Datum: 11.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bärenhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.01.2021.pdf
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 21.12.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.01.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift wurde den Gemeinderatsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Antrag durch Udo Lindlein auf Änderung des Sachverhaltes zur TOP 13 der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates:
„Verschiedenes“
Die Änderung ist nachfolgend dargestellt:
a) Sanierung der Peuntstraße
Udo Lindlein bittet in nächster öffentlicher Sitzung um Präsentation durch das Ingenieurbüro zum aktuellen Projektstand. Die Leistungsphasen 1 – 4 wurden bereits beauftragt. Weiterhin hält er es für notwendig, dass auch für die nächsten Jahre eine Prioritätenliste erstellt wird.
b) Heckenrückschnitt im Bereich Containerplatz Ramsenthal
Die Ausfahrt aus dem Containerplatz in der Schulstraße Ramsenthal ist aufgrund dortiger Hecke nur mit eingeschränkter Sicht möglich. Udo Lindlein bittet, diese zurückzuschneiden und die Gefahrenstelle zu beheben.
Beschluss
Die Niederschrift wird unter Berücksichtigung der o. g. Änderung genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.01.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Keine Vorgänge
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3. Verlegung der Bushaltestelle Im Gries an die St 2460
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.06.2019
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ö
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beschließend
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7 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.01.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
In öffentlicher Sitzung vom 03.06.2019 beschloss der Gemeinderat die Verlegung der Bushaltestelle „Griesweg“ an die Staatsstraße 2460. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die notwendigen Baumaßnahmen zu beauftragen. Im Zuge der Planungen zur Baumaßnahme „Ortsmitte“ beschloss der Gemeinderat, die Bushaltestellen im Bereich der Grund- und Mittelschule mit Bushaltetaschen auszubilden. Dadurch wird der Verkehrsfluss auf der Staatstraße durch haltende Busse nicht beeinträchtigt.
Helmut Steininger ist dankbar, dass der Erste Bürgermeister das Thema anspricht, er persönlich ist von einer Bushaltestelle auf einer Durchgangsstraße nicht überzeugt, diese stellt eine Gefahr dar und es ist auch mit einem Rückstau in den Kreisverkehr zu rechnen. Wenn dort eine Bushaltestelle entstehen sollte, dann angelehnt an die Haltestelle an der Grund- und Mittelschule mit Haltetasche und Hochbord.
Beschluss
Der gefasste Beschluss zur Verlegung der Bushaltestelle Im Gries an die St 2460 vom 03.06.2019 wird aufgehoben. Im folgenden Bauabschnitt zur Sanierung der Ortsmitte (Bereich Bad Bernecker Straße) wird die Problematik erneut behandelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Erlass einer Abstandsflächensatzung;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.01.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 den Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung zur Novelle der Bayerischen Bauordnung in zweiter Lesung verabschiedet. Das Gesetzesvorhaben sieht unter anderem die Novelle des Abstandsflächenrechts mit einer Verkürzung der Abstandsflächentiefen von 1,0 H auf 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten von 0,25 auf 0,2 H (= Wandhöhe des jeweiligen Bauwerks) mindestens jedoch 3 Meter vor. Da die Verkürzung für alle Gebäudeseiten gilt, wird zukünftig auf das sogenannte Schmalseitenprivileg verzichtet, das vor zwei Außenwänden mit weniger als 16 m Länge bisher nur ein halbes „H“ als Abstandsflächentiefe verlangte. Das führt – und dies ist die politische Intention des Gesetzgebers – zu einem Zusammenrücken der Baukörper (Nachverdichtung) in der zukünftigen Ortsentwicklung. Entgegen den ursprünglichen Planungen der Staatsregierung wird das neue Abstandsflächenrecht ohne Übergangsfrist bereits zum 01.02.2021 in Kraft treten.
Der Landesgesetzgeber hat mit dem neuen Abstandsflächenrecht aber auch erneut eine Satzungsbefugnis zur Festlegung abweichender Abstandsflächentiefen bis zu 1 H für die Städte und Gemeinden verabschiedet, die dies zur Verbesserung oder Erhaltung der Wohnqualität für erforderlich halten.
Das Abstandsflächenmaß ändert sich bei der Satzung zum alten Recht nicht, die Berechnung aber wird verändert (Giebelseiten).
Torben Schlieckau bittet um Aufklärung, ob diese Satzung nur für Neubauten gilt oder ob auch Um- bzw. Anbauten erfasst sind. Der Erste Bürgermeister erklärte, dass sich die Satzung über das gesamte Gemeindegebiet erstreckt und für alle künftigen Bauvorhaben, sowohl Neu- als auch Um- bzw. Anbauten gilt.
Werner Fuchs möchte in diesem Zusammenhang auch das Thema Brandschutz berücksichtigt haben, dieses sollte in einer Begründung mit genannt werden.
Beschluss
Die Verwaltung wird die Satzung samt Begründung nochmals rechtlich prüfen und diese dem Gemeinderat in der nächsten öffentlichen Sitzung ausgearbeitet vorlegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Kommunales Denkmalschutzkonzept - Modul 1;
Abschlusspräsentation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.01.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Beschluss
Die geplante Abschlusspräsentation zu Modul 1 des kommunalen Denkmalschutzkonzeptes wird aufgrund der Verhinderung des bearbeitenden Architekten vertagt. Sie folgt in einer der nächsten Sitzungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.01.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Entsorgung von Christbäumen
Dominik Leicht hält es für sinnvoll, dass die Gemeinde zur Entsorgung von Christbäumen Grüngutcontainer zur Verfügung stellt bzw. diese einsammelt, ähnlich dem Modell der Stadt Bayreuth.
Christian Brunner erklärte, dass es für die Gemeinde nicht möglich ist die Bäume einzusammeln, die Stadt Bayreuth wickelt dies über das eigene Müllentsorgungsunternehmen ab. Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen wird auch im Bauhof kein Grüngutcontainer bereitgestellt, die Bürgerinnen und Bürger müssen aktuell die Bäume in den eigenen Bio-Müll werfen, bzw. Zuhause lagern, bis ggf. aufgrund des Infektionsgeschehens der Bauhof wieder öffnen kann.
Helmut Steininger erklärte zudem, dass die SPD veröffentlicht hat, dass die alljährliche Sammelaktion entfällt. Dennoch liegen am Bindlacher Berg vor dem Schild der SPD ca. 20 Bäume.
Datenstand vom 12.02.2021 10:26 Uhr