Datum: 20.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bärenhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften vom 06.07.2020
2 Bekanntgaben
3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 "östlich Allersdorfer Straße"; Vorstellung des Verkehrsgutachtens
4 Sanierung und Teilneubau Staudenzentrum Haselhof; Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
5 Neubau des Feuerwehrgerätehauses Bindlach; Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
6 Umgestaltung der St 2460 in der Ortsmitte Bindlach; Gestaltung der Grün- und Nebenanlagen
7 Benennung der örtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten
8 Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Trauungsstandesbeamten
9 Blühflächen im Gemeindebereich; Vorstellung der einzelnen Flächen
10 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung der Niederschriften vom 06.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschriften wurden den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Werner Fuchs bat, TOP 8 der öffentlichen Sitzung wie folgt zu ergänzen: Aufgrund der schwierigen Untergrundverhältnisse sollte sich das Staatliche Bauamt auch an den Kosten der Tragschicht beteiligen“. Danach genehmigte das Gremium die beiden Niederschriften einstimmig.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Errichtung eines Mobilfunkmastes

Der Gemeinderat hat die Zustimmung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes mit einer Höhenbeschränkung von 25 m in Aussicht gestellt. Der planende Ingenieur wies nun darauf hin, dass nur mit einer Masthöhe von 30 m das zu versorgende Gebiet ausreichend abgedeckt werden kann. Der Bürgermeister wird mit dem Antragsteller weiter verhandeln.

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3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 "östlich Allersdorfer Straße"; Vorstellung des Verkehrsgutachtens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Bauingenieurin Leonie Gerhard stellte die Ergebnisse der verkehrsplanerischen Untersuchung für das Baugebiet östlich der Allersdorfer Straße vor. Untersucht wurde, welcher zusätzliche Verkehr durch das ca. 2,5 ha große Nettobauland entsteht und wie er sich verteilt. Aufgrund der Größe des Baugebietes ist mit je 850 Kfz/24h Quell-/Zielverkehr zu rechnen. In Spitzenzeiten voraussichtlich 200 Kfz/h. Der Verkehr verteilt sich über Mühlenweg, Flurhofstraße, Furtbachstraße und Lehengraben. Im Wesentlichen wird sich der Verkehr zu 40 % auf den Mühlenweg und 60 % auf den Lehengraben verteilen. Am Knotenpunkt Allersdorfer Straße/Lehengraben ist in der Spitzenstunde 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr mit maximal Quell- und Zielverkehr von 70 Kfz/h zu rechnen. Am Knotenpunkt und der Engstelle in der Allersdorfer Straße entstehen nur sehr geringe Wartezeiten, so dass keinerlei überhöhte Belastung zu erwarten ist. Auf die Frage, warum nur an einem Tag die Verkehrsströme gemessen wurden, antwortete Frau Gerhard, dass es üblich sei,  Verkehrszählungen an einem normalen Werktag morgens und abends zu Spitzenstunden durchzuführen. Auf die Frage, warum die Verkehrsströme 60 zu 40 auf die Knoten Lehengraben und Mühlenweg verteilt wurden, antwortete Frau Gerhard, dass der Knoten Allersdorfer Straße/Lehengraben auch bei 100 % des künftigen Verkehrsaufkommens keine Verkehrsbehinderung zu erwarten hat. Auch die Engstelle der Allersdorfer Straße kann 95 % des Verkehrsaufkommens ohne Einschränkungen abwickeln. Das Verkehrsaufkommen auf dieser Straße ist insgesamt sehr gering.

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4. Sanierung und Teilneubau Staudenzentrum Haselhof; Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Dezember 2019 beschloss der Gemeinderat, das Feuerwehrgerätehaus Haselhof mit 2 Stellplätzen zu errichten. Daraufhin wurde ein Bauantrag zur Genehmigung eingereicht. Zwischenzeitlich hat der Bürgermeister mit Vertretern der Feuerwehr Euben Einsparmöglichkeiten bei der Errichtung des Feuerwehrgerätehauses gesucht. Architekt König stellte dem Gemeinderat eine verkleinerte Variante des Feuerwehrgerätehauses vor. Das Haus wurde auf eine Halle reduziert, wobei sich die Hallenbreite von 10 m auf 7,5 m verringert. Auch der Sozialbereich soll verkleinert werden. In der neuen Planung sind keine Duschen mehr vorgesehen. Aufgrund des geringeren Gebäudeumfangs reduziert sich auch die Außenbereichsfläche. Durch die neue Planung verringern sich die Gesamtkosten von bisher 1.337.700 € auf 1.124.600 €. Die Einsparungen beim Feuerwehrgerätehaus sind nicht förderschädlich.

Zur Gründung des ehemaligen Schulgebäudes wurden 3 Varianten untersucht. Eine Unterfangung der Außenwände und lediglich Konservierung des bestehenden Gebäudes kostet rd. 60.700 €. Eine tiefere Gründung der Fundamente mit Unterbau und Sanierung der Sandsteinwände mit geringem Umbau würde rd. 116.800 € kosten. Das komplette Abtragen des Sandsteingebäudes und der Wiederaufbau mit einer Tiefgründung durch Rambohrpfähle kostet voraussichtlich 131.300 €. Die dritte Variante entspricht einem zeitgemäßen Neubau. Der Architekt schlug vor, diese Variante zu realisieren. Dies ist zwar die teuerste, aber auch nachhaltigste Lösung. Auch der Bürgermeister favorisiert eine tiefgehende Pfahlgründung mit Neuaufbau des Sandsteingebäudes. Nur so kann eine dauerhafte Standfestigkeit des Gebäudes garantiert werden. Er befürwortet auch die Verkleinerung des Feuerwehrgerätehauses. Sie ist nicht förderschädlich und reduziert auch die Folgekosten. Alfred Lautner befürwortet auch den kompletten Neuaufbau des Sandsteingebäudes, weil bei einer Unterfütterung wieder mit unvorhersehbaren Kosten zu rechnen ist, was wiederum zu einer Erhöhung der Gesamtkosten führt. Auf den Hinweis, dass beim Abtragen der Sandsteine Quader beschädigt werden könnten, antwortete Architekt König, dass eine Fachfirma mit diesen Arbeiten beauftragt wird. Beschädigungen der Quader können aber jederzeit repariert werden. Einen Baubeginn kann der Architekt nicht prognostizieren. Aufgrund der vorgestellten aktualisierten Planung des Feuerwehrgerätehauses ist ein neuer Bauantrag zur Genehmigung einzureichen. Inwieweit die vorliegenden Ausschreibungsergebnisse für die ersten Gewerke weiterhin Bestand haben, ist noch nicht bekannt. Mit dem Bau kann sicher nicht vor Frühjahr 2021 begonnen werden.

Beschluss 1

Das Feuerwehrgerätehaus wird verkleinert und nur mit einem Tor neu gebaut. Der Sozialtrakt wird verringert und ohne Duschräume errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Sandsteingebäude wird komplett ab- und nach Gründung mit Rambohrpfählen wieder aufgebaut. Die Kosten hierfür werden auf 131.354 € geschätzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Gründung des Sandsteingebäudes erfolgt mittels duktilen Gusspfählen, bis ausreichend tragfähiger Boden erreicht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Neubau des Feuerwehrgerätehauses Bindlach; Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 20.04.2020 der ersten Planung zur Errichtung des neuen Feuerwehrgerätehauses mit Gesamtkosten von rd. 8,8 Mio. € zugestimmt. Der Bürgermeister erklärte, dass aufgrund der schlechteren Einnahmensituation wegen der Corona-Krise bei allen gemeindlichen Projekten nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht werden muss. Sein Ziel ist es, rd. 1 Mio. € beim Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses einzusparen. Er besichtigte mit Feuerwehrleuten neu gebaute Gerätehäuser. Daraufhin begann der Versuch in Abstimmung mit Vertretern der Feuerwehr und den Planern, Einsparungsmöglichkeiten zu finden. Es dürfe aber nicht zu viel gestrichen werden, denn das Gebäude muss weiterhin voll nutzbar sein. Der vorgesehene Turm muss zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gebaut werden, sollte er künftig notwendig werden, könnte man ihn auch später bauen. Die Außenanlagen sollten nach den bisherigen Planungen großzügig befestigt werden. Wenn man die Befestigung auf das Wesentliche reduziert, sind auch hier erhebliche Einsparungen möglich. Im Erdgeschoss und Obergeschoss sind teilweise die gleichen Sanitärräume geplant, hier könnte man einen Teil der Räume weglassen. Ebenso ist der Einbau eines Aufzugs nicht dringend erforderlich. Es reicht, den vorgesehenen Schacht zu errichten, so könnte ein Aufzug problemlos später eingebaut werden. Durch das Weglassen eines Außenwaschplatzes genügt auch ein kleinerer Ölabscheider. Ein Teil der Räume im Obergeschoss könnte nur im Rohbau hergestellt werden. Dadurch ist bei Bedarf ein späterer Ausbau problemlos möglich. Die Kostenreduzierungen sind so zu gestalten, dass keine Einschnitte in die Funktion des Gerätehauses entstehen.

Architekt Lenk erläuterte nochmals die einzelnen Positionen, die zur Kostenminderung bei einer Umplanung führen. Neben den vom Bürgermeister genannten Positionen kann auch die PV-Anlage und die Galerie der Halle weggelassen werden. Ein Verzicht auf die Dachkonstruktion von den Achsen 1 bis 6 führt zu erheblichen Kosteneinsparungen. Bei Bedarf kann das Gebäude in diesem Bereich später aufgestockt werden. Durch die vorgeschlagenen Änderungen würden sich die Gesamtkosten von 8,7 Mio. € auf 8,1 Mio. € reduzieren.

Klaus-Dieter Jaunich wies darauf hin, dass die vorgeschlagenen Planänderungen in Absprache mit Vertretern der Feuerwehr erarbeitet wurden. Die jetzige Reduzierung ist ein Kompromiss, mit dem die Feuerwehr leben kann. Helmut Steininger möchte keine Änderung am Hauptbaukörper, deshalb sollte die Dachkonstruktion nicht verändert werden. Jürgen Masel meinte, die Änderungsvorschläge seien für die Gemeinderäte neu, deshalb sollte heute noch keine Abstimmung darüber stattfinden. Werner Fuchs meinte, dass die Stärke der Bodenplatte nicht reduziert werden sollte, weil es hier nur ein geringes Einsparpotenzial gibt. Bei der allerersten Planvorstellung lagen die geschätzten Kosten bei 4,5 €. Vom Architekten wollte er wissen, woher die enorme Kostensteigerung kommt. Der Architekt konnte zu dem Kostenunterschied heute nichts sagen, dazu müsste er erst in seinen Unterlagen recherchieren. Torben Schlieckau fragte, warum heute nur der Rohbau vorgestellt wird und zu den Heizungs- und Sanitäranlagen nichts gesagt wurde. Nach Klärung der Fördermöglichkeiten sollte die Dachfläche so ausgebildet werden, dass im Nachgang eine möglichst große Photovoltaikanlage darauf errichtet werden kann. Werner Hereth und Thomas Masel sahen keinen Zeitdruck, deshalb sollte heute noch nicht über die Planung entschieden werden. Stefanie Kolanus und Alfred Lautner meinten, dass die Planungen mit der Feuerwehr abgesprochen und die erläuterten Zahlen der Kostenminderung fundiert seien. Eine nochmalige Vorstellung der geänderten Planung führe zu keinen neuen Erkenntnissen. Das Gremium sollte heute einen Beschluss fassen, damit das Projekt zügig vorangetrieben werden könne.  

Beschluss

Architekt Lenk wird beauftragt, dem Gemeinderat zwei Planungsvarianten vorzustellen, eine mit komplettem Dach und eine weitere mit teilweise abgesenktem Dach. Das heute vorgestellte Einsparpotenzial soll der Architekt nochmal mit Vertretern der Feuerwehr abstimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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6. Umgestaltung der St 2460 in der Ortsmitte Bindlach; Gestaltung der Grün- und Nebenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Regierung von Oberfranken hat am 15.05.2020 dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt. Die Zustimmung gilt zunächst nur für BA 1 (Straßen- und Wegebau). Für eine Zustimmung zum BA 2 „Gestaltung der Grün- und Nebenanlagen“ ist die Erstellung einer qualifizierten Freiraumplanung erforderlich. Die Hinweise zum ISEK sind entsprechend zu würdigen. Es gibt noch keine Zusage von Fördermitteln von der Regierung. Anja Thor vom Büro Quaas wies darauf hin, dass ISEK die Grundlage für die gestalterischen Maßnahmen ist. Die Umgestaltung der Ortsmitte liegt im städtebaulichen Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bindlach“. Eine Förderung ist nur bei einer Verbesserung der Gestaltung der Ortsmitte zu erwarten. Im ISEK sind Entwicklungsziele festgelegt, die dem Erhalt und der Entwicklung des Ortsbildes im historischen Ortskern dienen. Dazu gehören auch die denkmalgeschützten Wohnstallhäuser und die Einfriedungen der vorhandenen Grundstücke. Frau Thor schlägt eine Gestaltung mit Sandsteinen an den Grundstückseinfriedungen vor. Der Gehwegbelag im historischen Ortskern sollte mit gelb-rötlichem Pflaster gestaltet werden. Die vorhandenen Stützmauern aus Kalkstein sollten bestehen bleiben. Am Schulgelände befindet sich südlich eine Waschbetonwand, auch die könnte erhalten bleiben. Die gehwegbegleitenden Pflanzflächen und die Grünflächen im Bereich der abgebrochenen Gebäude östlich der Bayreuther Straße werden in Abstimmung mit den gemeindlichen Gärtnern gestaltet. Zur Beibehaltung der gradlinigen Straßenführungen sollen die Oberflächen der Bushaltetaschen farblich wie das Gehwegpflaster hergestellt werden, damit die Straßenfläche nicht zu breit erscheint. Alternativ könnte eine Pflasterrinne ausgebildet werden. Im Bereich der großen Kreuzungsfläche in der Ortsmitte ist für die Straßen- und die angrenzenden Flächen ein gestalterischer Vorentwurf zu entwickeln. Danach kann Ingenieur Wolf den Untergrund im Bereich Straßen- und Gehwegflächen vorfertigen. Das Büro Quaas wird diese Pläne für Ingenieur Wolf fertigen. Aus gestalterischen Gründen sollten die nach dem Abbruch der Wohngebäude sichtbaren landwirtschaftlichen Gebäude an den straßenseitigen Fassaden mit Holz verschalt werden. Für die Einfriedung des Anwesens Rinne 2 werden gestalterische Vorschläge gemacht. Der von der abgebrochenen Scheune verbliebene Keller ist in die Grünflächengestaltung einzubeziehen. Die steile Treppe von der Bayreuther Straße zur Blumenstraße bekommt ein Zwischenpodest und wird im oberen Bereich versetzt werden. Alternativ könne die Treppe breiter angelegt werden. In jedem Fall sollte die Treppe Betonstufen erhalten. Durch eine zu massive Baumbepflanzung des neuen Mittelstreifens wäre die Sichtachse entlang der Staatsstraße stark eingeschränkt. Aus städtebaulicher Sicht wäre eine Bepflanzung mit niedrigen Sträuchern zum Erhalt der Blickachse vorzuziehen. Vor dem Anwesen Bad Bernecker Straße 4 sollte ein großkroniger Solitärbaum gepflanzt werden. Die Art der Bepflanzung müsste zeitnah entschieden werden, damit im Rahmen des jetzigen Straßenbaus der Untergrund entsprechend vorbereitet werden kann. Außerdem ist die Bepflanzung noch mit dem Staatlichen Bauamt und der Regierung abzustimmen. Torben Schlieckau schlug vor, alle Grundstückseigentümer im Bereich des Sanierungsgebietes über die Gestaltungsmöglichkeiten der privaten Einfriedungen zu informieren und darauf hinzuweisen, dass entsprechende Maßnahmen förderfähig sind. Anja Thor stimmte dem zu und regte an, zu einem späteren Zeitpunkt eine Infoveranstaltung für die Eigentümer durchzuführen. Der Bürgermeister ergänzte noch, dass hinter der östlichen Bushaltetasche die Grünfläche terrassenartig abgetreppt werden kann. Der vorhandene Keller besitzt eine Sandsteinfront. In diesem Bereich sind noch viele detaillierte Abstimmungen der Gestaltung erforderlich. Schließlich fasste das Gremium folgende

Beschluss 1

a) Die Treppe von der Bayreuther- zur Blumenstraße erhält ein Zwischenpodest und im oberen Bereich werden die Stufen nach Süden versetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 2

b) Die neue Treppe erhält Betonstufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Im neu anzulegenden Grünstreifen in der Straßenmitte werden nur drei Bäume gepflanzt. Der nördliche Rest der Grünfläche wird mit niedrigen Sträuchern bepflanzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Beschluss 4

d) Im historischen Ortskern werden die Oberflächen teilweise aus Pflastern mit Sandsteinoptik hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Benennung der örtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Am 06.07.2020 berichtete die Leiterin des Arbeitskreises Kinder & Jugend, Kathrin Knörer, von den bisherigen Tätigkeiten des Arbeitskreises. Der Bürgermeister schlug vor, Kathrin Knörer zur örtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten zu benennen.

Beschluss

Auf Vorschlag des Bürgermeisters wird Gemeinderätin Kathrin Knörer zur Ortsbeauftragten für Kinder und Jugend bis zum Ende der Wahlperiode benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Trauungsstandesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können Gemeinden  ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften geschränkt wird. Christian Brunner möchte wie seine Amtsvorgänger samstags Eheschließungen vornehmen. An Samstagen sollen nur Brautpaare getraut werden, von denen mindestens eine Person in Bindlach wohnt.

Beschluss 1

Der Erste Bürgermeister wird gemäß Art. 49 Abs. 3 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung zu TOP 8 ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 2

Erster Bürgermeister Christian Brunner wird gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG zum Standesbeamten für die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften im Standesamtsbezirk Bindlach bestellt. Die Bestellung wird zum 01. 08. 2020 wirksam

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anm.: Der Erste Bürgermeister nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

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9. Blühflächen im Gemeindebereich; Vorstellung der einzelnen Flächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die gemeindlichen Gärtner haben Blühflächen auf gemeindlichen Grundstücken dort angelegt, wo es sinnvoll ist. Eine Zusammenstellung der vorhandenen Blühflächen lag den Gemeinderatsmitgliedern vor. Helmut Steininger wies darauf hin, dass der Weg vom Fichtenhain zur Katholischen Kirche beibehalten und weiterhin gemäht werden sollte. Werner Fuchs möchte nicht alle Blühflächen beschildern, um die Natürlichkeit der Grundstücke zu erhalten. Torben Schlieckau schlug vor, einen Plan zu erstellen, wie die einzelnen Flächen zu bewirtschaften sind. Stefanie Kolanus schlug vor, auf den Schildern das Gemeindewappen abzubilden, im Text ein Nachahmen anzuregen und den Sinn der Blühflächen zu erklären.

Beschluss

Die Verwaltung fertig  einen Gestaltungsentwurf für die Schilder  und legt ihn dem Gemeinderatsgremium zur Entscheidung vor. Die einzelnen Fraktionen überlegen sich die Aufstellungsorte der Schilder.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Lenkungsrunde KDK Modul 3

Helmut Steininger schlägt namens der SPD-Fraktion vor, Jürgen Masel in die „Lenkungsgruppe KDK Modul 3“ zu entsenden.

Datenstand vom 23.10.2020 10:53 Uhr