theta; Sanierung von TW Anschlussleitungen im OT Theta

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

In Theta ist die Anlegung eines neuen Gehweges sowie die Erneuerung der Kreisstraße geplant. Die Ausführungsarbeiten werden in den nächsten Wochen beginnen. Im Zuge der anstehendenden Maßnahme wird es für sinnvoll erachtet, die bestehenden Trinkwasserhausanschlussleitungen – aufgrund der vorhandenen Nutzungsdauer - ebenfalls erneuern zu lassen. In den letzten Jahren mussten an den Leitungen bereits mehrere Rohrbrüche behoben werden. Die Maßnahme wird zudem von der RZWas gefördert. 

Für die Erneuerung der Trinkwasserhausanschlussleitungen wurden insgesamt 2 Firmen angeschrieben.

Folgende Angebote sind eingegangen:

• Fa. Richard Schulz Tiefbau GmbH, Buttenheim 94.408,06 €
• Fa. Friedrich Walter GmbH & Co. KG, Creußen 66.613,94 €

Beschluss

Der vom Ersten Bürgermeister Brunner an den wirtschaftlichsten Bieter als dringliche Anordnung erteilte Auftrag für die Erneuerung der Trinkwasserhausanschlussleitungen im Ortsteil Theta i. H. v. 66.613,94 € wird nachträglich genehmigt.

Der erteilte Auftrag erfolgte im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2025. Der erforderliche Mittelbedarf ist entsprechend im Haushalt 2025 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Auftragsvergabe Außenspielgeräte für das Kinderzentrum Bergzwerg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung am 03.06.2024 beschloss der Gemeinderat die Beschaffung von Außenspielgeräten für das Kinderzentrum Bergzwerg, Bindlacher Berg. Die Verwaltung hat ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei ca. 180.000 € und damit weit über der Kostenberechnung. Es erfolgte daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auftragsvergabe, der Tagesordnungspunkt wird daher vertagt.

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6. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0; a) Beratungsleistungen b) Erschließungsgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

a) Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung/Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %.

b) Der Bescheid über eine Zuwendung für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. vom 25.11.2024 für eine maximale Gesamtfinanzierung von 1.000.000,00 € liegt vor.

Beschluss 1

a) Für die weiterführende fachliche Begleitung und Umsetzung des Verfahrens durch die Breitbandberatung Bayern GmbH wird dem Auftrag für die folgenden Leistungen auf Basis des vom Unternehmen vorliegenden Angebotes in Höhe von 16.368,45 € (brutto) zugestimmt.

  • Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
  • Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes 
  • Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
  • Nachreichung Ergebnis Auswahlverfahren über die tatsächlichen Kosten etc. an den Projektträger
  • Nachreichung Ergebnis Auswahlverfahren über die tatsächlichen Kosten etc. an das   Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 
  • Erhalt endgültiger Förderbescheid Land 
  • Abschluss Kooperationsvertrag mit dem ausgewählten Netzbetreiber

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Der Gemeinderat beschließt, folgende Adressen für das Auswahlverfahren auf Basis „Bescheid über eine Zuwendung“ für eine Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. einzubringen.

Erschließungsgebiet: Obergräfenthal, Forsthaus, Theta, Forkenhof, Haselhof, Heisenstein
Anzahl Adressen: 71

Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke – für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens – wird auf 0,422 Mio. € festgelegt.

Die Auswahlkriterien zur Auswertung der eingehenden Angebote sind:

  • 90 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
  • 5 % Realisierungszeit
  • 5 % Qualität technische Umsetzung

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte durchzuführen.

Folgende Leistungen sind für das Auswahlverfahren und den Abschluss eines Kooperationsvertrages durchzuführen:

  • Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
  • Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes 
  • Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
  • Nachreichung Ergebnis Auswahlverfahren über die tatsächlichen Kosten etc. an den Projektträger
  • Nachreichung Ergebnis Auswahlverfahren über die tatsächlichen Kosten etc. an das   Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 
  • Erhalt endgültiger Förderbescheid Land 
  • Abschluss Kooperationsvertrag mit dem ausgewählten Netzbetreiber

Der daraus resultierende Finanzplan wird im Haushaltsplan berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Rechtsverordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Frühlingsmarkt“ am 23.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Pilipp GmbH (Einrichtungshaus in Bindlach) und die PUREALIS I GmbH & Co. KG (Bindlach Outlet) beantragen, am 23.03.2025 einen verkaufsoffenen Sonntag auf Grund der geplanten Veranstaltung „Frühlingsmarkt“ behördlich festzusetzen. Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 14 Abs. 1 LadSchlG ist es möglich, dass aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen die Verkaufsstellen im Gemeindegebiet an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden.

Die Ladenöffnungszeit soll sich auf die Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr erstrecken. Die Ladenöffnung soll auf den Nahbereich der Veranstaltung beschränkt werden.

Auf dem Parkplatz des Einrichtungshauses und im Nachbereich ist ein Frühlingsmarkt unter Beteiligung der folgenden Anbieter beabsichtigt:

  • Früchte Eissner (Verkauf von Obst und Gemüse)
  • Döberlein Süßwaren (Verkauf von Süßwaren)
  • Lanzendorfer Backparadies (Verkauf von Backwaren)
  • BayWa Bau und Garten (Verkauf von Frühlingsblühern)
  • Getränke Heußinger (Verkauf von Spirituosen)
  • Pilipp GmbH Einrichtungshaus (Outdoor-Gartenmöbelausstellungsfläche)

Weitere Marktstände u. a. für Speisen und Getränke sind geplant.

Die folgenden Träger öffentlicher Belange sind vor Verordnungserlass zu beteiligen:

  • Ev. Dekanat
  • Kath. Dekanat
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer für Oberfranken
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Handelsverband Bayern

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der ausgearbeiteten Rechtsverordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Frühlingsmarkt“ am 23.03.2025 zu. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Erlass der Verordnung nach sachgerechter Abwägung der Antworten der Träger öffentlicher Belange zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Strombündelausschreibung mit Lieferbeginn 01.01.2026; Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strombeschaffung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zu 1.
Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung bietet für die Gemeinde u.a. folgende Vorteile:

Durch die Bündelung der Stromnachfrage von mehreren Gemeinden (Teilnehmern) können erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Neben den Aufwänden für eine eigenständige Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung, indem die Bündelausschreibung durch einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird.

Die enPORTAL GmbH hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der Bayerischer GemeindetagKommunal-GmbH den Zuschlag erhalten, als Kooperationspartner der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen Bündelausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein. Die Vorbereitung, die Durchführung und die Administration des Vergabeverfahrens sowie die Datenbeschaffung und Datenpflege erfolgen über das web-basierte Beschaffungsportal enPORTAL connect.

Grundlage für die Leistungen der enPORTAL GmbH ist der Abschluss des vorgelegten Dienstleistungsvertrages. Einzelheiten zur Dienstleistung der enPORTAL GmbH sind auf der Landingpage abrufbar (enPORTAL Landingpage bayerische Kommunen).

Die Vergütung für die Dienstleistungen im Bereich der elektrischen Energie setzt sich aus einem Grundpreis von 475,00 Euro netto und einer gesonderten Vergütung pro Abnahmestelle zusammen (15,00 € netto pro SLP-Abnahmestellen bzw. einer nach Verbrauch definierten Abnahmestelle der Straßenbeleuchtung; 175,00 € netto pro RLM-Abnahmestelle). Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der Bündelausschreibung beläuft sich auf der Basis der bekannten Abnahmestellen auf ca. 2.155,00 € netto (475,00 € + 77 x 15,00 € + 3 x 175,00 €). Für den Fall, dass kein Stromliefervertrag in Folge einer Bündelausschreibung oder einer nachgelagerten Ausschreibung zustande kommt, reduziert sich die Vergütung (siehe Anlage des Dienstleistungsvertrages, Honorarblatt).

Zu 2.
Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung erfordert einen koordinierten Verfahrensablauf und kurzfristige Entscheidungen u.a. über die Zuschlagsentscheidung. Deshalb wird die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH bevollmächtigt, die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen zu treffen. Über das webbasierte Portal der enPORTAL GmbH, en-PORTAL connect werden alle Teilnehmer fortlaufend über die Entwicklungen bei der Bündelausschreibung informiert.

WICHTIGER HINWEIS: Die Vollmacht erstreckt sich nur auf diese Bündelausschreibungsrunde und ist auf den in der Vollmachtsurkunde festgelegten Umfang beschränkt. Es darf nur das preisgünstigste Angebot bezuschlagt werden.
Der Gemeinderat hat über die Beteiligung an jeder weiteren Bündelausschreibung sowie über die Erteilung einer Vollmacht an die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH erneut zu entscheiden. Nur bei einer Beteiligung an einer neuen Bündelausschreibung fällt ein weiteres Dienstleistungsentgelt an. Spätere Dienstleistungsentgelte können nur im Rahmen der Preisgleitklausel aufgrund § 4 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages erhöht werden.

Zu 3.
Für die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme ist die Entscheidung zu treffen, ob, in welchen Fällen und in welcher Qualität Ökostrom beschafft werden soll.

WICHTIGER HINWEIS:
Zusammen mit der Vorlage des Vergabekonzepts wird die enPORTAL GmbH aktuelle Preisindikationen vorlegen. Innerhalb der 2 Wochen-Frist (siehe dazu 4.) sind anderweitige Entscheidungen in Bezug auf die Qualität der zu beschaffenden elektrischen Energie möglich.

Zu 4.
Die enPORTAL GmbH erarbeitet auf der Basis der konkreten Marktgegebenheiten ein konkretes Vergabekonzept und stimmt dieses mit der Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH unter Einbindung des Bayerischen Gemeindetags ab. Das Vergabekonzept soll eine möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung gewährleisten. Soweit das Konzept die Interessen der Gemeinde in Bezug auf die möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung plausibel gewährleistet, soll diesem zugestimmt bzw. kein Widerspruch erhoben werden.

WICHTIGER HINWEIS:
Soweit nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen wird, gilt die Zustimmung zur Umsetzung des Vergabekonzeptes als erteilt.

Zu 5.
Durch die Anweisung, dass die Bayerische Kommunal-GmbH eine dahingehende Zuschlagsentscheidung zu treffen hat, wonach dem preisgünstigsten Angebot nach der von der Gemeinde genehmigten Vergabekonzeption der Zuschlag zu erteilen ist, verbleibt der Gemeinde der für eine Bündelausschreibung derzeit bestehende höchstmögliche Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung. Insoweit wird die Bevollmächtigung der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH als verfahrensleitende Stelle tätig zu sein, inhaltlich beschränkt. Eine gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde auf Empfehlung der enPORTAL GmbH oder der Bayerische Kommunal-GmbH lässt sich bei einer losweisen Nachfragebündelung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer Vielzahl von Gemeinden derzeit weder zeitlich noch organisatorisch realisieren. 

Mit Zuschlagserteilung wird der Stromliefervertrag geschlossen. Der Unterzeichnung bedarf es zu dessen Rechtswirksamkeit nicht (vgl. Art. 38 Abs. 2 Satz 4 BayGO).

Zu 6.
Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im Mai 2025 beginnen. Um daran teilnehmen zu können, ist mit der Datenerfassung umgehend zu beginnen. Hierbei unterstützt die enPORTAL GmbH die Verwaltung bei der Datenbeschaffung und wird parallel hierzu mit dem Abruf der Energiedaten (Abnahmestellen, Zuordnung, Verbräuche etc.) bei dem aktuellen Lieferanten elektrischer Energie und dem Stromnetzbetreiber beginnen. Hierzu muss die enPORTAL GmbH eine entsprechende Vollmacht erhalten.

Torben Schlieckau vertritt die Einschätzung, dass Neubau der erneuerbaren nicht zwingend mit gefördert werden muss, da sich die die Umsetzung über den Markt regelt. Aus diesem Grund hält er die Beschaffung von Ökostrom für sinnvoll, Graustrom führt ggf. aufgrund von CO2-Abgaben zu höheren Kosten.

Beschluss

1. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.

2. Der Erste Bürgermeister Brunner wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.

3. Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:

Es soll 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.

4. Der erste Bürgermeister Brunner wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal- GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.

5. Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.


6. Der erste Bürgermeister Brunner wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Überörtliche Prüfung 2019 bis 2022 Gemeinde Bindlach; Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bericht des BKPV sowie die Abwägungsvorschläge der Verwaltung wurden dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 

Werner Fuchs interessiert, mit welchen Kosten für die im Bereich "IT" aufgeführten Prüfungsbemerkungen zu rechnen ist. Christian Brunner erklärte, dass alle Beanstandungen im IT-Bereich ohne nennenswerte Kosten bereinigt wurden.

Beschluss

Die Abwägungsvorschläge zu TZ 1 bis TZ 20 werden zur Kenntnis genommen, deren Feststellungen und Inhalte genehmigt sowie deren Erledigung angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Keine Vorgänge

Datenstand vom 02.04.2025 10:59 Uhr