Datum: 10.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bärenhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 20.07.2020
2 Bekanntgaben
3 Neubau des Feuerwehrgerätehauses Bindlach; Vorstellung der aktualisierten Planunterlagen
4 Umgestaltung der St 2460 in der Ortsmitte Bindlach; a) Gestaltung der Grün- und Nebenanlagen b) Beauftragung der Entsorgung des Bodenmaterials
5 Vollzug der Gemeindeordnung; Neuerlass einer Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung -WAS-)
6 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
7 Vollzug der Gemeindeordnung; Neuerlass einer Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Entwässerungssatzung -EWS-)
8 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
9 Beschilderung der gemeindlichen Blühflächen
10 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.08.2020.pdf
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.08.2020.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 20.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.08.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderatsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Torben Schlieckau bat  den Sachbericht zu TOP 5 zu ergänzen:
„Nach Klärung der Fördermöglichkeiten sollte auf dem neuen Feuerwehrgerätehaus eine Photovoltaikanlage mit größtmöglicher Fläche angebracht werden“. Danach genehmigte das Gremium die Niederschrift einstimmig.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.08.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

a)        Gas-Konzessionsvertrag

Der bestehende Gas-Konzessionsvertrag endet im September 2022. Der Neuabschluss eines Konzessionsvertrage sollte zwei Jahre vorher öffentlich ausgeschrieben werden. Aus diesem Grund wurde die Ausschreibung im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

b)        Ausbau der Kreisstraße BT 14 Forkenhof – Haselhof

Der Baubeginn und somit auch die Vollsperrung sind für den 14.09.2020 geplant. Es wird insgesamt eine Bauzeit von rd. 2 Monaten angenommen.

c)        Eröffnung des Fun-Courts

Der Fun-Court neben der Bärenhalle musste wegen der Corona-Krise gesperrt werden. Nun ist eine Wiedereröffnung möglich. Hierfür werden aber freiwillige Helfer gesucht, die bei Benutzung d as Einhalten der Corona-Vorschriften überwachen.

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3. Neubau des Feuerwehrgerätehauses Bindlach; Vorstellung der aktualisierten Planunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.08.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung am 20.07.2020 wurden dem Gemeinderat die möglichen Einsparmöglichkeiten beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses vorgestellt. Die Architekten Martina Lenk und Peter Diedl vom Architekturbüro Lenk zeigten anhand eines Modells die beiden Dachvarianten, einmal mit voll ausgebautem Dach und zum anderen mit einem abgesenkten Dach zwischen den Achsen  1 bis 6. Die Fläche des Obergeschosses zwischen den Achsen 1 bis 11 ist knapp 400 qm groß. Durch das Weglassen des Aufbaus zwischen den Achsen 1 bis 6 würden 195 qm Dachgeschossfläche entfallen. Über dem Erdgeschoss würde eine Betondecke mit Dachaufbau und Wärmedämmung entstehen. Eine spätere Aufstockung des Gebäudes in diesem Bereich wäre problemlos möglich. Ein Verzicht auf den Aufbau von den Achsen 1 bis 6 ergibt eine Kosteneinsparung von voraussichtlich 113.000 €. Die Kostenminderungen der einzelnen Positionen wurden bereits in der Sitzung am 20.07.2020 erläutert. Auf Nachfrage erklärte der Architekt, dass sich die jetzigen Schätzkosten aus dem Baukostenindex für Feuerwehrgerätehäuser errechnen. Genauere Kostenangaben sind in dieser Leistungsphase leider nicht möglich. Thomas Masel erklärt im Namen der SPD-Fraktion, dass man das gesamte Dach ausbauen sollte, weil ein Nachrüsten erfahrungsgemäß teurer wird. Auch ein Raum für die Kinderfeuerwehr sollte ausgebaut werden. Ebenso wäre der Einbau eines Aufzugs für die Barrierefreiheit des gesamten Gebäudes erforderlich. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass Räumlichkeiten für die Kinder- und Jugendfeuerwehr vorhanden sind. Es wird eine Trennwand eingebaut, durch Öffnen dieser Wand erreicht man die notwendige Raumerweiterung. Ein Aufzugschacht ist vorgesehen, so dass bei Bedarf jederzeit eine Aufzuganlage nachgerüstet werden kann. Aufgrund der Corona-Krise muss die Gemeinde in den nächsten Jahren mit erheblich weniger Einnahmen rechnen. Deshalb ist bei allen gemeindlichen Projekten in naher Zukunft nach Einsparpotenzial zu suchen. In der Summe ergibt sich für das Feuerwehrgerätehaus immer noch ein großzügiges Raumprogramm.    

Beschluss

Das Architekturbüro Lenk wird beauftragt, die Pläne für das Feuerwehrgerätehaus Bindlach zu ändern. Zwischen den Achsen 1 bis 6 wird auf den Aufbau verzichtet. In diesem Bereich wird direkt über dem Erdgeschoss eine Betondecke mit Dachkonstruktion errichtet. Die übrigen Änderungen zur Kosteneinsparung wurden bereits in der Sitzung am 20.07.2020 detailliert besprochen. Die Architekten erstellen eine entsprechende Tekturplanung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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4. Umgestaltung der St 2460 in der Ortsmitte Bindlach; a) Gestaltung der Grün- und Nebenanlagen b) Beauftragung der Entsorgung des Bodenmaterials

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.08.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

a) Gestaltung der Grün- und Nebenanlagen

Anja Thor vom Planungsbüro Quaas wies darauf hin, dass bei der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Bindlach eine städtebauliche Aufwertung erfolgen muss, damit die Gemeinde städtebauliche Fördermittel erhält. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen werden mit Städtebaumittel unterstützt. Detailliert ging sie auf Fassadenverkleidungen und Einfriedungen privater Grundstücke ein. Die Gestaltung des Grünstreifens zwischen den Fahrbahnen ist bereits jetzt festzulegen, um die Gründungsarbeiten bereits im Bauabschnitt 1 durchzuführen. Die Freifläche des ehemaligen Anwesens Bad Bernecker Straße 2 sollte mit einem Solitärbaum bepflanzt werden. Zusätzlich sind Leerrohre für spätere Installationen vorzusehen. Die Nutzung des Gewölbekellers bei Anwesen Rinne 2 und die Gestaltung der angrenzenden Grünfläche müsste der Gemeinderat auch bereits jetzt festlegen. Ebenso wie die Oberflächengestaltung der neu anzulegenden Bushaltetaschen.

Beschluss 1

aa) Zur Verbesserung des Ortsbildes übernimmt die Gemeinde die Kosten der Verkleidung des Nebengebäudes beim Anwesen Rinne 4 mit einer Holzschalung. Zusätzlich ist die Standfestigkeit des Gebäudes zu sichern. Mit dem Eigentümer wird ein Vertrag über die Instandhaltungsverpflichtung der Fassade geschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

ab) Durch die Erneuerung des Gehweges in der geplanten Breite ist die Stabilität der Einfriedung des Anwesens Bayreuther Straße 11 gefährdet. Die Gemeinde errichtet deshalb eine Stützmauer mit Betonwinkelstützen. Die Stützmauer wird mit Kalksteinen verblendet, darauf wird ein Metallzaun mit senkrechten Stäben in dunkelgrauem Farbton errichtet. Mit dem Grundstückseigentümer wird die Instandhaltungspflicht der Einfriedung vertraglich geregelt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

ac) Durch die Fahrbahnumgestaltung in der Ortsmitte Bindlach ist auch die Neugestaltung der Einfriedung des Anwesens Rinne 2 erforderlich. Im historischen Ortskern besteht ein hoher Gestaltungsanspruch an der zentralen Kreuzung Ecke Bayreuther Straße/Rinne. Vor dem Anwesen errichtet die Gemeinde eine Sockelmauer in Sandstein (ca. 1 m Höhe) und einen Holzzaun (ca. 90 cm Höhe). Straßenseitig erfolgt eine punktuelle Bepflanzung der Einfriedung. Mit dem Grundstückseigentümer wird die Instandhaltungspflicht der Einfriedung vertraglich geregelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

ad) Der neu anzulegende Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen wird im südlichen Bereich mit drei Bäumen bepflanzt. Auf der Restfläche werden niedrige Stauden gepflanzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

ae) Auf der Fläche des abgebrochenen Anwesens Bad Bernecker Straße 2 beim Rathausplatz wird ein Solitärbaum gepflanzt. Im Bauabschnitt 1 werden Leerrohre für künftige Anschlüsse verlegt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

af) Der Gewölbekeller des Anwesens Rinne 2 wird in seinem historischen Zustand belassen. Der Eingang ist sichtbar zu machen. Südlich des Gewölbekellers wird eine Terrasse mit Böschung entsprechend der Vorschlagsvariante A) errichtet. Weiter südlich hinter dem Buswartehäuschen wird das Gelände entsprechend Vorschlagsvariante B) terrassenförmig ohne Absturzsicherung angelegt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 7

ag) Das Buswartehäuschen an der Ostseite der Staatsstraße wird mit einem Gründach versehen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 8

ah) Die beiden Bushaltetaschen werden zur optischen Abhebung mit dreizeiligen Granitstreifenpflastern von der Fahrbahn getrennt. Die Oberflächen der Bushaltetaschen werden asphaltiert.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 9

a i) Die Gehwegoberfläche im historischen Ortskern wird bis zum Anwesen Bayreuther Straße 8 mit Viastone nativo Pflaster von der Firma Godelmann gestaltet. Weiter in Richtung Süden bis zur Neupflasterung der Kreisverkehrsanlage wird Campastone nativo Pflaster von der Firma Godelmann verlegt. Das geänderte Format und der geringe Farbunterschied ergeben einen harmonischen Gesamteindruck.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 10

b) Beauftragung und Entsorgung des Bodenmaterials

Die Firma Strabag AG, Neudrossenfeld, wird mit der Entsorgung des Aushubmaterials der Staatsstraße 2460 beauftragt. Grundlage des Auftrages ist das Angebot vom 28.07.2020 mit Gesamtkosten von 130.519,20 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Vollzug der Gemeindeordnung; Neuerlass einer Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung -WAS-)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.08.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß den Berichten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 – 2014 und 2015 – 2018 ist die Satzung der aktuellen Rechtsprechung anzupassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine neue Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Bindlach zu erlassen. Der Satzungstext entspricht der aktuellen Rechtsprechung und der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages. Die Satzung tritt am 01.09.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wasserabgabesatzung vom 19.11.1996 außer Kraft. Der Satzungstext entspricht dem Text der Beschlussvorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.08.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemäß den Berichten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 – 2014 und 2015 – 2018 ist die Satzung entsprechend der beigefügten Anlage anzupassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine neue Beitrag- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bindlach zu erlassen. Der Satzungstext entspricht der aktuellen Rechtsprechung und der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages. Die Satzung tritt am 01.09.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 03.12.1996 außer Kraft. Der Satzungstext entspricht dem Text der Beschlussvorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Vollzug der Gemeindeordnung; Neuerlass einer Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Entwässerungssatzung -EWS-)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.08.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Gemäß den Berichten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 – 2014 und 2015 – 2018 ist die Satzung entsprechend der beigefügten Anlage anzupassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine neue Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung  der Gemeinde Bindlach zu erlassen. Der Satzungstext entspricht der aktuellen Rechtsprechung und der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages. Die Satzung tritt am 01.09.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung vom 19.11.1996 außer Kraft. Der Satzungstext entspricht dem Text der Beschlussvorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.08.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Gemäß den Berichten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 – 2014 und 2015 – 2018 ist die Satzung entsprechend der beigefügten Anlage anzupassen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung  der Gemeinde Bindlach zu erlassen. Der Satzungstext entspricht der aktuellen Rechtsprechung und der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages. Die Satzung tritt am 01.09.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 03.12.1996 außer Kraft. Der Satzungstext entspricht dem Text der Beschlussvorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Beschilderung der gemeindlichen Blühflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.08.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Aufgrund des letzten Gemeinderatsbeschlusses fertigte die Verwaltung Entwürfe zur Beschilderung der gemeindlichen Blühflächen. Der Gemeinderat wählte folgende Variante: Auf einem weißen Schild steht neben dem Gemeindewappen folgender Text: „Wir lassen Bindlach aufblühen! Hier entsteht eine Vielfalt an heimischen Blumen. Eine Vielfalt für Biene und Mensch“. Daneben wird ein QR-Code abgebildet, von welchem zusätzliche Informationen abzulesen sind. Die Beschilderung erfolgt vorläufig an folgenden Standorten: Grünfläche an der Bärenhalle, Grünfläche an der Einmündung Leuschnitzstraße in die St.-Georgen-Straße, an der Alten Bergstraße (naturbelassen) und in Hauenreuth am Weg zum Hochbehälter (Projekt Landkreis-Generhaltung, alte Obstsorten).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.08.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Keine Vorgänge

Datenstand vom 23.10.2020 11:04 Uhr