Datum: 28.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bärenhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 07.09.2020
2 Bekanntgaben
3 Hydraulische Untersuchungen zur Kanalsanierung Benk; Vorstellung des Erläuterungsberichts
4 Rückhalt Oberflächenwasser südlich Deps; a) Sachstandsbericht b) Antrag auf Förderung notwendiger Baumaßnahmen
5 KiTa-Zentrum Bindlacher Berg; Verlegung der 4. Krippen-Gruppe
6 KiTa-Zentrum Bindlacher Berg; Tektur zur ursprünglichen Planung
7 Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Brauereihof"
8 Energetische Sanierung Schule Bindlach; Auftragsvergabe Heizungsregelung
9 A 9 Hof - Bayreuth; Mitfahrerparkplatz an der AS Bindlacher Berg
10 Umgestaltung der St 2460 in der Ortsmitte Bindlach; Sachstandsbericht
11 Anschaffung Schlegelmähkopf für den gemeindlichen Bauhof; Auftragsvergabe
12 Genehmigung von Notarurkunden
13 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 07.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderatsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Antrag Gemeinderat Schlieckau auf Änderung des Sachverhaltes zu TOP 9:
„Verkehrsberuhigung des Lehengrabens während der Sanierung der St2460 in der Ortsmitte;
Abwägung der vorgelegten Unterschriftenlisten“

Die Änderung ist nachfolgend dargestellt:

Aufgrund der aktuellen Umleitung des Straßenverkehrs über die Ortsstraße Lehengraben beantragten Bindlacher Bürger mit einer Unterschriftenliste, die Fahrgeschwindigkeit im Lehengraben auf „Tempo 30“ zu reduzieren. Die Fachbehörde „Verkehrswesen“ des Landratsamtes Bayreuth weist darauf hin, dass durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen eine Pegelminimierung um 3 dB (A) bewirkt werden sollte, weil das menschliche Ohr in der Regel beim Straßenverkehr erst Lärmveränderungen bei einer Pegeldifferenz von 3 dB (A) wahrnehmen kann. Es ist also fraglich, ob durch eine Geschwindigkeitsreduzierung eine hörbare Verringerung des Lärmpegels erzielt werden kann. Erst die Verdoppelung der Verkehrsstärke führt zu einer Erhöhung des Mittelungspegels um 3 dB (A). Kann eine Reduzierung des Beurteilungspegels in dieser Größenordnung durch die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erreicht werden, wäre die verkehrsbeschränkende Maßnahme von vornherein nicht geeignet. Bei einer Beschränkung ist auch zu bedenken, dass die Leichtigkeit des Verkehrs behindert wird und der Verkehr nicht so schnell abfließen wird. Eine Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei am 03.09.2020 zeigt, dass sich die Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit 50 km/h halten. Eine Beanstandungsquote von unter 1 % zeigt, dass keine weiteren Maßnahmen für eine Verkehrsberuhigung getroffen werden sollten, meint die Polizei. Nach diesen Ausführungen der Fachbehörden schlug der Bürgermeister vor, von einer Geschwindigkeitsbeschränkung im Lehengraben abzusehen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. In der Diskussion argumentierten einige Gemeinderäte, dass durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr Sicherheit für die Radfahrer erreicht werden könnte. Das Befahren des Lehengrabens wäre dadurch nicht mehr attraktiv für Autofahrer. Dies wiederrum führt zu weniger Verkehr auf dieser Straße. Mit dem neuen Wohnbaugebiet „Am Kiesweiher“ entsteht im Lehengraben mehr Fußgänger- und Radverkehr. Der südliche Gehweg endet am neuen Baugebiet. Dort müssen Fußgänger die Straße überqueren, um auf den nördlichen Gehweg zu gelangen.

Antrag Gemeinderat Fuchs auf Änderung des Sachverhalts zu TOP 6:
„Umgestaltung der St 2460 in der Ortsmitte Bindlach; Städtebauliche Gestaltung der Grün- und Nebenanlagen“

Die Änderung ist nachfolgend dargestellt:

Der Bürgermeister erläuterte den Vorschlag des Planungsbüros Quaas zur Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Bindlach. Vom Gemeinderat sind noch verschiedene Entscheidungen zu treffen. Der Eingang zum Keller der abgebrochenen Scheune Rinne 2 sollte aus Kostengründen nach Süden verlegt werden. Dadurch könnte ein Teil der Stützmauer eingespart werden. Der Verlauf der Einfriedung des Anwesens Rinne 2 folgt nicht der Flurstücksgrenze, sondern liegt bei einer durchgehenden Gehwegbreite von 2 m, teilweise auf privater Fläche. Der Eigentümer hat der Errichtung der Einfriedung auf seinem Grundstück bereits zugestimmt. Die Mauern der Terrassen an der Ostseite der Straße könnten entweder in Beton (mit Sandstein verblendet) oder komplett in Sandsteinmauer ausgeführt werden. Das Buswartehäuschen westlich der Staatsstraße sollte zurückversetzt und mit einer Sandsteinmauer errichtet bzw. mit Sandsteinen verkleidet werden.

Beschluss

Die Niederschrift wird unter Berücksichtigung der dargestellten Änderungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

a) Neubesetzung der Geschäftsleiterstelle

Der aktuelle Verwaltungsleiter, Karl-Heinz Maisel, tritt zum 01.01.2021 in Ruhestand. Zur Nachbesetzung wurde die Stelle intern ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung gingen zwei Bewerbungen ein. Im Verfahren haben sich die beiden Bewerber zunächst einer externen Personalberatung und später dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Im Nachgang wurde durch den Gemeinderat die Nachbesetzung beschlossen, hier wurden auch die Auswertungen aus den Gesprächen mit der Personalberatung berücksichtigt. Die Wahl fiel sodann auf den Bewerber Florian Dörfler, der zum 01.01.2021 neuer Geschäftsleiter der Gemeinde Bindlach wird.

b) Anfrage Gemeinderat Jürgen Masel aus der Sitzung vom 07.09.2020

Die Absperrpfosten in der Sandstraße und im Teilbereich der ehemaligen Zufahrtsstraße nach Gemein (Am Bahnhof) sind ertüchtigt, ein Versetzen dieser Pfosten ist leider nicht möglich, da auf dieser Strecke die Verteilerstation der Bahn liegt und diese jederzeit anfahrbar sein muss.

c) Anfrage Gemeinderat Thomas Masel aus der Sitzung vom 07.09.2020

Seitens des Schulamtes wurde aufgrund der zu geringen Schülerzahl leider eine dreizügige 3. Klasse verwehrt, es war aber möglich, eine klassenübergreifende Teamlehrkraft mit 24 Wochenstunden zu integrieren.

d) Weiteres Vorgehen zur Maßnahme „Stauden-Ortsteilzentrum Haselhof

Nach der erfolgten Aufhebung der Ausschreibung erfolgt aktuell eine Überprüfung der Gründung durch den Statiker. In ca. 3 Wochen kann dann an die neue Ausschreibung gegangen werden. Die Vorlage eines genehmigten Bauantrags wird noch ca. 2 bis  3 Wochen dauern, der Baubeginn ist für März 2021 geplant.

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3. Hydraulische Untersuchungen zur Kanalsanierung Benk; Vorstellung des Erläuterungsberichts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Ergebnisse der hydraulischen Untersuchungen zur Kanalnetzsanierung im Ortsteil Benk wurden durch Herrn Dipl.-Ing. Rene Hempel (Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH) vorgestellt.  Das Büro ITWH ist u. a. spezialisiert auf hydraulische Berechnungen dieser Art und nur konzeptionell tätig.

Begutachtet wurde der Ortsteil Benk, der im Einzugsgebiet der Kläranlage Goldkronach liegt. Für diesen Ortsteil wurden vermehrt hydraulische Überlastungen sowie Schäden am Kanalnetzbestand (Bausubstanz) festgestellt.

Zunächst erfolgte seitens des Büros eine Sichtung der Grundlagendaten und der örtlichen Gegebenheiten. Als wesentliche Grundlage wurde zunächst ermittelt, ob tatsächlich alle Flächen wie vermutet an das Kanalnetz angeschlossen sind. Dies gelang durch eine Bürgerbefragungen sowie durch topografische und hydraulische Überprüfungen.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Abwasserbehandlungsanlage (Pumpwerk) in Ordnung und ausreichend dimensioniert ist. Empfehlung des Büros wäre die Sanierung des Mischsystems, um die hydraulische Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Eine Änderung zum Trennsystem wäre aufgrund der notwendigen Aufsplittung der privaten Anschlussleitungen aus Sicht von Herrn Hempel nicht verhältnismäßig.

Torben Schlieckau bittet um Information, ob in die Berechnungen auch unbebaute Außenbereichsflächen einbezogen wurden. Herr Hempel erläuterte hierzu, dass die Berechnungen unter Berücksichtigung eines Prognosezustandes, der ausgehend von der kommunalen Bauleitplanung erstellt wurde, erfolgten.

Im nächsten Schritt des Verfahrens wäre nun die Kosten der Sanierungsmaßnahme zu ermitteln, der Erste Bürgermeister versicherte, dass die Planungen weiter vorangetrieben werden.

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4. Rückhalt Oberflächenwasser südlich Deps; a) Sachstandsbericht b) Antrag auf Förderung notwendiger Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

a) Sachstandsbericht

Bei Starkregen fließt das südlich von Deps anfallende Oberflächenwasser in den Ortskern und führt dort zu Überschwemmungen. Die bayernweite Initiative „boden:ständig“ befasst sich u. a. mit der Erfassung des Abfluss- und Erosionsgeschehens in gefährdeten Landschaftsausschnitten. Das Amt für Ländliche Entwicklung ist für die Planung und Durchführung der einzelnen Projekte zuständig. Für das Projekt Bad Berneck-Bindlach-Goldkronach wurde das Büro für multifunktionale Umweltplanung und Beratung (UP&B) beauftragt.

Agraringenieur und Landschaftsökologe Dr. Michael Link (UP&B) hat in Zusammenarbeit mit den Eigentümern und Landwirten sowie dem technischen Angestellten der Gemeinde Bindlach, Michael Neuner, die Rückhaltemöglichkeiten des Oberflächenwassers südlich von Deps (Richtung Bindlacher Berg) geprüft und projektiert. Das Ergebnis dieser Untersuchungen, die beabsichtigten Maßnahmen und eine entsprechende Kostenschätzung wurden vorgestellt.   

Laut Ersten Bürgermeister ist festzuhalten, dass mit dieser Initiative kein Hochwasserschutz betrieben, sondern die Ableitung von Regenwasser bei Starkregenereignissen gefördert wird.

Bei Zustimmung durch den Gemeinderat könnte bereits ein Förderantrag beim Amt für ländliche Entwicklung für diese Maßnahme gestellt werden. Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf 86.880 €. Da das Förderprogramm gedeckelt ist (60.000 € pro Maßnahme), wurde in Absprache mit Herrn Dr. Link das Projekt in Teilmaßnahmen untergliedert.

Torben Schlieckau gibt zu bedenken, dass die Witterung aktuell und vermutlich auch zukünftig zwischen Starkregen und Dürreperioden schwankt, aus seiner Sicht sollte das anfallende Wasser aufgefangen und ggf. direkt dem Boden zugeführt werden, z. B. mittels Versickerung oder Drainagen. Zudem sollte über Auffang- und Speichermöglichkeiten nachgedacht werden.

Laut Ersten Bürgermeister ist in diesem Bereich eine Versickerung nicht geplant, auch ist die Nutzung des Wassers nicht Hauptaugenmerk des Projekts, er wird aber prüfen, inwieweit diese Vorschläge mit den geplanten Maßnahmen kombinierbar sind.

Beschluss

b) Antrag auf Förderung notwendiger Baumaßnahmen
Die Gemeinde Bindlach stellt einen Förderantrag beim Amt für ländliche Entwicklung zur Durchführung der geplanten Maßnahmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. KiTa-Zentrum Bindlacher Berg; Verlegung der 4. Krippen-Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister hatte die Gremiumsmitglieder aus zeitlichen Gründen bereits vorab über die geplante Umverlegung der 4. Krippen-Gruppe informiert. Er möchte explizit für alle neuen Gremiumsmitglieder aber nochmals einen kurzen Einblick in den bisherigen Verlauf der Maßnahme geben.

So war die ursprüngliche Planung der evangelischen Kirchengemeinde Benk, als Träger der Kindertageseinrichtung, das neue Kita-Zentrum dem bereits bestehenden Kindergarten „Sonnenschein“ anzugliedern. Aufgrund der Größe der neuen Einrichtung wurde diese Planung aber verworfen und eine eigene Einrichtung inkl. Leitung ab dem 01.09.2020 etabliert.

Im Rahmen der ersten Gespräche mit der neuen Kita-Leitung wurde über den bisherigen Stand der Maßnahme und über neue Bedarfsmeldungen gesprochen. Diese zeigen, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Einführung einer 4. Krippen-Gruppe notwendig ist. So entwickelte sich auch der Wunsch, diese weitere Krippe, zusammen mit den anderen Krippen im Krippenhaus (ehemaliger Altbau) anzusiedeln.

Durch diese Ansiedlung sind die Räumlichkeiten für Leitung, Personal und Kinderwägen zu verlegen. Dieser Umverlegung steht seitens der Kita-Leitung nichts im Wege, im Gegenteil, aus pädagogischen Gründen hält sie die Zusammenlegung der 4 Krippen für sehr sinnvoll und empfehlenswert.

Die Kosten dieser Maßnahme stellte der planende Architekt, Berthold Just vor und errechnete Mehrkosten i. H. v. ca. 55.700 €, welche den bisherigen Baukosten von 2.813.000 € anzurechnen sind.

Helmut Steininger hält eine Änderung der bisherigen Planung für nicht notwendig, er findet den derzeitigen Standort der 4. Krippe im Keller ausreichend, die Mehrkosten könne man sich sparen. Einem Rückbau dieses Raumes sollte nicht zugestimmt werden. Der Erste Bürgermeister entgegnete, dass dieser Bereich keinesfalls zurückgebaut wird, die Räume werden lediglich einer anderen Nutzung (Personalraum) zugeführt, bei Bedarf könnte jederzeit wieder eine Krippe dort angesiedelt werden.

Im Rahmen der letzten Sitzung bat Dominic Leicht um Prüfung von Fördermöglichkeiten, die durch die Corona-Pandemie in Aussicht gestellt werden. Der Erste Bürgermeister erläuterte, dass mit diesem Mitteln nur Maßnahmen gefördert werden, die die seit der Förderrichtlinie begonnen wurden.

Florian Eagan hält die Maßnahme für sinnvoll, die Gemeinde kann hierdurch die Bedarfe decken und zeigt ein zukunftsorientiertes Handeln. Alfred Lautner hingegen hält die Verlegung nicht für sonderlich positiv, einer Umsetzung wird er jedoch nicht entgegenstehen, sollte der Bedarf und der Wunsch vorliegen.

Werner Fuchs möchte von Architekt Just wissen, ob die größer werdende Entfernung des Personalraums zu den Krippen-Gruppen ein Problem darstellen könnte. Berthold Just erklärte nochmals, dass dieses Vorgehen ein ausdrücklicher Wunsch der neuen Kita-Leitung ist und somit nichts entgegenstehen sollte.

Torben Schlieckau hält die Unterbringung aller 4 Krippen auf einer Ebene für absolut sinnvoll, eine „ausgelagerte“ Krippe ist seiner Meinung nach bei gruppenübergreifenden Themen benachteiligt. Auch könnte ein kurzfristiger Personalnotstand sicherlich so einfacher gehändelt werden.

Der Erste Bürgermeister möchte abschließend nochmal das Erweiterungspotential der ehemaligen Schule herausheben und gab zu Bedenken, dass gerade dies ein Grund für die Wahl des Standortes war. Mit der Umverlegung sieht er alle Bedarfe und Wünsche gedeckt.

Beschluss

Die 4. Krippen-Gruppe wird umverlegt, die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich auf 55.700 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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6. KiTa-Zentrum Bindlacher Berg; Tektur zur ursprünglichen Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Durch die im TOP 5 beschlossene Umverlegung der 4. Krippen-Gruppe ist ein Tekturantrag zum ursprünglichen Bauantrag einzureichen.

Beschluss

Der vorgelegten Tekturplanung wird zugestimmt, der Antrag wird bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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7. Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Brauereihof"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.01.2021 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Investor bittet um Zustimmung zur Errichtung von drei Gebäuden für Seniorenwohnungen (Tagespflege) seitens der Gemeinde Bindlach.

Bisher war die Bebauung mit zwei Gebäuden (dreigeschossig) in Aussicht gestellt.

Vor Eintritt in das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Brauereihof“ stellt der Investor die Grundsatzfrage, ob an der bisher in Aussicht gestellten Änderung festgehalten wird oder ob eine Erweiterung Zustimmung findet.

Beschluss 1

Die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Brauereihof“ entsprechend der Variante mit 2 Gebäuden (kleine Variante) wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Dr. Andrea Hellauer war bei Beratung und Beschlussfassung abwesend.

Beschluss 2

Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Erhaltung der nördlich des Hauses 2 gelegenen Rotbuche zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Dr. Andrea Hellauer war bei Beratung und Beschlussfassung abwesend.

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8. Energetische Sanierung Schule Bindlach; Auftragsvergabe Heizungsregelung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Vor Eintritt in die Beratung stellte der Erste Bürgermeister den Antrag den Tagesordnungspunkt abzusetzen, da das vorgelegte Angebot durch den Planer überprüft wurde und eine Überarbeitung notwendig war. Ein neues Angebot wurde nicht wie geplant nachgereicht.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Andrea Hellauer war bei der Beratung und Beschlussfassung abwesend.

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9. A 9 Hof - Bayreuth; Mitfahrerparkplatz an der AS Bindlacher Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.09.2020 erklärte die Autobahndirektion Nordbayern, dass einem Ausbau des Mitfahrerparkplatzes mit Asphaltierung grundsätzlich nichts entgegensteht, wobei die Umsetzung im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen für das Jahr 2021 anstreben wird. Eine Voraussetzung ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, die u. a. den betrieblichen Unterhalt (Reinigung, Winterdienst, Verkehrssicherungspflicht) auf die Gemeinde Bindlach überträgt. In der Anlage ist der entsprechende Vereinbarungsentwurf beigefügt.

Zum anderen sollte vor dem Ausbau eine Verkehrsschau bzw. eine Abstimmung mit den Beteiligten (Verkehrsbehörden, Polizei) stattfinden, um das Einvernehmen herzustellen. Aufgrund des bereits seit Jahren unproblematischen Betriebs des derzeitigen Parkplatzes sollte dies jedoch aus Sicht der Autobahndirektion nur eine Formalie darstellen. Angeregt wird, dass die benötigte Fläche entschädigungslos in das Eigentum der Autobahndirektion übertragen wird.

Udo Lindlein berichtet aus eigenen Erfahrungen und gab zu Bedenken, dass auf diesem Parkplatz überwiegend „Auswärtige“ parken und auch viele freilaufende Hunde hier gesichtet werden. Die Unterhaltspflicht sollte, wenn möglich, mit umliegenden Gemeinden und Städte abgestimmt werden, da eben auch Bürger anderer Orte den Parkplatz nutzen. Weiterhin bittet er, in der Vereinbarung den Ausbaugrad präziser zu beschreiben und eine Ablösevereinbarung aufzunehmen. Den Ausschluss von LKW-Parkplätzen in der Vereinbarung würde er zudem empfehlen, es sollte auf eine Zweckbindung bestanden werden.

Werner Fuchs gab zu Bedenken, dass aus dem Wortlaut des § 4 „Verkehrssicherungspflicht“ Schadensersatzansprüche gegenüber der Gemeinde abgeleitet werden können. Der Erste Bürgermeister entgegnete, dass dies zur derzeitigen Situation keine Änderung darstellt.

Helmut Steininger versteht die Diskussion nicht wirklich, da sich zur jetzigen Situation keine nachteilige Änderung ergibt, vielmehr wird die Beschaffenheit des Parkplatzes verbessert, hierüber sollte die Gemeinde froh sein.

Torben Schlieckau wies daraufhin, dass in der Vereinbarung kein Passus zum Eigentumsübergang beinhaltet ist. Der Erste Bürgermeister erklärte, dass dies lediglich vorab von Seiten der Autobahndirektion so angeregt wurde. Er versucht alles, um dies zu verhindern.

Zur Zusammenfassung erklärte Christian Brunner, dass die vordergründige Absicht die Verbesserung des Zustandes des Parkplatzes war. Er wird die angesprochenen Punkte gerne mitnehmen und in die weiteren Verhandlungen mit der Autobahndirektion einfließen lassen.

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10. Umgestaltung der St 2460 in der Ortsmitte Bindlach; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister erläuterte den aktuellen Sachstand der Baumaßnahme und erklärte, dass der Tagesordnungspunkt rein vorsorglich geladen wurde,  um bei Bedarf kurzfristig Entscheidungen treffen zu können.

Die Bauarbeiten der Telekom sind weitgehend abgeschlossen, die veranlassten Schreiben und Besprechungstermine waren demnach von Erfolg gekrönt.

Der im Leistungsverzeichnis veranschlagte Bodenaustausch wird vermutlich etwas über den geplanten Mengen liegen, da die Tragfähigkeit sonst nicht gewährleistet werden kann.

Mit einer Fertigstellung der Straße wird, bei guter Witterung, in diesem Jahr gerechnet. Die gestalterischen Maßnahmen im Randbereich folgen dann unter fließendem Verkehr im nächsten Jahr.

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11. Anschaffung Schlegelmähkopf für den gemeindlichen Bauhof; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Anschaffung eines Schlegelmähkopf als Anbaugerät für den Frontanbau an kommunale Schmalspurfahrzeuge mit hydraulischem Antrieb war für den Haushalt 2020 vorgesehen, der Ansatz wurde jedoch gestrichen und für den Haushalt 2021 vorgesehen.

Auf Nachfrage von Werner Hereth erklärte Christian Brunner, dass die Anschaffung vorranging der Arbeitserleichterung dient. Die an extern vergebenen Mulch- und Mäharbeiten bleiben auch künftig bei den Auftragnehmern.

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der Steuerersparnis wäre die Investition in diesem Jahr wirtschaftlich sinnvoll und möglich.

Beschluss

Der Auftrag mit einer Gesamtsumme von 33.962,60 € wird an die anbietende Firma vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Andrea Hellauer war bei der Beratung und Beschlussfassung abwesend.

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12. Genehmigung von Notarurkunden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat genehmigt den vor dem Notar Dr. Simon, Bayreuth, beurkundeten Kaufvertrag (UR-Nr. 1846 S/2020) über den Erwerb der Fläche Fl.Nr. 84/1 und Teilflächen aus Fl.Nrn. 81, 82, 83 und 85 , Gemarkung Bindlach, vollinhaltlich und unwiderruflich.

Abstimmungsergebnis: 16:0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Andrea Hellauer war bei der Beratung und Beschlussfassung abwesend.

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Technische Ausstattung der Bärenhalle bei Sitzungen

Solang de Gemeinderatssitzungen aufgrund der Corona-Pandemie in der Bärenhalle stattfinden müssen, schlägt Torben Schlieckau vor, weitere Mikrofone zu leihen, dies würde den Ablauf der Sitzungen optimieren.

Udo Lindlein bittet zudem, weitere Lautsprecher zu beschaffen, die Akustik der Deckenlautsprecheranlage ist seiner Einschätzung nach nicht optimal.

Datenstand vom 05.11.2020 11:56 Uhr