Datum: 11.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bärenhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung und Amtseinführung des neu gewählten 1. Bürgermeisters Christian Brunner
2 Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
3 Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO
4 Wahl der weiteren Bürgermeister gemäß Art. 51 Abs. 3 GO
5 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
6 Geschäftsordnung des Gemeinderats gemäß Art. 45 GO; a) Beratung und Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge b) Beschluss zur endgültigen Fassung der Geschäftsordnung
7 Vollzug der Geschäftsordnung; a) Benennung der Fraktionsvorsitzenden b) Bestellung der Ausschussmitglieder und der Stellvertreter c) Bestimmung zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
8 Vollzug des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG); Anspruch auf Besoldung des 1. Bürgermeisters a) Festsetzung einer Dienstaufwandsentschädigung b) Festsetzung einer Reisekostenpauschale
9 Vollzug des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG); Festsetzung der Entschädigung für den 2. und 3. Bürgermeister
10 Benennung der örtlichen Beauftragten; a) Heimat- und Denkmalschutz b) Naturschutz
11 Genehmigung der Niederschrift vom 20.04.2020
12 Bekanntgaben
13 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2020.pdf

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1. Vereidigung und Amtseinführung des neu gewählten 1. Bürgermeisters Christian Brunner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Im Rahmen der Kommunalwahlen in Bayern am 15.03.2020 wurde Christian Brunner mit 71,74 % der gültigen Stimmen zum 1. Bürgermeister der Gemeinde Bindlach gewählt. Er nahm die Wahl an. Mit Wirkung zum 01.05.2020 bekleidet er das Amt des berufsmäßigen 1. Bürgermeisters.

Bürgermeister Christian Brunner begrüßte Landrat a. D. Hermann Hübner, seinen Amtsvorgänger Gerald Kolb und den evangelischen Ortsgeistlichen, Pfarrer Edmund Grömer und eine große Zuhörerschaft. 

Bevor Neithard Prell dem Bürgermeister den Eid abnahm, wies er auf die Erwartungshaltung der Bürgerschaft hin. Bürgermeister und Gemeinderat sollten in guter Zusammenarbeit die Gemeinde Bindlach voranbringen. Es dürfe keine Parteipolitik geben, dem neuen Bürgermeister wünschte er ein „gutes Händchen“ bei all seinem Handeln. Neithard Prell nahm dann als ältestes anwesendes Gemeinderatsmitglied dem 1. Bürgermeister den in Art. 27 KWBG vorgeschriebenen Diensteid ab. 

Anschließend legte Amtsvorgänger Gerald Kolb dem neuen Bürgermeister die Amtskette um. Gerald Kolb gratulierte Christian Brunner nochmals zu seinem Wahlerfolg. Das Bürgermeisteramt erfordert einen hohen Arbeitseinsatz. Ein Bürgermeister muss alles können und hat allerdings auch einen großen Gestaltungsspielraum. Gerald Kolb rief auch das Gemeinderatsgremium auf, sich mit dem Bürgermeister für Bindlach einzusetzen. Die Bürger erwarten dies. Im Gemeinderat sollte man die Vernunft siegen lassen. 

1. Bürgermeister Christian Brunner dankte seinem Vorgänger für die reibungslose Amtsübergabe, er wurde bereits in die Geschäfte des Bürgermeisters eingewiesen. Für Christian Brunner bedeutet das Ergebnis der Bürgermeisterwahl einen hohen Ansporn und eine Verpflichtung, sich für die Belange Bindlachs einzusetzen. Er beglückwünschte die 10 neu gewählten Gemeinderatsmitglieder ebenso wie die wieder Gewählten zum Einzug in das neue Gemeinderatsgremium. Er wünscht sich ein Miteinander, das „wir“ sollte bei allen Beratungen und Entscheidungen im Mittelpunkt stehen. Es muss Sach- und Themenpolitik gemacht werden. Er bietet den Gemeinderatsmitgliedern transparente Zusammenarbeit an. 

Der evangelische Ortsgeistliche, Pfarrer Edmund Grömer, gratulierte Christian Brunner zum neuen Amt. Er hat sich in seiner Antrittsrede selbst eine hohe Messlatte gelegt. Pfarrer Grömer wünschte dem Bürgermeister Gottes Segen, um all seine Vorhaben zu erreichen und überreichte ihm eine Holztafel für sein Amtszimmer mit der Aufschrift des Psalms 127, Vers 1. Abschließend beteten alle Anwesenden das Vater Unser. 

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2. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Nach Art. 31 Abs. 4 GO sind alle Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Der 1. Bürgermeister nahm deshalb den nachfolgend aufgeführten neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern den Eid ab: Robert Bertoldo,  Florian Eagan,  Dr. Andrea Hellauer,  Kathrin Knörer,  Dominic Leicht,  Thomas Masel,  Anja Müller,  Annemarie Schirmer,  Torben Schlieckau,  Denny Schönheiter

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3. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß  Art. 35 Abs. 1 der GO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister.  Wie die vergangenen Wahlzeiten zeigten, sind bei der Größe der Gemeinde Bindlach zwei weitere Bürgermeister erforderlich. Die weiteren Bürgermeister sind ehrenamtlich tätig. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 1, für die Dauer seiner Wahlzeit zwei weitere Bürgermeister  zu wählen. Die weiteren Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Wahl der weiteren Bürgermeister gemäß Art. 51 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bürgermeister zitierte aus Art. 51 Abs. 3 GO, dass die Wahlen in geheimer Abstimmung vorzunehmen sind. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ein gesonderter Wahlausschuss wurde nicht für notwendig erachtet, weil die Wahlverhandlung öffentlich war. 

Zur Wahl des 2. Bürgermeisters schlug Stefanie Kolanus namens der CSU-Fraktion Klaus-Dieter Jaunich vor. Der Bürgermeister forderte die Gemeinderäte auf, die vorbereiteten Stimmzettel einzeln in der Wahlkabine auszufüllen und gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgaben wurden vom Protokollführer in einem Verzeichnis vermerkt. Von den anwesenden 21 Mitgliedern des Gemeinderates haben alle gewählt. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein. Die Stimmzettel wurden vom Protokollführer und dem Gemeindebediensteten Florian Dörfler geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wurde festgestellt, dass auf Klaus-Dieter Jaunich 16 Stimmen, Werner Hereth 2 Stimmen, Andreas Heußinger 1 Stimme und Xenia Keil 1 Stimme entfielen. 1 Stimmzettel war ungültig. 
Der 1. Bürgermeister verkündigte das Wahlergebnis und stellte fest, dass Klaus-Dieter Jaunich die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 2. Bürgermeister gewählt ist. Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nahm die Wahl zum 2. Bürgermeister an. 

Zur Wahl des 3. Bürgermeisters schlug Jürgen Masel namens der SPD-Fraktion Werner Hereth vor. Der Bürgermeister forderte wieder auf, die vorbereiteten Stimmzettel einzeln in der Wahlkabine auszufüllen und gefaltet in die Wahlurne zu werden. Die Stimmabgaben wurden vom Protokollführer in einem Verzeichnis vermerkt. Von den anwesenden 21 Mitgliedern des Gemeinderates haben alle gewählt. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein. Die Stimmzettel wurden vom Protokollführer und dem Gemeindebedienteten Florian Dörfler geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wurde festgestellt, dass auf Werner Hereth 20 Stimmen und auf Xenia Keil 1 Stimme entfielen. Der 1. Bürgermeister verkündete dieses Wahlergebnis und stellte fest, dass Werner Hereth die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat und damit zum 3. Bürgermeister gewählt ist. Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nahm die Wahl zum 3. Bürgermeister an. 

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5. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Den Gemeinderäten war mit der Sitzungseinladung ein Satzungsentwurf ausgehändigt worden. Der Entwurf entspricht im Wesentlichen der Satzung der letzten Wahlzeit. Die Anzahl der Ausschussmitglieder für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Bau- und Umweltausschuss wurde von 8 auf 9 Personen erhöht. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht gem. Art. 103 Abs. 2 GO aus 7 Mitgliedern des Gemeinderates. Die allgemeine Monatspauschale für Gemeinderatsmitglieder wurde abgeschafft. Dafür gibt es eine IT-Pauschale in Höhe von monatlich 25 €. Das Sitzungsgeld wird von bisher 30 € wird auf 40 € je Sitzungstag erhöht. Die Entschädigung für die Fraktionsvorsitzenden wird von monatlich 80 € auf 40 € gesenkt.
 

Beschluss

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird als Satzung erlassen. Die Satzung tritt am 01. Mai 2020 in Kraft und ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

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6. Geschäftsordnung des Gemeinderats gemäß Art. 45 GO; a) Beratung und Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge b) Beschluss zur endgültigen Fassung der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der jedem Gemeinderat vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung ist aus dem aktualisierten Muster des Bayerischen Gemeindetages abgeleitet. In der Geschäftsordnung sind die ausschließlichen Aufgabenbereiche des Gemeinderats, die Kompetenzen von Bürgermeister und beschließenden Ausschüssen und Regularien zum Sitzungs- und Geschäftsablauf enthalten. Von den Gemeinderäten Robert Bertoldo und Torben Schlieckau sowie der CSU-Fraktion liegen Anträge zur Änderung bzw. Ergänzung der Geschäftsordnung vor, über die der Gemeinderat noch entscheiden muss.

Die Gemeinderäte Robert Bertoldo und Torben Schlieckau zogen ihren Antrag auf Änderung des § 3 Abs. 5 vor Beschlussfassung zurück.

Die CSU-Fraktion nahmen ihren Antrag auf Ergänzung des § 26 vor Beschlussfassung zurück. Das Dokumentieren von Antragsumsetzungsberichten soll nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen, sondern mit der Verwaltung abgestimmt werden. 

Beschluss 1

aa) Die Gemeinderäte Robert Bertoldo und Torben Schlieckau beantragen, § 25 Abs. 2 wie folgt zu ändern: „Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 5 Tage verkürzt werden. Die Begründung für einen dringenden Fall hat schriftlich mit der Einladung zuzugehen. Die Dringlichkeit ist dann gegeben, wenn eine Entscheidung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde aufgeschoben werden kann. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnungsfrist  nicht mitgerechnet. 

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Änderung des § 25 Abs. 2 ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Beschluss 2

ab) Die Gemeinderäte Robert Bertoldo und Torben Schlieckau beantragen, § 30 Abs. 3 Satz 2 wie folgt zu ändern: „Über einzelne Teile eines Antrags wird getrennt abgestimmt, wenn dies eines der Mitglieder des Rates verlangt oder der oder die Vorsitzende eine Teilung vornimmt.“  

Der Gemeinderat lehnt  den Antrag auf Änderung des § 30 Abs. 3 Satz 2 ab. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Beschluss 3

ac) Die Gemeinderäte Robert Bertoldo und Torben Schlieckau beantragen, am Ende des § 24 Abs. 3 folgenden Passus einzufügen: „Zusätzlich ist die Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen (Beschlussvorlagen und Anlagen) auf der gemeindlichen Internetseite zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen oder Teilen hieraus erfolgt nur, soweit in den Unterlagen Tatsachen/Sachverhalte enthalten sind, die entweder offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Rechte Dritter dürfen mit der Veröffentlichung von Anlagen nicht berührt werden.“ 

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Ergänzung des § 24 Abs. 3 ab. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Beschluss 4

ad) Die Gemeinderäte Robert Bertoldo und Torben Schlieckau beantragen, nach  § 34 Abs. 3 folgenden Absatz einzufügen: „Bis zur Genehmigung der Niederschrift können die Gemeinderätinnen und –räte eine schriftliche Begründung für ihre Stimmabgabe nachreichen. Diese wird der Niederschrift beigefügt und darf maximal 2 DIN-A4-Seiten umfassen.“ 

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Einfügung des vorstehenden Absatzes ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Beschluss 5

ae) Auf Vorschlag des 1. Bürgermeisters werden in § 17 Abs. 2 die Gemeinderäte Werner Fuchs und Andreas Heußinger in dieser Reihenfolge als weitere Stellvertreter für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung  der Bürgermeister bestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss 6

b) Der Gemeinderat erlässt die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Bindlach für die Wahlperiode 2020 bis 2026 nach dem vorgelegten Entwurf. Die genannte Änderung wird eingearbeitet. Die Geschäftsordnung tritt zum 01.05.2020 in Kraft und ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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7. Vollzug der Geschäftsordnung; a) Benennung der Fraktionsvorsitzenden b) Bestellung der Ausschussmitglieder und der Stellvertreter c) Bestimmung zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

a) Benennung der Fraktionsvorsitzenden

Der Bürgermeister gab bekannt, dass sich Gemeinderätin Anja Müller (ÜW) der Fraktion der Wahlgemeinschaft Bindlach angeschlossen hat. Die Fraktionen haben ihre Vorsitzenden und Stellvertreter wie folgt benannt: 


Partei / Fraktionsvoristzende/r / Stellvertreter: 

CSU / Stefanie Kolanus / Florian Eagan

SPD / Xenia Keil / Thomas Masel 

WG / Andreas Heußinger / Alfred Lautner 



b) Bestellung der Ausschussmitglieder und der Stellvertreter 

Der Bürgermeister bezog sich auf die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, wonach der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss aus je 9 Gemeinderäten/Gemeinderätinnen und dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden bestehen. Dem Rechnungsprüfungsausschuss gehören 7 Gemeinderatsmitglieder an. Die Sitze werden gem. § 7 der Geschäftsordnung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt. Für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Bau- und Umweltausschuss erhält die CSU 3 Sitze, die SPD und die WG/ÜW-Fraktion je 2 Sitze, die Gemeinderäte für CSW und der GRÜNEN erhalten je 1 Sitz. Für den Rechnungsprüfungsausschuss errechnen sich 3 Sitze für die CSU und je 1 Sitz für die SPD, WG/ÜW-Fraktion, CSW und GRÜNE. Danach ergeben sich folgende personelle Zusammensetzungen der Ausschüsse: 


Ausschussmitglied / 1. Stellvertreter / 2. Stellvertreter

Haupt- und Finanzausschuss

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Christian Brunner

Florian Eagan (CSU) / Denny Schönheiter (CSU) / Stefanie Kolanus (CSU)
Kathrin Knörer (CSU) / Dominic Leicht (CSU) / Klaus-Dieter Jaunich (CSU)
Annemarie Schirmer (CSU) / Dr. Andrea Hellauer (CSU) / Dominic Leicht (CSU)

Thomas Masel (SPD) / Werner Hereth (SPD) / Jürgen Masel (SPD)
Xenia Keil (SPD) / Jürgen Masel (SPD) / Werner Hereth (SPD)

Neithard Prell (WG) / Andreas Heußinger (WG) / Alfred Lautner (WG)
Anja Müller (ÜW)/ Alfred Lautner (WG) / Andreas Heußinger (WG)
Udo Lindlein (CSW) / Werner Fuchs (CSW)
Torben Schlieckau (GRÜNE) / Robert Bertoldo (GRÜNE)


Bau- und Umweltausschuss

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Christian Brunner 

Klaus-Dieter Jaunich (CSU) / Dr. Andrea Hellauer (CSU) / Dominic Leicht (CSU)
Stefanie Kolanus (CSU) / Florian Eagan (CSU) / Kathrin Knörer (CSU)
Denny Schönheiter (CSU) / Dr. Andrea Hellauer (CSU) / Annemarie Schirmer (CSU)

Jürgen Masel (SPD) / Xenia Keil (SPD) / Thomas Masel (SPD)
Werner Hereth (SPD) / Thomas Masel (SPD) / Xenia Keil (SPD)

Andreas Heußinger (WG) / Neithard Prell (WG) / Anja Müller (ÜW)
Alfred Lautner (WG) / Anja Müller (ÜW) / Neithard Prell (WG) 

Werner Fuchs (CSW) / Udo Lindlein (CSW)

Robert Bertoldo (GRÜNE)) / Torben Schlieckau (GRÜNE)


Rechnungsprüfungsausschuss

Dr. Andrea Hellauer (CSU) / Klaus-Dieter Jaunich (CSU) / Stefanie Kolanus (CSU)
Annemarie Schirmer (CSU) / Florian Eagan (CSU) / Kathrin Knörer (CSU)
Dominic Leicht (CSU) / Kathrin Knörer (CSU) / Denny Schönheiter

Thomas Masel (SPD) / Xenia Keil (SPD) / Jürgen Masel (SPD)

Neithard Prell (WG) / Anja Müller (ÜW / Andreas Heußinger (WG) 

Udo Lindlein (CSW) / Werner Fuchs (CSW) 

Torben Schlieckau (GRÜNE) / Robert Bertoldo (GRÜNE)


c) Bestimmung zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses 

Die Gemeinderäte Neithard Prell und Werner Fuchs schlagen vor, Udo Lindlein zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestimmen.

Beschluss

c) Udo Lindlein wird zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG); Anspruch auf Besoldung des 1. Bürgermeisters a) Festsetzung einer Dienstaufwandsentschädigung b) Festsetzung einer Reisekostenpauschale

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

a) Festsetzung einer Dienstaufwandsentschädigung

Gemäß Art. 46 Abs. 1 KWBG steht dem 1. Bürgermeister für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung zu. Nach Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG besteht ein Rahmensatz zwischen 242,91 € und 798,47 €. Bisher war jeweils die gesetzlich zulässige Höchstsumme festgesetzt worden. 2. Bürgermeister Klaus-Dieter Jaunich erklärte, dass der 1. Bürgermeister den Sparwillen der Gemeinde persönlich zeigen will und deshalb mit einer Dienstaufwandsentschädigung einverstanden ist, die 100 € unter der jeweils zulässigen Höchstsumme liegt.  

b) Festsetzung einer Reisekostenpauschale

Der 1. Bürgermeister nutzt seinen Privat-PKW für dienstliche Fahrten, aus diesem Grund steht ihm gem. Art. 48 Abs. 1 KWBG i. V. m. dem Bayerischen Reisekostengesetz eine entsprechende Entschädigung zu. Für diese Nutzung wurde in der Vergangenheit jeweils eine pauschale Fahrleistung von 12.000 km im Jahr festgesetzt. Diese Pauschale beinhaltet alle Fahrten im Landkreis- und Stadtgebiet von Bayreuth. Aufgrund des derzeitigen Entschädigungssatzes von 0,35 €/km würde die Entschädigung 4.200,00 €/Jahr betragen.

Beschluss 1

a) Die Dienstaufwandsentschädigung für den 1. Bürgermeister Christian Brunner wird im Vollzug des Art. 46 KWBG mit Wirkung vom 01. Mai 2020 auf eine Summe festgesetzt, die jeweils 100 € unter der gesetzlich zulässigen Höchstsumme liegt, das sind zur Zeit monatlich 698,47 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der 1. Bürgermeister wird gem. Art. 49 Abs. 3 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung zu TOP 8 ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis: 14 : 7

Beschluss 2

b) Der 1. Bürgermeister erhält eine jährliche Reisekostenentschädigung in Höhe von 4.200,00 €. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Beträgen von 350,00 €. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der 1. Bürgermeister wird gem. Art. 49 Abs. 3 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung zu TOP 8 ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis: 14 : 7

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9. Vollzug des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG); Festsetzung der Entschädigung für den 2. und 3. Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Nach Art. 53 Abs. 4 Satz 1 KWBG erhalten die stellvertretenden Bürgermeister neben der als Gemeinderatsmitglied gewährten Entschädigung eine weitere Entschädigung. Laufende monatliche Entschädigungen nehmen gem. Art. 54 Abs. 2 KWBG an den allgemeinen Besoldungserhöhungen teil. Die Entschädigungen werden für den 2. Bürgermeister auf 190,00 € (bisher 220,00 €) und für den 3. Bürgermeister auf 130,00 € (bisher 160,00 €) festgesetzt.

Beschluss

Im Vollzug des Art. 53 Abs. 4 KWBG wird ab 01.05.2020 für den 2. Bürgermeister die monatliche Entschädigung auf 190 € und für den 3. Bürgermeister auf 130 € festgesetzt. Die Entschädigung für die Vollvertretung an Arbeitstagen (Montag – Freitag) beträgt für den 2. und 3. Bürgermeister, sowie für die als weiteren Stellvertreter fungierenden Gemeinderatsmitglieder 125 €. Die o. g. laufenden monatlichen Pauschalen werden je Vertretungstag um 1/21 gekürzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der 2. und 3. Bürgermeister werden gem. Art. 49 Abs. 3 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis: 18 : 3

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10. Benennung der örtlichen Beauftragten; a) Heimat- und Denkmalschutz b) Naturschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Bürgermeister möchte vorerst noch keine Kinder- und Jugendschutzbeauftragten  sowie Seniorenbeauftragte benennen. Der Gemeinderat müsste erst beraten, ob die bisherige Form dieser Beauftragten noch zeitgemäß sei. Sollte das Gremium zu dem Ergebnis kommen, Beauftragte benennen zu müssen, kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Das Landratsamt wünscht auch einen gemeindlichen Klimaschutzbeauftragten. Der Gemeinderat sollte noch überlegen, wer diesen wichtigen Posten übernehmen kann. 

Beschluss 1

a) Auf Vorschlag des Bürgermeisters wird Gemeinderat Werner Fuchs zum Ortsbeauftragten für Heimat- und Denkmalschutz bis zum Ende der Wahlperiode benannt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Auf Vorschlag des Bürgermeisters werden Gemeinderätin Dr. Andrea Hellauer und Thomas Rösch zu Ortsbeauftragten für den Natur- und Landschaftsschutz bis zum Ende der Wahlperiode benannt. Andrea Hellauer ist als „Jägerin“ mit naturnahen Räumen bestens vertraut und deshalb für diese Aufgabe prädestiniert. Thomas Rösch ist Landwirt und als Vertreter der Gemeinde Bindlach Mitglied des Landschaftspflegeverbandes Weidenberg. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Genehmigung der Niederschrift vom 20.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Gegen den Text gab es keine Einwendungen, somit gilt die Niederschrift als genehmigt.  

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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

a) Genehmigung der Haushaltssatzung 2020

Mit Schreiben vom 06.05.2020 erteilte das Landratsamt die rechtsaufsichtliche Genehmigung zu dem Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 1.216.600,00 €. Vor Erlass der Haushaltssatzung 2021 hat der Gemeinderat über eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze zu befinden. 

b) Mitteilung der Geburtstagsdaten der Gemeinderatsmitglieder

Das Landratsamt Bayreuth bittet, die Geburtsdaten der Gemeinderatsmitglieder mit Angabe der Wohnadressen zur Fertigung von Gratulationsschreiben mitzuteilen. 

c) Konstituierende Sitzung des Kreistages

Am Freitag, 15. Mai 2020 findet um 13 Uhr in der Bärenhalle die konstituierende Sitzung des Kreistages statt. 

d) Haushaltsplan 2020

Die neuen Gemeinderäte erhalten baldmöglichst die Unterlagen zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung 2020. 

e) Information der Gemeinderäte

Der Bürgermeister wird die Gemeinderäte in der nächsten Sitzung am 25.05.2020 über die aktuellen Stände der größeren laufenden Investitionsmaßnahmen informieren. 

f) Daten der Gemeinderatsmitglieder für das RIS

Die persönlichen Daten der Gemeinderatsmitglieder können im Ratsinformationssystem (RIS) hinterlegt werden. Dazu bittet der Bürgermeister, Daten und Bilder der Gemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen. 

g) Sitzungsgeld

Das Sitzungsgeld wird künftig allen Gemeinderatsmitgliedern nicht mehr bar ausbezahlt, sondern auf ein noch anzugebendes Konto überwiesen. 

h) Wichtige neue gemeindliche Projekte 

Der Gemeinderat wird in der nächsten Sitzung wichtige neue Projekte der Gemeinde besprechen, um diese in die Agenda aufzunehmen. 

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

a) Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Ramsenthal 

Werner Fuchs wies darauf hin, dass die Freiwillige Feuerwehr Ramsenthal ihr 150-jähriges Jubiläum vom 4. bis 6. Juni 2021 veranstalten möchte. 

b) Besichtigung der gemeindlichen Infrastruktur

Torben Schlieckau schlug vor, mit dem Gemeinderatsgremium die wichtigsten Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde zu besichtigen. 

Datenstand vom 16.10.2023 10:17 Uhr